AUSLäNDERRECHT
Anwaltskammer der Bosnien und Herzegowinas
Autor: Rechtsanwalt Alma Prnjavorac - Rechtsanwältin
Anwaltskammer der Foederation Bosnien und Herzegowinas
Auf dem Niveau Bosnien und Herzegowinas gibt es keine organisierten Institutionen der Advokatur. Die Anwaltskammern in Bosnien und Herzegowina sind auf dem Entitaetenniveau organisiert. Nach dem Gesetz ueber die Advokatur der Foederation BiHs, ist die Advokatur eine nach dem Gesetz und Verordnungen begruendetes organisiertes und funktionierendes Gewerbe.
Die Organe der foederalen Anwaltskammer sind: der Vorstand, Vorsitzende und sein Vizepraesident, der Aufsichtsrat, Disziplinargericht und der Staatsanwalt, Kommission fuer Anwaltspruefungen und andere Organe nach dem Statut der foederalen Anwaltskammer bestimmt.
Das Mandat der foederalen Anwaltskammer betraegt vier Jahre.
Das Anwaltsgewerbe in Bosnien und Herzegowina beinhaltet: Rechtsberatung, Zusammenfassung verschiedener Schriften, Antraege (Anklageschriften, Beschwerden, Antraege, Bittschriften usw.); Zusammenfassung verschiedener Dokumente, Vertretung der Klienten in allen Verhandlungen, Verhandlungs- und anderen Verfahren vor allen regelmaessigen und anderen Gerichtshoefen, Staatsorganen, Arbitagen so wie rechtlichen Presonen; die Verteidigung und Vertretung des Angeklagten in Staf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren und auch in anderen Verfahren, und auch andrer Formen der Rechtshilfe.
Das Anwaltsgewerbe als ein profesionelles Gewerbe ueben Anwaelte einzeln aus. Anwaelte im Sinne der Ausuebung der gemeinsamen Zusammenarbeit koennen eine gemeinsame Anwaltskanzlei oder Anwaltsgesellschaft begruenden.
Der Anwalt hat eine Verschweigenheitspflicht gegenueber dem Klienten, ausgenommen, wenn der Anwalt dieser Pflicht aufgrund der ausdruecklichen oder stillschwigenden Erlaubnis, entbunden wurde.
Die Tarifpost ueber die Verguetung der Anwaelte bestimmt die Honorare fuer die Arbeit und Kosten, entstanden durch die Ausuebung der Anwaltsarbeit.
Geschichte
Der erste Rechtsakt nach dem die Advokatur in BiH legalisiert und normativ formiert wurde, war die Anwaltsregelung Bosnien und Herzegowinas aus dem Jahr 1883. Nach diesem Rechtakt, die eine Wiederspigelung des Konzeptes der zentralisierten Macht darstellte und des von ihr kontrollierten gesamten Lebens in Bosnien und Herzegowina, eines von den Laendern der Oesterreich-Ungarischen Monarchie, konnten eine Advokatur nur „die Anwaelte betreiben, die die Regierung ernannnt hatte“, waehrend das Disziplinar-Verfahren in der Zustaendigkeit des Ausschusses lag, der von Seite der Verwaltung und des Gerichtshofes ausgebildet wurde und der ueber die Schuld des Anwalts und Art und Hoehe der Stafe entschieden hatte.
Auf die Advokatur in Bosnien und Herzegowina hatten die Geschehnisse aus dem Jahr 1992 grossen Einfluss, indem zwei Entitaetsanwaltskammern gegruendet wurden, die Anwaltskammer der Republik Srpska und die Anwalskammer der Foederation Bosnien und Hezegowinas. Naemlich, die Anwaelte, deren Anwaltskammer ihren Hauptsitz auf dem Teritorium jener Entitaet hatte, haben die Anwaltskammer dieser Entitaet konstituiert.
Die Anwaltskammer der Foederation BiH ist ein Mitglied des Anwalsassotionsrats so wie auch Mitglied der Rechtsgesellschaften Europas (Council of the Bars and Law Societes of the European Union-CCBE).
Der Hauptsitz der foederalen Anwaltskammer ist in Sarajevo BiH.
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