Infos zum Rechtsanwalt für Betreuungsrecht
Durch das Betreuungsrecht kann einem Volljährigen unter der Aufsicht des Gerichts ein Betreuer zur Seite gestellt werden, dem die Vertretungsmacht für den zu Betreuenden zugeteilt wird. Dies kann dann geschehen, wenn der Betreute nicht mehr in der Lage ist, Handlungen mit Rechtswirkungen selbst vorzunehmen. Häufig ist dies aufgrund einer psychischen Erkrankung oder durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung der Fall. Weitere Voraussetzungen für das Bestellen eines Betreuers auf Antrag des zu Betreuenden oder auch von Amts wegen ist, dass eine Betreuung auch wirklich erforderlich ist und es keine vorrangige Hilfe für den Betroffenen gibt (z.B. soziale Dienste oder Familienangehörige). Darüber hinaus darf die Betreuung nicht gegen den freien Willen des Betroffenen erfolgen, soweit dieser noch gebildet werden kann.
Damit die rechtliche Betreuung, die die zuvor bestehende Vormundschaft über Volljährige ersetzt, nicht gänzlich jeden Lebensbereich betrifft, wird sie sowohl zeitlich als auch sachlich begrenzt. Sie betrifft dabei allein die rechtliche Vertretung, die es dem Betreuten ermöglicht, wieder am Rechtsverkehr teilzunehmen. Eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung ist nicht mit umfasst. Entsprechende rechtliche Regelungen lassen sich in den §§ 1896 ff. BGB finden.
Egal ob es um Ihre eigene Betreuung oder die eines Familienangehörigen geht, es handelt sich stets um ein sehr sensibles und vielschichtiges Thema, das durch einen Rechtsanwalt für Betreuungsrecht mit dem nötigen Feingefühl und der entsprechenden Kompetenz angegangen werden sollte. Mit Sicherheit wirft eine Situation, in der eine mögliche Betreuung im Raum steht, viele Fragen auf und bringt auch Unsicherheiten mit sich. Diese kann Ihnen Ihr Anwalt für Betreuungsrecht nehmen und Ihnen Ihren individuellen Fall näher erklären.