SOZIALHILFERECHT
Sozialhilfe muss bei Behindertem alle Kosten für Hausnotruf bezahlen
Experten-Branchenbuch.de,
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Wer aufgrund einer Behinderung wie Epilepsie auf einen Hausnotruf angewiesen ist, sollte sich vom Sozialhilfeträger nicht abwimmeln lassen. Er darf nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.
Vorliegend litt eine behinderte Frau unter Epilepsie. Aufgrund dieser Erkrankung war sie auf ein Hausnotrufsystem angewiesen. Als sie sich an den Landeswohlfahrtsverband wendete damit dieser die anfallenden Kosten in Höhe von insgesamt 34,77 Euro im Monat übernimmt, wollte dieser sich vor dem Zahlen drücken. Er wollte im Bescheid nur die Grundgebühr in Form der reinen Kosten für den Hausnotruf in Höhe von 18,36 Euro im Monat übernehmen. Für die darüber anfallende Gebühr für das Aufbewahren des Schlüssels wollte er hingegen nicht aufkommen. Dafür bestehe angeblich keine behinderungsbedingte Notwendigkeit. Die Frau ließ sich das nicht gefallen und klagte.
Das Sozialgericht Wiesbaden stellte sich auf der Seite der behinderten Frau und gab deren Klage mit Urteil vom 30.04.2014 - S 30 SO 172/11 statt. Der Träger der Sozialhilfe muss den vollständigen Betrag in Höhe von fast 34,77 Euro als Eingliederungshilfe zahlen. Da die Notrufeinrichtung aufgrund der mit der Behinderung verbundenen epileptischen Anfälle notwendig ist, muss für alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen aufgekommen werden. Hierzu gehören auch die Gebühren für die Aufbewahrung des Schlüssels. Denn nur hierdurch ist sichergestellt, dass der Hausnotrufdienst bei einem Anfall auch zeitnah in die Wohnung gelangt.
Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Denn eine Hausnotrufanlage bringt nichts, wenn nicht schnelle und zudem kostengünstige Hilfe im Notfall sichergestellt wird. Hierfür ist Eile geboten, wenn die Mitarbeiter des Hausnotrufdienstes alarmiert sind und vor der Türe stehen. Es darf keine wertvolle Zeit durch das Suchen von möglichen Verwandten oder das Aufbrechen der Türe durch die Feuerwehr vergehen, wodurch auch hohe Kosten für den Betroffenen entstehen würden.