Infos zum Rechtsanwalt für Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt ist von den Erziehungsberechtigten an ihre Kinder zu zahlen und beruht auf der Verpflichtung, den Lebensbedarf der Kinder zu sichern, da diese dazu noch nicht selbst in der Lage sind. Entsprechende gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 1601 ff. BGB.
Wird ein minderjähriges Kind durch einen Elternteil betreut, ist dadurch meist bereits die Unterhaltspflicht erfüllt, da die Erziehung und Pflege übernommen wird. Der Elternteil, der daran nicht beteiligt ist, ist dann in der Pflicht, Unterhalt in bar zu leisten, um auch seinen Teil dazu beizutragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um minderjährige Kinder handelt. Wer als Elternteil dazu verpflichtet ist, Unterhalt in bar zu leisten, ist dazu angehalten alles zu tun, um seiner Verpflichtung nachzukommen.
Bei der Berechnung von Kindesunterhalt wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Ob es sich um eheliche oder nichteheliche Kinder handelt, spielt dabei keine Rolle. Der Unterhaltsverpflichtete muss über seine finanzielle Situation Auskunft geben, damit eine angemessene Berechnung erfolgen kann.
Ein Anwalt für Kindesunterhalt steht Ihnen zur Seite, wenn Sie sich gerade in der schwierigen Situation befinden sollten, den Unterhalt für Ihr Kind zu erstreiten. Gerade wenn der Unterhaltsverpflichtete sich nicht kooperativ zeigt, kann sich der Fall als sehr belastend gestalten. Ohne anwaltliche Hilfe werden Sie nur schwer zu Ihrem Recht kommen. Vielleicht befinden Sie sich jedoch auch auf der anderen Seite und möchten mit einem Anwalt für Kindesunterhalt in Kontakt treten, damit dieser übermäßige Zahlungsverpflichtungen für Sie vermeidet. Das Thema Kindesunterhalt kann sich als recht komplex gestalten und mit Ihrem Anwalt des Vertrauens können Sie einen Weg beschreiten, der für alle, vor allem für die Kinder, eine zufriedenstellende Lösung bietet.