Infos zum Rechtsanwalt für Gemeinderecht
Das Gemeinderecht hat die Aufgabe, die Rechtsverhältnisse von Gemeinden zu regeln. Insbesondere befasst sich das Gemeinderecht mit ihrer Gemeindeverfassung, ihrer Wirtschaft und der Stellung der Gemeinde zum Staat. Verfassungsrechtlich wird jeder Gemeinde in Deutschland das Recht der kommunalen Selbstverwaltung zugestanden. Dieses Prinzip ist in Artikel 28 des Grundgesetzes verankert. Auf dieser Basis wird den Gemeinden generell die Allzuständigkeit für all ihre Aufgaben zugestanden. Praktisch jedoch ist diese vom Staat stark eingeschränkt. Denn die Gemeinden sind nicht nur für ihre eigentlichen Aufgaben zuständig. Dem Staat fehlen grundsätzlich ausreichend Behörden, die in seinem Auftrag die verschiedensten Aufgaben erledigen. Daher macht er sich den Amts- und Behördenapparat zu Nutze, um unterschiedliche staatliche Aufgaben an die Gemeindeämter abzutreten. Hierzu gehören unter anderem das Wohnungswesen, aber auch Bereiche des Polizeiwesens.
Gemeinderecht ist Länderangelegenheit. Daher kann Deutschland nicht auf ein einheitliches Gemeinderecht zurückgreifen. Neben den länderrechtlichen Vorschriften sind auch folgende zu beachten: Vorschriften der Gemeindeverbände und Regionalverbände, Verwaltungsgemeinschaften und Sonderverbände (etwa die Müllbeseitigungsverbände) sowie Vorschriften über kommunale Zusammenarbeit.
Die Gemeinde ist nur durch ihre Organe als juristische Person handlungsfähig. Dies sind der Gemeinderat, Stadtrat, Gemeindevertretung, Stadtvertretung und auf der anderen Seite der Bürgermeister. Für gewöhnlich sind die Gemeinden mit den nachfolgenden Aufgaben betraut: Ordnungsverwaltung, Allgemeine Verwaltung, Recht, Schule, Bildung, Feuerwehr, Familie, Soziales, Kultur, Sport, Freizeit, Jugend, Gesundheit (nur Krankenhäuser), Altenheime, Wohnen, Verkehr, Bauen, Planen sowie Wirtschaft. Für die verschiedenen Bereiche sind in der Gemeindevertretung Ausschüsse zu bilden, die sich mit den Aufgaben auseinandersetzen.
Zu den verschiedenen Aufgaben eines Rechtsanwalts für Gemeinderecht gehört es unter anderem, seinen Klienten darüber aufzuklären, welche Auswirkungen die verschiedenen Aufgaben einer Gemeinde mit sich bringen und welche Folgen ein Konflikt in diesem Bereich bedeuten kann. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben einer Gemeinde ist viel Konfliktpotential vorhanden. Gerade im Bereich des Sozialen, Bauen sowie Verkehr und Wirtschaft kommt es in der Anwaltskanzlei für Gemeinderecht immer wieder zu Anfragen und konkreten Fällen. Neben der Informationspflicht kommt der Anwalt für Gemeinderecht natürlich auch seiner Pflicht zur Vertretung des Klienten vor Gericht nach. Schließlich ist er aufgrund seiner Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildung sowie die Beobachtung der aktuellen Rechtssprechung stets auf dem neuesten Stand hält, der beste Ansprechpartner, den sich der Mandant wünschen kann. Vor welchem Gericht ein Fall des Gemeinderechts verhandelt wird ist abhängig von dem genauen Sachbereich, in den das Rechtsproblem anzusiedeln ist. Besteht die Möglichkeit, dass der Anwalt oder die Anwältin für Gemeinderecht den Konflikt außergerichtlich lösen kann, vielleicht durch eine Mediation, so sollte die Option genutzt werden. Ist sie erfolgreich, birgt sie für alle Beteiligten in der Regel nur Vorteile.