VERBRAUCHERRECHT
Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Restguthaben auf Telefonkarte
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Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 08.04.2003, Az: 3 U 3262/02
Der Verfall von Restguthaben aus einem Telefonkartenvertrag über eine nicht chipgebundene CallingCard durch Befristung von deren Gültigkeitsdauer verstößt gegen § 307 BGB.
BGB § 307 n. F.