Infos zum Rechtsanwalt für Waffen- und Sprengstoffrecht
Das Waffenrecht in der Bundesrepublik Deutschland befasst sich mit den Regelungen über Besitz, Zulassung, Handel und Erwerb von Schusswaffen und Munition, Stoß-, Hieb-, und Stichwaffen sowie Sprühgeräten. Ausschlaggebend sind in diesem Zusammenhang die Waffengesetze, die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. Außerdem fallen ins Gewicht das Beschussgesetz und die Beschussverordnung, auch das Sprengstoffgesetz mit den entsprechenden Verordnungen. Das Waffenrecht gehört zum Bundesrecht, es wurde im April des Jahres 2003 vollkommen umgestaltet. Das Waffenrecht also, das auch als sogenanntes „Neues Waffenrecht“ bezeichnet wird, zeichnet sich durch umfassende Regelauslagerung sowie eine punktgenaue Erörterung des Begriffes „Waffe“ sowie den diversen Umgangsmethoden aus. Des Weiteren enthält das Gesetz eine Liste von verbotenen Waffen und solchen Waffen, für die eine Erlaubnis beantragt werden muss, wie auch eine Auflistung von Ausnahmen von dieser Erlaubnispflicht sowie die Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen.
Neuregelungen zum Waffenrecht
Erneut geändert wurde das Waffengesetz im Jahre 2008. Hier wurde unter anderem die Erbenregelung mit einer Pflicht verbunden, die Waffen mittels einer Funktionsblockade unbrauchbar und nicht mehr verwendbar zu machen. Zum anderen wurde ein Verbot, das grundsätzlich gilt, eingeführt. Das Führen von Stoß- und Hiebwaffen sowie von Waffen, die ihrer Form nach im Erscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen erwecken, wurde verboten. Außerdem wurden Einhandmesser und Messer mit feststehender Klinge oder einer Klinge länger als 12 Zentimeter durchwegs unter Verbot gestellt. Man findet jedoch in Absatz 2 dieser Vorschriften eine Menge an Ausnahmen, die die Gesetzesregel umgehen und juristisch immer wieder zu Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten führen. Im Jahre 2009 wurde das Waffengesetz erneut verschärft. Der Amoklauf von Winnenden bot den entsprechenden Anlass. So wurden verdachtsunabhängige Kontrollen eingeführt, die jeden Besitzer von Waffen treffen können. Seit dem 31. Dezember 2013 ist zudem das das Nationale Waffenregister am Laufen. Hier werden alle Informationen über genehmigungspflichtige Waffen in der Bundesrepublik gesammelt. Das Innenministerium postuliert in diesem Zusammenhang, dass es in Deutschland in etwa 1,4 Millionen Besitzer von Waffen gibt, die registriert sind. Diese privaten Waffenbesitzer haben nach diesen Meldungen circa 5,5 Millionen Waffen legalerweise in ihrem Besitz. Im Waffenregister sind aufgeführt gewisse Gaswaffen, Schreckschuss- oder Luftdruckwaffen sowie alle scharfen Schusswaffen.
Nachdenken über das Waffenrecht
Nicht nur der Anschlag von Norwegen, bei dem 69 Menschen zu Tode kamen, ist willkommener Grund über die Waffengesetzgebung zu diskutieren. Auch die Stellung der Bundesrepublik als führender Waffenproduzent und Exporteur gibt, nicht nur angesichts der militärischen Vergangenheit des Landes, zu zahlreichen Diskussionen Anlass. Der Verkauf, die Herstellung und der Vertrieb von Waffen, die vorwiegend für den militärischen Einsatz gedacht sind, unterliegen dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Dieses Gesetz, das KrWaffKontrG existiert als Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes seit dem Jahre 1961. In diesem Gesetz sind die Vorschriften zu Erwerb und Inverkehrbringung, die Herstellung, auch die Überlassung und der Transport von Kriegsgerät niedergeschrieben. Die Behörde die zuständig ist, ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Obwohl man in der Bundesrepublik eine Ausfuhrgenehmigung für den Export braucht und drastische Strafen angedroht sind, gelingt es vielen Waffenhändlern, unter anderem mithilfe von Lobbyarbeit und entsprechenden Schlupflöchern und Unstimmigkeiten im Gesetz, oder durch gegensätzliche Rechtsbegriffe in anderen relevanten Gesetzesregelungen, ihren Umsatz, teilweise auch illegal, zu potenzieren. Von den Bestimmungen im Kriegswaffenkontrollgesetz sind ausgenommen diejenigen Gegenstände, Substanzen, Organismen und Einrichtungen, die wissenschaftlichen oder zivilen, industriellen, medizinischen Zielen auf der Ebene der reinen angewandten Wissenschaften dienen. Unbestritten ist, dass deutsche Waffenproduzenten zum Beispiel im Jahre 2010 Kriegsgüter im Wert von zwei Milliarden Euro exportiert haben. Hier geht es vor allem auch um Panzer, Boote und Kriegsschiffe. In 2012 wurden Verträge mit einem Volumen von etwa 5 Milliarden Euro abgeschlossen. Ein Problem hierbei ist der Nachweis über den Verbleib der Kriegswaffen, dem die deutschen Waffenhändler nicht lückenlos nachkommen können. Immer wieder tauchen in Krisengebieten, wie zum Beispiel aktuell in Syrien, deutsche Waffen auf.