Infos zum Rechtsanwalt für Vaterschaftsrecht
Das Vaterschaftsrecht berücksichtigt vorrangig die Interessen der Kinder, während die Interessen der Mutter bzw. des Vaters zweitrangig sind. Da sich immer mehr Paare für eine Beziehung ohne Trauschein entscheiden, gelten die Regelungen des Vaterschaftsrechts unabhängig vom elterlichen Familienstand. Sie betreffen sowohl die Vaterschaftszuordnung, als auch die elterliche Sorge.
Im Rahmen der Vaterschaftszuordnung gilt bei unverheirateten Paaren als Kindesvater, wer die Vaterschaft anerkannt hat oder bei dem die Vaterschaft per Gerichtsverfahren festgestellt wurde. Die Kindesmutter muss der Anerkennung der Vaterschaft zustimmen. Sie ist zudem für die Feststellung der Vaterschaft verantwortlich.
Das Vaterschaftsrecht schreibt vor, dass eine Vaterschaft nur innerhalb von zwei Jahren angefochten werden kann. Die Frist für die Vaterschaftsanfechtung beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem begründete Zweifel an einer Vaterschaft bekannt werden, und kann nicht mehr gehemmt bzw. gestoppt oder unterbrochen werden. Selbst wenn nachgewiesen werden kann, dass der Betroffene nicht der biologische Kindesvater ist, gilt die Vaterschaft mit Ablauf der Frist als anerkannt.
Ein Rechtsanwalt für Vaterschaftsrecht steht seinen Mandanten nicht nur bei Fragen hinsichtlich der Anerkennung bzw. Anfechtung einer Vaterschaft kompetent zur Seite. Auch bei Fragen rund um das Sorgerecht für das Kind vertritt er die Interessen seiner Mandanten vor dem zuständigen Familiengericht. Da die Kindesmutter bei unverheirateten Paaren zunächst das alleinige Sorgerecht hat, kann vom Kindesvater beim Familiengericht ein Antrag für das gemeinsame Sorgerecht gestellt werden. Ein Rechtsanwalt zum Vaterschaftsrecht vertritt die Interessen seiner Mandanten auch bei Rechtsstreitigkeiten vor dem Familiengericht, wenn es um die Anerkennung bzw. Anfechtung der Vaterschaft oder um das Sorgerecht geht, um eine Lösung der Streitigkeiten zum Wohle des Kindes herbeizuführen.