Infos zum Rechtsanwalt für Abfallrecht
Das Abfallrecht ist ein Teilgebiet des Umweltrechts und befasst sich mit der Behandlung, dem Transport sowie der Entsorgung von Abfällen. Es verfolgt das zentrale Ziel, die natürlichen Ressourcen zu schonen und die umweltverträgliche Abfallentsorgung zu sichern.
Nach dem Abfallrecht werden alle beweglichen Sachen als Abfall bezeichnet, die entsorgt werden sollen. Dabei wird bei Abfällen zwischen gefährlich bzw. ungefährlich unterschieden, wobei die Verwertung ebenfalls unterschiedlich ist. So sind z. B. gefährliche Abfälle giftig, leicht entflammbar oder ätzend (Chemikalien, Asbest etc.). Des Weiteren wird zwischen Abfällen zur Verwertung oder Abfällen zur Beseitigung unterschieden. So werden Verwertungsabfälle in einem Verwertungsverfahren (z. B. Recycling) verarbeitet, um sie anschließend wieder nutzen zu können. Abfälle, deren Beseitigung vorgesehen ist, werden der Kreislaufwirtschaft entzogen und anschließend entweder vernichtet oder gelagert (Deponie etc.).
Das Abfallrecht wird durch nationale und europäische Vorschriften geprägt. Geregelt wird das Abfallrecht auf Bundesebene vorrangig durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und wird durch das Abfallrecht der jeweiligen Bundesländer sowie weiterer Rechtsverordnungen ergänzt. Hierzu zählt beispielsweise die Nachweisordnung, die Details über den nachzuweisenden Verbleib von Abfällen beinhaltet. Des Weiteren gelten Sonderregelungen für bestimmte Stoffe. So regelt beispielsweise das Tierkörperbeseitigungsgesetz, wie Tierkörper bzw. tierische Erzeugnisse verwerten werden, während Abwasser dem Bundes- bzw. dem Landeswasserrecht unterliegt. Die Verwertung weiterer spezifischer Abfälle wird z. B. durch die Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) oder das Elektro- und Elektronikergerätegesetz (ElektroG) geregelt. Landesabfallgesetze gelten nur für Bereiche, in denen das Bundesrecht nicht gilt. Sie regeln daher z. B. den Vollzug der Abfallbeseitigung (z. B. Bestimmung der für die Entsorgung zuständigen Körperschaften). Satzungen legen auf kommunaler Ebene dagegen die Sammlung und anschließende Aufbereitung von haushaltsnahen Abfällen fest.
Das Abfallrecht verfolgt in erster Linie das Ziel, Abfälle zu vermeiden. Der Grundsatz der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Produkt- und Planungsverantwortung fortgesetzt. Das bedeutet, dass Produkte so gestaltet werden sollen, dass bei deren Herstellung und Verwendung die Entstehung von Abfällen reduziert wird. Gleichzeitig soll eine umweltverträgliche Abfallverwertung und -beseitigung sichergestellt werden. Dieses wird durch die Rücknahme- bzw. Rückgabepflicht sowie Pfandregelungen unterstützt. Dadurch, dass die Beseitigung von Abfällen nur in entsprechenden Einrichtungen und Anlagen möglich ist, wird die Planungsverantwortung unterstützt.
Das Abfallrecht ist aufgrund der Vielzahl an Normen, die es enthält, recht komplex. Dieses und die unterschiedlichen Begriffe machen das Abfallrecht für einen Laien meist nur schwer verständlich. Daher sollte bei auftretenden Fragen oder Problemen der Rat eines Rechtsanwalts für Abfallrecht eingeholt werden. Eine Anwaltskanzlei für Abfallrecht ist nicht nur die beste Anlaufstelle, wenn bereits ein akutes Problem mit dem Abfallrecht besteht, sie kann auch beratend und informierend tätig werden, um Rechtsprobleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.