AKTIENRECHT
Porsche auf Siegeszug
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
In der ersten Verhandlung sieht es gut aus für den Autohersteller.
Auf mehr als 3,1 Milliarden Euro Schadenersatz beläuft sich die Gesamtforderung eines Musterverfahrens gegen die Porsche Holding AG -- nicht ganz wenig, muss man ja sagen. Allerdings klingt das erste Statement des zuständigen vorsitzenden Richters vergangene Woche eher niederschmetternd. Was verspricht die Musterklage gegen Porsch?
Fehlerhafte Informationen
Hintergrund ist der gescheiterte Versuch von Porsche im Jahr 2009, den Konzern VW zu übernehmen. Wie das ausgegangen ist, wissen wir alle nur zu gut: Der Versuch ist gnadenlos gescheitert, vielmehr wurde aus Porsche schließlich eine Tochter des VW-Konzerns. Im Zentrum des Verfahrens steht eine Mitteilung von dem damaligen Vorstandsvorsitzenden von Porsche, Wendelin Wiedeking. Er teilte mit, Porsche wolle seinen Anteil an VW nicht auf mehr als 50 Prozent, sondern sogar auf 75 Prozent erhöhen. Am Tag zuvor war bekannt geworden, dass Porsche schon im Besitz von 42,6 Prozent der VW-Aktien war und weitere 31,5 Prozent in Form von Optionen hielt.
Daraufhin folgten starke Kursschwankungen beim Übernahmekandidaten VW, was einige Anleger viel Geld kostete. Die Aktie verlor allein in der zweiten Oktoberhälfte 2008 um die 50 Prozent an Wert. Viele schlossen sich nun zu einer Musterklage zusammen.
Ausnahme Musterklageverfahren
Obwohl das deutsche Prozessrecht eigentlich weder Muster-, noch Sammelklagen kennt, bildet das Musterfeststellungsverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine Ausnahme. Dort ist eine solche Musterklage bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen vorgesehen, wenn sich mindestens 10 einzelne Schadenersatzklagen privater Aktionäre finden, die auf denselben Rechts- und Tatsachenfragen beruhen. Das Urteil hat dann Bindungswirkung für alle Beteiligten.
Auch im vorliegenden Fall machen die Kläger solche fehlerhaften Kapitalmarktinformationen geltend. In der ersten Sitzung bekommen sie von dem vorsitzenden Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Celle aber schon einmal eine saftige Dämpfung. Er erklärte, die umstrittene Pressemitteilung der Porsche-Holding von damals sei nach vorläufiger Bewertung des Gerichts jedenfalls nicht „grob falsch“.
Erfolgsaussichten dunkel
Eine ähnliche Klage eines Hedgefonds gegen Porsche war übrigens schon 2016 von Bundesgerichtshof (BGH) abgewiesen worden. Wiedeking wurde vom Landgericht Stuttgart zudem vom Vorwurf der Marktmanipulation freigesprochen. Trotz geringer Erfolgsaussichten scheinen die Musterkläger vor dem OLG kampfbereit.
Die Anwälte legten prompt gegen alle drei Richter Befangenheitsanträge ein. Das scheint zweifelhaft, denn bei der ersten Einschätzung handelt es sich immerhin um eine unverbindliche Ansicht des Gerichts nach derzeitiger Aktenlage -- noch vor Vorbringen der Parteien. Zumal ein Richter ja nicht schon dann befangen ist, wenn er einem Verfahren wenig bis keine Erfolgschancen prognostiziert. Kann man aber sicherlich anders sehen. Ob damit in der Sache geholfen ist, bleibt abzuwarten.