SCHADENSERSATZ UND SCHMERZENSGELD
350.000 EUR Schmerzensgeld für 12-jährigen Jungen
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat in einem jetzt verkündeten Berufungsurteil einem 12-jährigen Jungen ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 350.000 EUR zuerkannt (Az: 1 U 55/03). Unmittelbar nach seiner Geburt wurde der Junge in der Kinderklinik der beklagten Stadt fehlerhaft behandelt und ist deshalb sowohl geistig als auch körperlich schwerstbehindert. Er ist spastisch gelähmt, nahezu blind, wird niemals sprechen lernen und sein Leben lang auf umfassende Betreuung angewiesen sein. Nach Auffassung der Richter verlangen die besonders schwerwiegenden Gesundheitsschädigungen, unter denen der Kläger zu leiden hat, eine herausragende Geldentschädigung.
Das Landgericht Braunschweig hatte in erster Instanz ein Gesamtschmerzensgeld von lediglich 270.000 EUR für angemessen erachtet und deshalb die beklagte Stadt, die kurz nach Feststellung ihrer Verantwortlichkeit im Jahre 2001 freiwillig rund 205.000 EUR an den Kläger gezahlt hatte, zu einer weiteren Zahlung in Höhe von rund 65.000 EUR verurteilt. Diesen Betrag erhöhte das OLG in der Berufungsinstanz nunmehr um weitere 80.000 EUR und billigte dem Kläger damit das in der Braunschweiger Rechtsprechung bislang höchste Schmerzensgeld zu. Die Richter begründeten dies auch damit, dass die in Deutschland bei schweren Gesundheitsschädigungen zugesprochenen Schmerzensgelder in der jüngeren Vergangenheit allgemein angestiegen sind.