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Karlsruhe (jur). Sturheit im Streit mit dem Vermieter kann letztlich die Wohnung kosten. Denn wer auch nach einem gegenläufigen Gerichtsurteil auf seiner Meinung beharrt und sein Verhalten nicht ändert, muss mit einer Kündigung rechnen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 24. Mai 2016, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VIII ZR 39/15). Danach muss nun ein Hartz-IV-Empfänger aus Berlin um seine Wohnung fürchten. Er hatte 2010 Schimmelbildung und eine Wölbung des Laminat-Fußbodens angezeigt. Er meinte, dies gehe auf bauliche Mängel zurück und minderte daher die Miete um 25 Prozent. Ein von der Vermieterin eingeholtes Gutachten ergab jedoch, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Vermieter über Mängel informieren: Treten Mängel in der Wohnung auf, sollte der Mieter den Vermieter in jedem Fall direkt darüber informieren. Ob man vom Vermieter überhaupt die Beseitigung verlangen oder die Miete mindern will, spielt an der Stelle noch keine Rolle. Hintergrund ist folgender: Zeigt der Mieter die Mängel nicht an und vergrößern diese sich später, kann der Vermieter wiederum unter Umständen Schadensersatz verlangen. Im Gegensatz zum Mieter hat der ja keinen Zugriff auf die Wohnung und daher keine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Der Herbst ist da und damit auch wieder die Hochsaison von Schimmelpilz in deutschen Wohnungen zum Leidwesen vieler Mieter. Durch Feuchtigkeit infolge von Wasserschäden oder auch unzureichendem Lüften des Mieters kann sich rasch Schimmel bilden. Dann überlegen Mieter immer wieder, ob sie selbst umgehend aktiv werden und den Schimmel beseitigen sollten. Ist das ratsam oder im Hinblick auf die Ansprüche gegen den Vermieter eher hinderlich? Gesundheitsschäden vermeiden: Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Für eine umgehende selbständige Entfernung spricht natürlich der ... weiter lesen
War der Mieter nicht alleiniger Mieter der Wohnung, wird das Mietverhältnis mit den übrigen Mietern fortgesetzt. Diese können gemäß § 563 a Abs. 2 BGB das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung vom Tod des Mitmieters außerordentlich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (drei Monate) kündigen. Eintritt von Dritten bei Tod des Mieters gemäß § 563 BGB Unabhängig davon treten Ehegatten oder Lebenspartner, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, bei Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. Gemeinsame Kinder des Mieters treten ebenfalls in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte eintritt. Der ... weiter lesen
Eine aktuelle Mietrechtsreform soll die Berliner Räumung als gesetzlich vorgesehene Art der Zwangsvollstreckung im Gesetz verankern. Die geplante, auch als „Lex Mietnomade" bekannte Gesetzesänderung steht derzeit vor allem bei Mieterverbänden wegen - vermeintlich - erleichterter Räumungsmöglichkeiten in der Kritik. Die Berliner Räumung hat sich in der Berliner Räumungspraxis entwickelt. Vereinfacht ausgedrückt funktioniert die Berliner Räumung so: Der Vermieter kündigt einem säumigen Mieter. Der Mieter weigert sich, zum Kündigungszeitpunkt auszuziehen. Der Vermieter klagt auf Räumung, gewinnt und lässt den rechtskräftigen Räumungstitel durch den ... weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Schadensersatzansprüche des Mieters wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf auch dann, wenn die eigentliche Kündigung unwirksam ist (BGH, Urteil vom 08. April 2009 – VIII ZR 231/07 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: In der Praxis schließen Mieter nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung oft einen Vergleich mit dem Vermieter, wonach sie sich gegen Zahlung einer Abfindung zum Auszug aus der Wohnung verpflichten. Stellt sich später heraus, dass der Eigenbedarf des Vermieters gar nicht bestand, ärgern sich die Mieter über die Einigung. Hier wird schnell der Ruf nach ... weiter lesen
Ende des Mietverhältnisses – Was ist bei der Rückgabe der Wohnung zu beachten? Tipps für den Mieter von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte dargestellt, die Mieter bei der Rückgabe der Wohnung beachten sollten: Beseitigung von Schäden: Hier sollte die Wohnung zunächst genau untersucht werden. Schäden sind, soweit vorhanden, von Ihnen zu beseitigen. Schäden meinte dabei alle Substanzverletzungen, nicht jedoch Abnutzungsspuren, die durch den normalen Mietgebrauch entstanden sind. Beispiel: Die Wände in der Wohnung sind nach gewisser Zeit nicht mehr ... weiter lesen
Serie – Teil 3: Schimmelpilz im Gebäude – Beweissicherung vor der Sanierung I. Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Beweissicherung. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen Teil 3 – Beweissicherung unter Kostenaspekten. Vorliegend lesen Sie Teil 3 einer Artikelserie zum Thema Beweissicherung vor der Schimmelpilzsanierung. Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. Heute: 3. Sicherung der Beweislage Häufig geht der eigentliche Streit zwischen den Parteien, um die Frage, ob ein Mangel überhaupt vorhanden ist. ... weiter lesen
Wenn der Vermieter Holzfenster gegen isolierverglaste Kunststofffenster austauscht, besteht häufig die Gefahr, dass sich Schimmelpilze in der Wohnung bilden. Dem kann nur durch ausreichende Belüftung begegnet werden. Der Vermieter muss nach einer Entscheidung des Landgerichts München I (Urteil vom 8.3.2007, Az. 31 S 14459/06) den Mieter über ein zu änderndes Heiz- und Lüftungsverhalten konkret aufklären. Hierbei darf er kein unzumutbares Verhalten verlangen. Das Verlangen nach zwei- bis dreimaligem Stoßlüften am Tag (fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern) dürfte für den Mieter noch zumutbar sein. Ungeklärt ist bislang, inwieweit die DIN-1946-6: Lüften von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Die Mietpreisbremse im Hinblick auf die Maklergebühren gilt ab heute (1.6.2015). Nachdem bisher regelmäßig der Vermieter den Makler bestellt hatte und bei erfolgreicher Vermittlung der Mieter dann den Lohn zu zahlen hatte, wird nun das sog. Bestellerprinzip eingeführt: wer bestellt, der zahlt. Demnach muss künftig in der Regel der Vermieter den Makler bezahlen. Davon kann es aber unter gewissen Umständen auch Ausnahmen geben: Wird der Makler vom Mieter beauftragt und daraufhin dann tatsächlich tätig, indem er etwa Anzeigen schaltet, um eine Wohnung für den Mieter ... weiter lesen
Modernisierungsmaßnahmen können für den Mieter ein großes Ärgernis bedeuten. Eine Miete, die man gegebenenfalls jahrelang stabil gehalten hat, kann unter relativ einfachen Voraussetzungen erhöht werden. Führt der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durch, kann er die Miete unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Der Vermieter darf die Kosten z. B. von Dämmmaßnahmen in einer bestimmten Höhe auf die Mieter abwälzen. Da solche Maßnahmen in der Regel sehr viel kosten, kann die Miete aufgrund Modernisierungsmaßnahmen schnell mal um mehr als 100 € monatlich steigen. Die Bundesregierung plant, eine Modernisierungsmaßnahme für die Vermieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen. Am 1.6.2015 wurde die Mietpreisbremse eingeführt. Ziel war es im Wesentlichen, den Anstieg der Mieten einzudämmen. Diese erhoffte Wirkung konnte bisher aber so gut wie gar nicht erzielt werden. In der folgenden Serie geht es um die Gründe dafür und mögliche Lösungsansätze. Versprechen des Gesetzgebers waren unsinnig Ich bin der Ansicht, dass sich das Problem der steigenden Mieten aufgrund der starken Nachfrage in Ballungszentren nur durch Wohnungsbau, also in dem man das Angebot verstärkt, lösen lässt. Deshalb bin ich auch kein Anhänger der ... weiter lesen