Infos zum Rechtsanwalt für Ausländerrecht
Das Ausländerrecht befasst sich mit der Ein- und Ausreise sowie dem Aufenthalt von Menschen, deren Staatsangehörigkeit nicht mit der des Aufenthaltslandes übereinstimmt. Im Einzelnen werden Integration, soziale Sicherung, Erwerbstätigkeit sowie auch Teile des Steuerrechtes normiert. Des Weiteren werden Ausweispflicht, Zurückweisung an der Grenze, Ausreisepflicht, aber auch das Beschaffen von Passersatzpapieren geregelt.
Im Asylverfahrensgesetz wird das Rechtsgebiet um Asyl sowie alle Normen einer temporären Aufnahme, aber auch einer Abschiebung oder einer Einbürgerung geregelt. Im Besonderen jedoch wird das tatsächliche Recht des Einzelnen koordiniert, um Asyl zu erbitten. Ebenso ist das korrekte Verhalten der Gesellschaft auf eine Asylanfrage geregelt. Im Artikel 16a des Grundgesetzes ist das Recht auf Asyl verankert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für die Überprüfung der Anträge zuständig. Während eines laufenden Asylverfahrens hat der Antragsteller das Recht, sich mittels einer Aufenthaltsgestattung in einer räumlich begrenzten Region aufzuhalten.
Das Asyl- und das Ausländerrecht gehen ineinander über. Das eine kann nur bedingt ohne das andere bestehen. Es gibt eine Liste von Staaten, deren Herkunft bereits darauf schließen lässt, dass ein Asylantrag gestellt wird. Ebenso besteht eine Liste der sogenannten sicheren Staaten.
Das Aufenthaltsgesetz, ehemals Ausländergesetz, befasst sich nur mit der Flüchtlingseigenschaft. Der Begriff Asyl wird nirgends genau definiert. Dennoch wird zwischen Asylanten und Flüchtlingen unterschieden. Jedoch hat die Gesetzgebung den Status beider relativ gut angeglichen, sodass es kaum noch Nachteile für die anerkannten Flüchtlinge gibt. Das Anerkennungsverfahren wird ebenfalls durch die BAMF bearbeitet.
Wie man sieht, ist es nicht einfach, deutlich zu machen, welchen Status man als Einreisender tatsächlich hat. Aus diesem Grunde kommt es immer noch häufig vor, dass Flüchtlinge illegal einreisen. Auch wenn die illegale Einreise an sich nicht strafbar ist, muss der Flüchtling dennoch durch alle Instanzen, bis er als anerkannt gelten kann. Aus diesem Grunde stehen den Behörden Rechtsanwälte für Ausländer-/Asylrecht zur Seite. Sie stehen dem Antragsteller beratend zur Seite, unterstützt durch einen Dolmetscher – falls notwendig. Der Rechtsanwalt für Ausländer-/Asylrecht deckt oft auch die Bereiche des Familienrechtes, des Verwaltungsrecht oder des Staatsangehörigkeitsrechtes ab. Der Rechtsanwalt für Ausländer-/Asylrecht ist in den meisten Fällen auch vertraut mit dem Sozialrecht und kann darüber hinaus auch Auskunft geben über Bereiche wie Kindergeld, Wohngeld und Sozialhilfe. Mit dieser Kombination ist er in der Lage, Fälle von allen Seiten zu beleuchten. Dies lässt ihn die beste Lösung für seinen Mandanten finden.