INTERNETRECHT
Pflicht zur Energiekennzeichnung in Anzeigen auf Amazon-Marketplace
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Insbesondere Hersteller von Elektrogeräten sollten darauf achten, dass sie auch bei Werbung auf Amazon-Marketplace ihren Kennzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen.
Auf Amazon-Marketplace waren mehrere Anzeigen über Fernseher veröffentlicht worden. Darin fehlte vor allem die Angabe der Energieeffizienzklasse und zum Verbrauch der Geräte. Die betreffenden Anzeigen wurden teilweise von Amazon selbst, als auch vom Hersteller in dessen Namen geschaltet. Daraufhin bekam Amazon Ärger mit Verbraucherschützern, die das Unternehmen schließlich verklagten.
Das Oberlandesgericht Köln fällte ein salomonisches Urteil. Es entschied am 20.12.2013 - Az. 6 U 56/13, dass Amazon hinsichtlich der unter eigenem Namen veröffentlichten Anzeigen auf Amazon-Marketplace abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden darf. Dies begründeten die Richter damit, dass durch die Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht wettbewerbswidrig gehandelt worden war. Dieses Verhalten dürfe nicht als Bagatelle gewertet werden. Allerdings müsse Amazon nur für Anzeigen im eigenen Namen gerade stehen. Hingegen erstrecke sich die Haftung nicht auf Anzeigen, die von Online-Händlern in deren Namen geschaltet worden sind.
Diese Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln ist nicht so sehr für Amazon als dem Beklagten interessant. Vielmehr sollten Online-Händler den Inhalt beherzigen. Denn aus dieser Entscheidung ergibt sich, dass Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten für Elektrogeräte rechtswidrig sind, weil sie gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Das bedeutet für Händler, dass für sie eine große Abmahngefahr durch Verbraucherschutzverbände und durch Konkurrenten besteht. Gerade die Konkurrenz schläft hier nicht, weil man über Abmahnungen viel Geld verdienen kann. Dies geschieht dadurch, dass häufig hohe Streitwerte angesetzt werden. Online-Händler sollten sich daher über Kennzeichnungspflichten – gerade auch bei Elektrogeräten - informieren und sie auch bei Anzeigen etwa auf Amazon-Marketplace oder eBay beherzigen. Auf Unwissenheit kann man sich hier nicht berufen. Bedenken sollten Sie schließlich, dass diese Angaben für umweltbewusste und energiebewusste Verbraucher wichtig sind.
Quelle: Experten-branchenbuch.de