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Der Gesetzgeber hatte die Atemalkoholmessung als beweiskräftiges Verfahren anerkannt. Seither war unter den Gerichten streitig, ob es zum Ausgleich möglicher verfahrensbezogener Messungenauigkeiten geboten sei, von den gemessenen Werten allgemeine Sicherheitsabschläge zu machen. Auf Vorlage des Oberlandesgerichtes Hamm hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Beschluss vom 03. April 2001, AZ: 4 StR 507/00) entschieden, dass der gewonnene Messwert voll verwertbar ist, wenn das Messgerät die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat und die übrigen Bedingungen gewahrt sind. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte das Amtsgericht Bottrop die Betroffene wegen fahrlässiger ... weiter lesen
Geblitzt mit dem Einseitensensor es3.0 Freispruch: Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ES 3.0 dürfen nicht verwertet werden Bei Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr versteht die Bußgeldbehörde keinen Spaß: Schlägt irgendwo der Blitzer zu, warten Geldbußen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbote auf die Verkehrssünder. Doch solche Messungen, die mit dem Gerät „ES 3.0“ der Firma „eso“ durchgeführt werden, dürfen gerichtlich nicht verwertet werden. So entschied das AG Meißen in seinem Urteil vom 29.05.2015 (Az.: 13 OWi 703 Js 21114/14). Dieses wegweisende Urteil ist die ... weiter lesen
Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die Obliegenheit hat, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein konnte. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass diese Aufklärungspflicht verletzt wird, wenn sie vom ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Ein Versicherungsunternehmen muss seine Kunden - vor allem auf deren Nachfrage - über den Umfang des Versicherungsschutzes und über mögliche Haftungsausschlüsse genau informieren. Erfüllt es diese Verpflichtung nicht, haftet es trotz eines eventuellen Ausschlusses für entstandene Schäden, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben, ging es um die Fahrt eines Versicherungsnehmers in den asiatischen Teil der Türkei. Der Mann hatte sich zuvor ausdrücklich bei seinem Versicherungsagenten über den Schutz für Fahrten in diese Region erkundigt. Die Antwort lautete, der asiatische Teil der Türkei sei mitversichert. Außerdem ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sich mit seinem Auto nach dem Parken in den fließenden Verkehr einfädeln will, muss besonders aufpassen. Darauf machen die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweisen dabei auf einen Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 4. Januar 2006 (AZ.: 12 U 202/05). Ein Autofahrer wollte aus einer Parklücke herausfahren. Eine Autofahrerin, die hinter ihm auf dem rechten Streifen der Fahrbahn anhielt, hatte ihm ein Zeichen gegeben, dass sie ihm die Ausfahrt aus der Parklücke gestattet. Der Autofahrer fuhr aus der Parklücke heraus auf die rechte Fahrbahn und stieß dabei mit einem Auto zusammen, welches das stehende Fahrzeug der Fahrerin links überholt hatte und nach dem Überholvorgang nach rechts ... weiter lesen
Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und der Verkehrsteilnahme nicht trennen kann ("Trennungsvermögen"), so ist er zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ungeeignet. Seine Fahrlaubnis wird ihm entzogen werden. Hierbei sehen einige Gerichte die Grenze, wann das unzureichende Trennungsvermögen vorliegt, anhand schon sehr geringer Cannabiskonzentrationen als belegt an (s.u.). Behauptung des erstmaligen Cannabiskonsums muss auf Glaubhaftigkeit geprüft werden 1. Nimmt ein Kraftfahrzeugführer unter der Einwirkung von Cannabis am Straßenverkehr teil, ist zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer sein Auto verkehrsbehindernd parkt und mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe seine jederzeitige Erreichbarkeit kundtun will, geht ein beträchtliches Risiko ein. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nämlich keine intensiven Nachforschungen nach dem Fahrer betreiben, bevor sie das falsch parkende Auto abschleppen lässt. Dies geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Ein im Auto liegender, vorgefertigter Zettel mit der Information ?Bei Störung bitte anrufen, komme sofort? und die Angabe einer Handy-Nummer genügt nach Ansicht der Hamburger ... weiter lesen
Köln (DAV) - Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon lediglich in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dem Beschluss markierte das Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 23. August 2005 (Az.: 83 Ss-Owi 19/05) einen feinen Unterschied zwischen echtem Telefonieren und normalem Anfassen des Geräts, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Wegen des vermeintlichen Benutzens eines Mobiltelefons während einer Autofahrt sollte der Betroffene eine Geldbuße von 40 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen. Dagegen wehrte er sich und gab an, das Handy lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben, da es gerappelt habe. Die ... weiter lesen
Bei Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringfügigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer für Schäden anderer Teilnehmer. Wie aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02. April 2003 (AZ: VI ZR 321/02) hervorgeht, gilt dieser Grundsatz auch bei Autorennen. Kläger und Beklagter waren beide Teilnehmer einer auf dem Hockenheimring veranstalteten "Geschwindigkeitsprüfung". Während des Wettbewerbs versuchte der Beklagte mit seinem Fahrzeug in einer Kurve das Fahrzeug des Klägers links zu überholen. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und drehte sich auf die Fahrbahn zurück. Es kam zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Das ... weiter lesen
(DAV). Urlauber sollten darauf achten, ihr Reisegepäck von außen unsichtbar im geparkten Auto zu verstauen und die Fahrzeugpapiere immer bei sich zu haben. Ansonsten besteht das Risiko, daß Sie wegen grober Fahrlässigkeit den Anspruch gegen Ihre Versicherung verlieren, wenn der Wagen aufgebrochen oder gestohlen wird. Diesen Rat gibt die Deutsche Anwaltauskunft, der größte Anwaltsuchdienst in Deutschland, zur Ferienzeit. Die Gerichte urteilen in solchen Fällen sehr unterschiedlich, wie sich aus zwei Entscheidungen ergibt: Zwar entlastete das Oberlandesgericht München in einem Urteil vom 09. Februar 1998 (Az.: 17 U 4971/97) einen Pkw-Fahrer, der nicht nur das Gebäck, sondern auch den Kfz-Brief im Auto gelassen hatte. Zur Begründung ... weiter lesen
Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten - Allgemeines Nach § 31 Abs. 2 OwiG richtet sich die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten nach der Höhe des Bußgeldes, welches angedroht worden ist, bzw. welches voraussichtlich anzudrohen ist. Bei Ordnungswidrigkeiten (Owis), die im Mindestmaß mit einer Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15.000 EUR bedroht sind, verjährt die Verfolgung nach drei Jahren. Ist die Owi mit einer Geldbuße von 2.500 EUR bis 15.000 EUR bedroht, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre . Wenn die Owi mit einer Geldbuße von im Höchstmaß von mehr als 1.000, bis 2.500 EUR bedroht, tritt Verjährung nach einem Jahr ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einer Tankstelle rückwärts fährt, den trifft nur eine allgemeine und keine erhöhte Sorgfaltspflicht. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 11. Dezember 2006 (Az: Ss (Owi) 650/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Betroffene wartete an einer Zapfsäule. Als er merkte, dass er sich an einer Säule für LKW angestellt hat, setzte er zurück und kollidierte aus Unachtsamkeit mit einem etwa fünf bis sechs Meter hinter ihm stehenden LKW. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 60 EUR. Gegen das Urteil wendet er sich mit der Begründung, dass lediglich ein einfacher Verstoß gegen die allgemeine ... weiter lesen