Infos zum Rechtsanwalt für Adoptionsrecht
Unter einer Adoption versteht man die Annahme als Kind durch den Annehmenden, ohne dass eine biologische Abstammung vorliegt.
Eine Adoption bedarf der Zustimmung beider Elternteile. Unter gewissen Umständen kann die Einwilligung eines Elternteils durch Beschluss des Familiengerichts ersetzt werden. Das Kind kann frühestens acht Wochen nach der Geburt zur Adoption freigegeben werden. Zwar kann das Kind bereits direkt nach der Geburt an die Adoptiveltern übergeben werden, jedoch hat die leibliche Mutter noch diese acht Wochen Zeit, ihre Entscheidung zu überdenken und kann ihr Kind wieder zu sich holen.
Nicht nur die Eltern müssen zudem ihre Zustimmung zur Adoption geben, sondern auch das Kind selbst. Dies ist in § 1746 BGB geregelt. Ist das Kind jünger als 14 Jahre, übernimmt diese Entscheidung der Vormund. Ab 14 Jahre willigt das Kind selbst ein.
Damit die Formalitäten einer Adoption eingehalten werden, muss eine notarielle Beurkundung der Zustimmungserklärungen sowie des Adoptionsantrags erfolgen.
In Adoptionsangelegenheiten wenden Sie sich am besten direkt an einen Rechtsanwalt für Adoptionsrecht. Dies sowohl, wenn Sie selbst in Betracht ziehen, ein Kind zur Adoption freizugeben, als auch, wenn Sie ein Kind adoptieren möchten. Denn auch hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese betreffen u.a. Ihren Familienstand, Ihr Alter, Ihre Berufstätigkeit oder auch Ihre Wohnverhältnisse. Lassen Sie sich in jedem Fall durch einen Anwalt für Adoptionsrecht beraten. Dieser wird Ihnen aus Erfahrung sagen können, worauf es bei Ihnen im Einzelfall ankommen kann und wie Sie am besten vorgehen, egal ob Sie die leiblichen Eltern des Kindes sind, oder gerne als Adoptiveltern in Frage kommen würden.