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Berlin (DAV). Kommt einem Autofahrer der Führerschein vor der gerichtlichen Entscheidung über ein Fahrverbot abhanden, so beginnt der Ablauf der Verbotsfrist bereits mit der Mitteilung des Verlustes bei Gericht oder der Vollstreckungsbehörde. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Essen vom 31. Oktober 2005 (AZ: 23 Qs 160/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.
Der Führerschein des Betroffenen war einen Tag vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung gestohlen worden. Am Tag nach der Gerichtsentscheidung teilte er dem Gericht per Fax den Diebstahl mit. Etwa drei Wochen später gab er eine eidesstattliche Versicherung ab. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass für den ... weiter lesen
(DAV). Schon verhältnismäßig geringfügige Trinkmengen können im Straßenverkehr zum völligen Verlust des Anspruchs auf Kaskoversicherungsschutz führen. Wie das Oberlandesgericht Köln in einem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall (AZ: 9 U 142/97) entschieden hat, liegt auch im Versicherungsvertragsrecht die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Oberhalb dieser Grenze wird daher grundsätzlich von einem objektiv groben fahrlässigen Verhalten auszugehen sein, das zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.
Aber auch unterhalb der Grenze von 1,1 Promille ist dies denkbar, wenn feststeht, daß die Alkoholisierung für den Unfall kausal war. Bei Werten nah an 1,1 Promille sollen dazu schon geringe Fahrfehler ... weiter lesen
Eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (Strafgesetzbuch) kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille oder weniger vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Man spricht in einem solchen Fall von einer relativen Fahrunsicherheit bzw. relativen Fahruntauglichkeit. Von einer absoluten Fahrunsicherheit bzw. absoluten Fahruntauglichkeit spricht man, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und darüber vorliegt. Eine Ausfallerscheinung braucht dann nicht mehr hinzuzukommen, um bestraft zu werden. Bestraft wird eine strafbare Trunkenheitsfahrt mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder mit ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant auf einer Landstraße mit dem Messgerät ES 1.0 geblitzt. In einem zunächst ergangenen Anhörungsbogen wurde ihm vorgeworfen, die auf der Landstraße zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten zu haben. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte ließen wir die Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen. Das Messgerät ES 1.0 ähnelt in seiner Funktionsweise sehr seinem Nachfolgermodell ES 3.0 , mit der Ausnahme, dass bei dem Messgerät ES 3.0 eine zusätzliche seitliche Abstandsmessung erfolgt.
Auch bei dem Messgerät ES 1.0 ergibt sich die Plausibilität der ... weiter lesen
Mainz (jur). Nach einem Tempoverstoß kann das Führen eines Fahrtenbuchs auch dann angeordnet werden, wenn der Halter angibt, den Verstoß selbst begangen zu haben. Das ist angebracht, wenn das Blitzerfoto nicht mit dem Aussehen des Halters übereinstimmt, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Freitag, 4. März 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 3 L 68/22.MZ).
Das Auto des Antragstellers war außerhalb einer Ortschaft mit bereinigt 28 Stundenkilometern überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. In dem von der Bußgeldbehörde zugesandten Anhörungsbogen gab der Halter an, den Verstoß selbst begangen zu haben.
Die Behörde stellte allerdings ... weiter lesen
Saarbrücken/Berlin (DAV). Ein Autofahrer muss bei einem Unfall alles tun, um den Tatbestand aufzuklären und den Schaden gering zu halten. Verlässt er den Unfallort, bevor die Polizei eingetroffen ist, so verletzt er diese Verpflichtung und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz – auch dann nicht, wenn er seinen Wagen und seine Papiere an der Unfallstelle zurücklässt. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 28. Januar 2009 (AZ: 5 U 424/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im vorliegenden Fall war der Fahrer eines Pkw nachts in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen und mit der Begrenzungsmauer eines nahe gelegenen Anwesens kollidiert. Dabei entstand ein Sachschaden in ... weiter lesen
Die Grundregel, dass der Auffahrende stets die Schuld am Unfall trägt, gilt nicht in jedem Fall. So entschied das Amtsgericht München, dass ein Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld an einem Unfall trägt, wenn er nach dem Umschalten auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann dann auffährt (AZ 345 C 10019/01 vom 27. Juli 2001). Im Großstadtverkehr sei es zulässig in einer Fahrzeugkolonne mit kurzen Abständen zu fahren. Wer in diesem Falle überraschend stark abbremst, trägt die Verantwortung für den Unfall verursacht, so die Deutsche Anwaltauskunft.
Im vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem Kreuzungsbereich auf der Linksabbiegerspur. Die Linksabbiegerampel ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Dem ?Flachländer? droht wegen der generellen milderen Witterung das Gespür für Schnee und Eis abhanden zu kommen. Auch und gerade deswegen sollte er in Skigebieten Vorsicht walten lassen. Denn dort hat er mit Glätte zu rechnen. Wer gleichwohl als Fußgänger ausrutscht, hat relativ schlechte Aussichten, hierfür jemanden haftbar machen zu können. So wies das Landgericht Coburg am 30. April 2007 (AZ: 22 O 858/06) eine Klage einer Fußgängerin gegen eine Gemeinde auf Schmerzensgeld in Höhe von 2.700 Euro ab. In Skigebieten sind die Kommunen nicht verpflichtet, Bereiche, die sich außerhalb der Bebauung mitten im Skigebiet befinden, zu räumen oder zu streuen, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft.
Die Klägerin und ihr ... weiter lesen
Das OLG Oldenburg hatte am 16.09.2011 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten hatte, woraufhin er vom Amtsgericht Bersenbrück zu einer Geldbuße von 80,00 € verurteilt wurde.
Gegen das Urteil wendete sich der Autofahrer mit seiner Rechtsbeschwerde und begründete dies damit, dass er vor der Messung längere Zeit auf einem Parkplatz eines Schwimmbads geparkt hatte und – nachdem er den Parkplatz wieder verlassen hatte – bis zur Messstelle kein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung passiert hatte. Zwar hatte er bei der Hinfahrt zum Schwimmbad unmittelbar vor dem Parkplatz ein Schild ... weiter lesen
Bei Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringfügigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer für Schäden anderer Teilnehmer. Wie aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02. April 2003 (AZ: VI ZR 321/02) hervorgeht, gilt dieser Grundsatz auch bei Autorennen.
Kläger und Beklagter waren beide Teilnehmer einer auf dem Hockenheimring veranstalteten "Geschwindigkeitsprüfung". Während des Wettbewerbs versuchte der Beklagte mit seinem Fahrzeug in einer Kurve das Fahrzeug des Klägers links zu überholen. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und drehte sich auf die Fahrbahn zurück. Es kam zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Das ... weiter lesen
Häufig werden Geschwindigkeitsverstöße dadurch festgestellt, dass die Polizeibeamten mittels eines Tachometers in einem gleichbleibenden Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und in diesem Zuge die Geschwindigkeit feststellen. Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich allerdings nicht um ein standardisiertes Messverfahren, da die Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessung entscheidend davon abhängt, dass der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug konstant bleibt. Neben der Beachtung des Abstandes sind außerdem Feststellungen zur Länge der Messstrecke, der Justierung des Tachometers bzw. des mobilen Messgerätes sowie zur ... weiter lesen
Berlin (DAV). Am 01. August 2002 tritt das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz in Kraft. Damit wird die Stellung von Kindern im Straßenverkehr erheblich verbessert. Zukünftig kann Kindern bis zu 10 Jahren kein Mitverschulden mehr entgegen gehalten werden, wenn sie von Kraftfahrzeugen angefahren werden. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Bisher erhielten beispielsweise Kinder bereits ab dem 7 Lebensjahr keinen Schadensersatz oder nur geringe Beträge, wenn sie bei Rotlicht die Straße überquerten und dabei von einem Auto erfasst wurden. Nach der Neuregelung werden Kinder bis zu 10 Jahren auch in solchen Fällen vollen Schadensersatz einschließlich eines Schmerzensgeldes erhalten. Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, ... weiter lesen