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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer groß angelegten Razzia sollen zahlreiche Tatverdächtige, so angeblich auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe, wegen dringenden Tatverdachts des Betrugs mit Kapitalanlagen, der Untreue und anderer Straftaten, festgenommen worden sein. Der Vorwurf laute wohl, die S&K Gruppe habe zusammen mit einem Partnerunternehmen und anderen Personen eine Art "Schneeballsystem" entwickelt. Im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft müsse nun geklärt werden, ob tatsächlich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Zum Ende des vergangenen Jahres sollen die Anleger des SEB Optimix Ertrag wohl darüber informiert worden sein, dass der Fonds "SEB Optimitx Ertrag" mit Wirkung vom 11.12.2012 endgültig geschlossen wurde und nunmehr liquidiert werden soll. Bereits im Februar 2012 hat der Verwaltungsrat anscheinend die Aussetzung der Rücknahmen und Zurückweisung von Zeichnungen beschlossen. Die Liquidation hat die endgültige Aussetzung der Anteilrücknahme sowie die endgültige Einstellung der Anteilsausgabe zur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der vorliegende Fall (Az. 1 O 541/11), Urteil des Landgerichts Aachen vom 24.05.2012, soll sich insbesondere auf den dem Anleger entstandenen so genannten Steuerschaden bezogen haben. Medienfonds sollen den Anlegern oft von Finanzdienstleistungsinstituten als Steuersparmodell anempfohlen worden sein. Dies rühre daher, dass die Fonds zu Beginn hohe Verluste erwirtschaften sollten, die sich dann für die Anleger steuermindernd auswirken könnten. Um diese Wirkung noch zu verstärken, sollen viele dieser Beteiligungen darlehensfinanziert worden sein. In ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Abhängig von dem negativen oder positiven Ausfall des Unterschiedsbetrages müssen Anleger mit einer Gewinn- oder einer Verlustzuweisung rechnen. Unabhängig von dem Ergebnis ist der Anleger gezwungen, den Unterschiedsbetrag zu versteuern. Unter dem Unterschiedsbetrag versteh man die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert. Gleichzeitig wird er mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder Schiffsbeteiligung fällig wird, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 18.12.2012 (Az.: II ZR 259/11) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass erhaltene Steuervorteile aus der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds nicht angerechnet werden, wenn die entsprechende Schadensersatzleistung versteuert werden müsse und dem Anleger die Vorteile so wieder genommen würden. Sei die Schadensersatzleistung beispielsweise als Rückfluss von Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu verstehen und somit zu versteuern, könnten Steuervorteile nur angerechnet ... weiter lesen
Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagten O. und K. unter anderem wegen verbotener Insidergeschäfte zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. O. war Redakteur von Börsenfachzeitschriften, trat in einschlägigen Fernsehsendungen (3-sat-börse; n-tv usw.) auf und gab dort Anlagetips. 1999 und 2000 galt er sowohl bei interessierten Privatanlegern als auch bei institutionellen Großanlegern als "der Anlagespezialist" und "Meinungsmacher" auf dem Gebiet des "Neuen Marktes". Gegenstand des Verfahrens sind Vorwürfe, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Anlageberater stehen. In dieser Funktion beriet O. für den Bereich des "Neuen Marktes" zwei Aktienfonds mit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Bonn hat mit Urteil vom 16.04.2013 (Az.: 8 S 293/12) eine Bank zur Rückzahlung eines "Bearbeitungsentgeltes", dass anlässlich einer Darlehensgewährung gegenüber einem Verbraucher erhoben wurde, verurteilt. Eine Vertragsklausel, die einen vorformulierten Abschnitt enthalte, nach dem für die Kapitalüberlassung aufgrund des Abschlusses eines Verbraucherkreditvertrages ein "Bearbeitungsentgelt" geschuldet sei, könne wegen unangemessener Benachteiligung des Verbrauchers unwirksam ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus hat sich als Spezialist für Schiffsbeteiligungen etabliert Das Gesamtportfolio der GEBAB Unternehmensgruppe umfasst ein breites Spektrum der Schifffahrt, welches sich aus unterschiedlichen Marktsegmenten sowie verschiedenen Schiffsgrößen zusammensetzt. Die Investitionen erfolgen vornehmlich in große, weltweit operierende Container-, Tank- und Bulkschiffe. Außerdem stellt die Treuhandverwaltung einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens dar. Als Treuhänder übernimmt die GEBAB die Verwaltung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund der anhaltenden Krise soll beispielsweise den Anlegern der VLLC- Fonds der Dr. Peters Group derzeit eine Kapitalerhöhung drohen. Erst im vergangenen Jahr musste der Dr. Peters DS- Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power den Weg in die Insolvenz antreten, nachdem die Sanierungspläne der kriselnden Schiffsfonds keinen Erfolg hatten. Der erst kürzlich in Schieflage geratene Schiffsfonds Dr. Peters DS- Fonds Nr. 56 MS Cape Campbell habe frisches Kapital benötigt. Dieses sollte primär durch die Anleger zur Verfügung gestellt werden. ... weiter lesen
Im September 2008 bot das Emissionshaus Atlantic den Schiffsfonds MS Hammonia Pescara zur Beteiligung an. Gute acht Jahre später ist die Schiffsgesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete am 7. Dezember 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft (Az.: 67g IN 480/16). Für den Schiffsfonds wurden rund 34 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen konnten. Die Fondsgesellschaft investierte das Geld in die baugleichen Containerschiffe MS Hammonia Pescara (früher MS Benjamin Schulte) und MS Benedict Schulte. Für beide Schiffe gab es zunächst feste Charterverträge. Als diese ausgelaufen ... weiter lesen
Beim Abschluss von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen wurden die Versicherungsnehmer nicht immer ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Die Folge ist, dass diese Policen auch heute noch widerrufen werden können. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherungen schon vorzeitig gekündigt und die Verbraucher den Rückkaufswert erhalten haben. Für den Verbraucher ist der Widerspruch in der Regel finanziell wesentlich lukrativer als die Kündigung der Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Denn nach einem erfolgreichen Widerspruch erhalten sie ihre geleisteten Prämien abzüglich eines Betrags für den gewährten Versicherungsschutz ... weiter lesen
Rechtsschutz der Aktionäre gegen unrechtmäßiges, kompetenz-überschreitendes Handeln der Organe der Aktiengesellschaft bei der Ausübung des genehmigten Kapitals (Mangusta/Commerzbank I und II) Der II. Zivilsenat hatte über die Revisionen einer Minderheitsaktionärin in zwei Klageverfahren gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit der Ausübung des genehmigten Kapitals durch deren Vorstand zu entscheiden. Die Hauptversammlung der beklagten Bank hatte ihren Vorstand rechtswirksam ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital gegen Bar- und gegen Sacheinlagen bis zu bestimmten Höchstnennbeträgen zu erhöhen und dabei jeweils das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von diesen Ermächtigungen machte der ... weiter lesen