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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 C 1.18 entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann. Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Vermehrt sollen sich Anleger in der Vergangenheit Investitionen in Medienfonds zugewandt haben. Bei Medienfonds handelt es sich in der Regel um geschlossene Fonds. Beteiligte Anleger sollten dann anscheinend an den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme beteiligt werden. Zum Zwecke der Kundengewinnung solle wohl zum Zeitpunkt der Zeichnung damit geworben worden sein, dass erhebliche Steuervorteile für Anleger bestünden. Es soll sich allerdings in der Folge alsbald herausgestellt haben, dass die ... weiter lesen
München (jur). Eine private Rentenversicherung dient der Altersvorsorge, nicht aber als Steuersparmodell. Die Beiträge sind weder komplett noch in Teilen „vorweggenommene Werbungskosten“, heißt es in einem am Mittwoch, 26. Juni 2013, schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: X R 18/11). Der Kläger hatte 2003 und 2004 für sich und seine Frau insgesamt vier Verträge über eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Die Verträge sahen vor, dass er jeweils sofort einen Einmalbetrag von 14.219 beziehungsweise 12.378 Euro einzahlt. Im Gegenzug sollten später er beziehungsweise seine Frau eine garantierte Mindestrente plus ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch dieses Urteil vom 26.09.2012 soll die Abzugsbeschränkung auf zwei Drittel der Aufwendungen und den Höchstbetrag von 4.000 € verfassungsgemäß sein. Das Gericht hat seine Auffassung damit begründet, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit im Sinne des Einkommensteuergesetzes sei. Nach der Auffassung des BFH handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit, da kein regelwidriger körperlicher Zustand vorliege. Krank sei eine Frau nicht, wenn sie schwanger wird, sondern nur dann, wenn sie nicht schwanger werden ... weiter lesen
Hamburg (jur). In die Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf von Wertpapieren sind auch Wechselkursgewinne einbeziehen. Denn wie die Kursgewinne der Papiere führen auch Wechselkursgewinne zu einer „Leistungsfähigkeitssteigerung“ des Steuerpflichtigen, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 2 K 158/15). Das gelte auch, wenn die Gewinne nicht realisiert werden, sondern das Geld in voller Höhe neu angelegt wird. Das klagende Ehepaar hatte 2012 verschiedene australische Wertpapiere verkauft und den Erlös erneut in australischen Papieren angelegt. Das Finanzamt besteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von insgesamt ... weiter lesen
München (jur). Zieht ein Pleiteunternehmen weitere Firmen mit in die Insolvenz, bekommt der Fiskus künftig weniger vom Restgeld ab. Mit einem am Mittwoch, 31. Oktober 2012, veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München die Voraussetzungen verschärft, unter denen das Finanzamt alte Umsatzsteuerschulden des Insolvenzunternehmens mit neuen Erstattungsansprüchen aufrechnen kann (Az.: VII R 29/11). Laut Insolvenzordnung dürfen Gläubiger eigene Forderungen und Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn beide noch aus der Zeit vor der Insolvenz stammen. Dagegen dürfen die alten Schulden nicht mit Gegenforderungen aus Geschäften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ... weiter lesen
Mit Urteil vom 14.05.2014 entschied das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg, dass die Rechtsprechung zum ruhenden Gewerbebetrieb im Einkommensteuerrecht nicht auf das Gewerbesteuerrecht übertragen werden kann (AZ.: 7 K 7195/10). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Konkret ging es im hiesigen Fall darum, ob die Klägerin, eine Gesellschaft, einen ruhenden Gewerbebetrieb unterhielt oder ihn bereits aufgegeben hatte und damit verbunden, ob sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung erzielt hat. Nach dem GewStG muss für einen im Inland betriebenen stehenden ... weiter lesen
München (jur). Eine schienengebundene Rodelbahn stellt kein Personennahverkehr dar. Daher wird bei der Rodelbahn nicht der ermäßigte, sondern der volle Umsatzsteuersatz fällig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 19. Juni 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: XI R 12/11). Die ermäßigte Umsatzsteuer komme nur bei einer „Beförderungsleistung“ infrage. Diese liege jedoch nicht vor, wenn der Rodelschlitten den Fahrgästen überlassen werde, so die Münchener Richter. Konkret ging es um die Hasenhorner „Coasterbahn“ in Todtnau im Schwarzwald. Auf der 2,9 Kilometer langen Strecke können die Nutzer mit bis zu 40 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit soll vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Für den Fall, dass es sich um eine ... weiter lesen
Zur Anwendung des neuen § 2 Abs. 3 ErbStG ist am 15.03.202 ein Anwendungserlass der obersten Finanzbehörden der Länder ergangen. Im Ländererlass werden Zweifelsfragen zu der Antragstellung, Umfang des zu erfassenden Vermögensanfalls, Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG, Gewährung der Freibeträge, Anrechnung der ausländischen Steuer, Zuständigkeit, Mitwirkungspflichten und Anwendbarkeit der Neuregelung geklärt. Grootens weist auf S. 181 des aktuellen Erbschaftsteuerberaters darauf hin, dass durch erneute Schenkung innerhalb des 10-Jahreszeitraums von Inlandsvermögen der Anwendungsbereich von Art. 2 Abs. 3 ErbStG auch auf Fälle noch nicht bestandskräftiger ... weiter lesen
Köln (jur). Steuerpflichtige wahren eine Frist auch durch Einwurf ihrer Steuererklärung in den Briefkasten eines nicht zuständigen Finanzamts. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln in zwei kürzlich veröffentlichten Urteilen vom 23. Mai 2017 entschieden (Az.: 1 K 1637/14 und 1 K 1638/14). Arbeitnehmer müssen meist keine Steuererklärung abgeben, weil der Arbeitgeber bereits die Steuern abführt. Häufig führt eine freiwillige Erklärung aber zu einer Erstattung, etwa bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers oder wenn Spenden oder höhere Werbungskosten geltend gemacht werden können. Zeit ist hierfür bis vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs. Das Finanzamt ... weiter lesen
1. Die Begrifflichkeit des Rechtsbehelfs im Steuerrecht Ein Rechtsbehelf lässt sich als ein von der Rechtsordnung zugelassenes Gesuch beschreiben, über das hoheitliche Maßnahmen angegriffen werden. Ziel eines Rechtsbehelfs im Steuerrecht ist es, die durch das Finanzamt geschaffene Rechtsposition zugunsten des "Mandanten" zu verbessern. Eine nachteilige Verfestigung der durch die Finanzbehörde geschaffene Rechtslage zu Lasten des Steuerpflichtigen bzw. Beschwerten soll verhindert werden. Rechtsbehelfe können in förmliche (= ordentliche) Rechtsbehelfe, welche form- und fristgebunden sind, und nichtförmliche (= außerordentliche) Rechtsbehelfe, die ohne ... weiter lesen