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Nachfolgend finden Sie Bankrecht / Kapitalmarktrecht Ratgeber aus München
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Der Sanierungsprozess der KTG Energie AG soll in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden. Das Amtsgericht Neuruppin hat am 1. Dezember das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Energie eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 15 IN 260/16). Das Unternehmen möchte nach eigenen Angaben den eingeschlagenen Sanierungskurs mit Hilfe des Sachwalters fortsetzen. Unklar ist weiterhin, ob und in welchem Umfang dabei auch Einschnitte für die Anleger eingeplant sind. Die KTG Energie AG hatte 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben und diese mit 7,25 Prozent verzinst (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Nach der Insolvenz fürchten die Anleger ... weiter lesen
Die Sunrise Energy GmbH mit Sitz in Berlin muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln und die angenommenen Gelder zurückzahlen. Das hat ihr die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 22. Juni 2015 aufgegeben. Die Sunrise Energy GmbH hatte gegen die Anordnung Widerspruch eingelegt. Ihr Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde allerdings am 25. August 2015 vom Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. abgelehnt. Somit ist der BaFin-Bescheid sofort vollziehbar aber noch nicht rechtskräftig, teilte die Finanzaufsicht jetzt mit. Unter ihrer ehemaligen Firma Sofortrente GmbH bot die Sunrise Energy GmbH den Anlegern an, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen und ... weiter lesen
Über die Fidentum GmbH konnten sich Anleger indirekt an der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG beteiligen. Jetzt ist das Emissionshaus pleite und das Pfandhaus hat von der Finanzaufsicht BaFin einen Abwicklungsbescheid erhalten. Den Anlegern könnten Verluste drohen. Die Fidentum GmbH mit Sitz in Hamburg legte diverse Fonds auf. Über die Fonds konnten die Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG erwerben. Diese verwendeten die Anlegergelder, um der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Darlehen zu gewähren. Zu ersten Ungereimtheiten soll es schon vor einiger Zeit gekommen und Auszahlungen an die Anleger ... weiter lesen
Die Pleite der Imtech Deutschland sorgte nicht nur für eine steilen Sinkflug der Aktie, sondern könnte auch den von Hannover Leasing aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds HL 203 Substanzwerte Deutschland 7 in die Bredouille bringen. Der 2011 aufgelegte Fonds investierte in eine neugebaute Immobilie in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Flughafens. Das Investitionsvolumen liegt bei 62,5 Millionen Euro, rund 32 Millionen Euro stammen von den investierten Anlegern, die sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro zzgl. Agio beteiligen konnten. Für die Anleger ließ sich die Beteiligung gut an. Denn die 16.000 Quadratmeter des Bürohauses sind mit einer Laufzeit von zehn Jahren voll vermietet. Das ... weiter lesen
Verkauf der Schiffe oder Insolvenz: Vor dieser Wahl stehen offenbar die Anleger des Schiffsfonds Ownership Tonnage III. Finanzielle Verluste drohen den Anlegern wohl in jedem Fall. Das Hamburger Emissionshaus Ownership hatte den Flottenfonds Ownership Tonnage III im Oktober 2005 aufgelegt. Investitionsobjekte waren die Containerschiffe MS Elbdeich, MS Elbinsel, MS Elbcarrier, MS Elbfeeder und MS Elbmarsch. Letzteres wurde schon 2012 verkauft. Nun sind die Anleger aufgerufen, auch einen Verkaufsbeschluss für die vier verbliebenen Schiffe zu fassen. Im Frühling hatten sich die Anleger noch gegen ein Finanzierungs- und Verkaufskonzept für zwei der Fondsschiffe entschieden. Offenbar hat sich die wirtschaftliche ... weiter lesen
Ein aktuelles BGH-Urteil bestätigt, dass auch bei nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen die Kreditinstitute noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet und damit selbst die Tür für einen erfolgreichen Widerruf weit aufgestoßen haben (Az.: XI ZR 434/15). In Karlsruhe stand die Widerrufsbelehrung einer Sparkasse auf dem Prüfstand. Diese hatte im August 2010 ein Immobiliendarlehen vergeben, das 2013 von dem Verbraucher widerrufen wurde. In der Widerrufsbelehrung führte sie u.a. an, dass die Widerrufsfrist erst dann beginne, wenn der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten habe. Zu den Pflichtangaben führte sie drei Beispiele an. ... weiter lesen
Beim Abschluss von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen wurden die Versicherungsnehmer nicht immer ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Die Folge ist, dass diese Policen auch heute noch widerrufen werden können. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherungen schon vorzeitig gekündigt und die Verbraucher den Rückkaufswert erhalten haben. Für den Verbraucher ist der Widerspruch in der Regel finanziell wesentlich lukrativer als die Kündigung der Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Denn nach einem erfolgreichen Widerspruch erhalten sie ihre geleisteten Prämien abzüglich eines Betrags für den gewährten Versicherungsschutz ... weiter lesen
Die Verwendung der Fußnote „Nicht für Fernabsatzgeschäfte“ in einer Widerrufsbelehrung ist für den Verbraucher irreführend und die Widerrufsbelehrung daher fehlerhaft. Darlehen mit dieser Belehrung konnten auch Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 13. Mai 2016 entschieden (Az.: I-17 U 182/15). Das OLG Düsseldorf hatte über die Klage eines Verbrauchers zur Rückzahlung einer bereits geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung zu entscheiden. Dieser hatte 2008 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen, dieses vorzeitig unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst ... weiter lesen
Im September 2008 bot das Emissionshaus Atlantic den Schiffsfonds MS Hammonia Pescara zur Beteiligung an. Gute acht Jahre später ist die Schiffsgesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete am 7. Dezember 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft (Az.: 67g IN 480/16). Für den Schiffsfonds wurden rund 34 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen konnten. Die Fondsgesellschaft investierte das Geld in die baugleichen Containerschiffe MS Hammonia Pescara (früher MS Benjamin Schulte) und MS Benedict Schulte. Für beide Schiffe gab es zunächst feste Charterverträge. Als diese ausgelaufen ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den Musterkläger im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG am 8. März 2017 bestimmt. Damit ist auch der Startschuss für VW-Aktionäre gefallen, sich noch zum Musterverfahren anzumelden. Die Anmeldung zum Musterverfahren muss innerhalb des nächsten sechs Monate bis zum 8. September erfolgen. Das Gesetz sieht vor, dass die Anmeldung zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden muss. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren erreichen die geschädigten VW-Aktionäre, die bisher aufgrund der Kursverluste nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals noch nicht gegen VW geklagt haben, dass ihre Ansprüche nicht verjähren ... weiter lesen
Mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie erlischt das Widerrufsrecht für Altverträge zur Immobilienfinanzierung am 21. Juni 2016. Verbraucher, die ihr Immobiliendarlehen noch widerrufen möchten, können die verbleibenden Wochen bis zum Ende des Widerrufsjokers noch nutzen. Bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, haben Banken und Sparkassen vielfach fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das führt in den meisten Fällen dazu, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und die Verträge auch heute noch widerrufen werden können. Schon geringfügige inhaltliche oder formale Abweichungen von der jeweils ... weiter lesen
Mit Direktinvestments in Edelhölzer in Osteuropa sollten die Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG Vermögen aufbauen oder mehren können. Daraus ist bekanntlich nichts geworden. Die Gesellschaft ist insolvent. Auch im Insolvenzverfahren können die Anleger kaum darauf hoffen, ihre Verluste ausgleichen zu können. Forderungen zur Insolvenztabelle können die Anleger noch bis zum 1. April anmelden. Ob sie aber von ihrem Geld etwas wiedersehen oder sogar komplett leer ausgehen werden, ist ungewiss. Als Problem dürfte sich darstellen, dass die Eigentumsverhältnisse an den Bäumen nicht geklärt sind, sodass sich auch keine Erlöse aus dem Verkauf ... weiter lesen