Fahrerflucht
Fahrerflucht ist eines der typischen Delikte, das im Straßenverkehr begangen wird. Nach der Tat verlässt der Verursacher bzw. Täter den Unfallort unerlaubt. Die Fahrerflucht wird durch den §142StGb innerhalb Deutschlands geregelt. Um nicht der Fahrerflucht beschuldigt zu werden, sieht der Gesetzgeber vor, dass jeder, der an einem Unfall beteiligt ist, den Unfallort nicht verlassen darf, ohne seine Personalien zu hinterlassen oder einen adäquaten Zeitraum gewartet zu haben. Wie sich ein angemessener Zeitraum definiert, ist vom Gesetzgeber nicht klar definiert.
Auch wenn das sofortige Nachreichen der Daten auf einer Dienststelle nicht erfolgt, handelt es sich um Fahrerflucht. Ein nachträgliches Einreichen der Personalien, PKW-Angaben und Versicherungsdaten kann bei dem weiteren Beteiligten des Unfalls oder einer Polizeistelle in der Nähe des Unfallortes vorgenommen werden.
Versucht sich der Beteiligte auf irgendeine Art dem Feststellen der persönlichen und unfallbezogenen Daten zu entziehen, wirkt sich dies ebenfalls negativ aus. Milde wird gewährt, wenn eine freiwillige Meldung bei Unfällen mit unbedeutenden Schäden, meist Sachschäden, innerhalb von 24 Stunden vorgenommen wird.
Ein sogenannter Unfallbeteiligter ist jede Person, deren Verhalten im Straßenverkehr einen Unfall nach sich zieht. Dies kann jemand sein, der zum Beispiel aufgrund eines Tieres, das die Fahrbahn überquert, bremst und damit in der Folge einen Auffahrunfall hervorruft. Ebenso kann dies der Beifahrer sein, der einen Gegenstand aus dem Fenster wirft und dadurch einen Unfall verursacht.
Sollten Sie dem Verdacht der Fahrerflucht unterliegen, ist es dringend ratsam, sich an einen Rechtsanwalt für Fahrerflucht zur Beratung und Unterstützung zu wenden. Egal, wie schwerwiegend der Unfall gewesen ist, eine rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Fahrerflucht ist in einem derartigen Fall immer anzuraten. Es darf nicht vergessen werden, dass es sich bei Fahrerflucht nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Auch wenn dies von vielen Verkehrsteilnehmern angenommen wird.