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Die Wirkungen der Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens in Deutschland erstrecken sich auf Grund der Vorgaben der EG-InsO (EG-VO 1346/2000) ohne Weiteres auf Vermögenswerte des Schuldners in Spanien. Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört es nach § 148 InsO, die zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände in Besitz und Verwaltung zu nehmen. Insbesondere ist der Insolvenzverwalter auch verpflichtet, den Bestand der Insolvenzmasse gegen mögliche Verfügungen des Schuldners über Massegegenstände abzusichern. Schwierigkeiten bereitet dies insbesondere bei im Ausland belegenen Vermögenswerten wie Bankguthaben und Immobilien. 1) Grundbesitz in Spanien Es sollte ... weiter lesen
~~Oft kommt es vor, dass Arbeitnehmer ihren Lohn vor Gericht einklagen und dann im Wege der Zwangsvollstreckung beitreiben müssen, da der Arbeitgeber wirtschaftliche Probleme hat. Wird dieser dann später insolvent, dann ist es sogar möglich, dass der Insolvenzverwalter diese Zahlungen dann noch im Wege der sog. Insolvenzanfechtung zurückfordert. Der Arbeitnehmer hat sich in einem solchen Fall somit zu früh darüber gefreut, dass er kurz vor der Insolvenz noch seinen wohlverdienten Lohn durchsetzen konnte, und muss diesen zurückzahlen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.10.2013, 6 AZR 466/12 klargestellt. Der Arbeitnehmerin half auch nicht, dass der Insolvenzverwalter ... weiter lesen
Dresden, 31. Oktober 2012: Die Insolvenz Anwalt 24 EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung) hat mit der Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Rahn, einer kompetenten und auf das deutsche Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei aus Dresden, sein Beratungsteam im Bundesland Sachsen verstärkt und die Dresdner Anwaltskanzlei für das Kooperationsnetzwerk gewinnen können. Zukünftig ergänzt die Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Rahn das Kooperationsnetzwerk aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern im Großraum Dresden und unterstützt den Verbund bei der insolvenzrechtlichen Beratung vor Ort. Die Rechtsanwaltskanzlei Rahn vertritt am Standtort Dresden ... weiter lesen
Immer mehr Unternehmer, gerade im Bereich der KMU, kennen das: Erst wird bestellte Ware geliefert und ggf. eingebaut, dann wird vom Kunden nur schleppend, etwa nach vorheriger Mahnung oder Ratenzahlungsvereinbarung gezahlt, und zum Schluss besteht noch die Gefahr, alles an einen Insolvenzverwalter zurückbezahlen zu müssen. Der Lieferant hat dann das Nachsehen. Er musste Vorleistungen für Material, Löhne, Vertrieb etc. verauslagen und wird nach Insolvenz des Schuldners anschließend selbst auf Rückzahlung des Erhaltenen in Anspruch genommen. Was vielen bislang nicht bekannt war: Gerade Ratenzahlungsvereinbarungen konnten bislang schon als Indiz dafür gesehen werden, dass der Lieferant von der ... weiter lesen
Viele Beteiligte eines Insolvenzverfahrens haben es bereits erlebt: Der Insolvenzverwalter erhebt Klage und beantragt die sog. Prozesskostenhilfe, früher als Armenrecht bekannt. Diese wird ihm oft gewährt, so dass die Staatskasse die Gebühren für den Anwalt des Insolvenz-verwalters, der oft aus der gleichen Kanzlei stammt, und die Gerichtskosten trägt. Aber auch hierfür gibt es Grenzen. Eine solche wurde vom BGH in seiner Entscheidung vom 06.12.2010, AZ II ZB 13/09 jetzt aufgezeigt. In dem entschiedenen Fall ging der Insolvenzverwalter aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. gegen die Geschäftsführer einer insolventen GmbH vor und verlangte die Rückerstattung von Zahlungen, die nach Eintritt der ... weiter lesen
Schiffsfonds gehören wohl zu den bekanntesten geschlossenen Fonds, neben Flottenfonds, Medienfonds, Gamefonds, Immobilienfonds und Flugzeugfonds. Bei dieser Art der Kapitalanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, bei der der Anleger in der Regel Mitgesellschafter der Fondsgesellschaft wird. Dadurch geht man als Anleger mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsgesellschaft verbundene Chancen aber auch Risiken ein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Insolvenz eines solchen geschlossenen Fonds nicht selten zu dem Totalverlust der zu Beginn geleisteten Einlagen führen kann. Der Notverkauf insbesondere eines Schiffes kann häufig kaum die durch die letzten schwierigen Jahre angehäuften ... weiter lesen
Der u.a. für Insolvenzsachen zuständige IX. Zivilsenat hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) bei masselosen Verfahren geltende regelmäßige Mindestvergütung den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Gemäß § 2 Abs. 2 InsVV soll die Vergütung des Insolvenzverwalters in der Regel mindestens 500,00 € betragen. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV sieht für den Treuhänder eine Mindestvergütung von 250,00 € vor. In den zugrunde liegenden Verfahren haben Insolvenzverwalter und Treuhänder geltend gemacht, daß die Vergütung angesichts des entstandenen Bearbeitungsaufwandes bei weitem nicht kostendeckend sei. Bei den Gerichten der Vorinstanzen hatten sie damit keinen Erfolg. ... weiter lesen
Zu den Folgen, wenn eine Schuldnerin trotz bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung bezahlt Kurzfassung Wenn eine klamme Firma zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen doch noch eine Schuld bezahlt, sollte sich der Geldempfänger nicht zu früh freuen. Beantragt sie nämlich binnen drei Monaten nach der Zahlung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, muss das Geld eventuell an den Insolvenzverwalter zurück bezahlt werden. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedener Fall. Weil die spätere Pleitefirma bei Begleichung der Forderung schon weitgehend zahlungsunfähig war, musste das vom Insolvenzverwalter beklagte Unternehmen bereits sicher geglaubte ... weiter lesen
Viele Gläubiger, deren Forderung bereits mittels Lastschriftverfahren beglichen wird, wundern sich oft. Der Kunde stellt Insolvenzantrag und der vorläufige Insolvenzverwalter widerruft als erste Handlung nach seiner Bestellung ohne sachliche Berechtigung pauschal sämtliche Lastschriften, die in den letzten Wochen vom Konto des Kunden eingezogen wurden. Die Gläubiger können dann nur noch ihre Forderungen zur Tabelle des Insolvenzgerichts anmelden und auf eine geringe Quote in etlichen Jahren warten. Oft sind auch die Banken der Schuldner die Leidtragenden, denn wenn die Frist zur Rückgabe der Lastschriften gegenüber den Gläubigerbanken abgelaufen war, müssen diese das Geld von dem ... weiter lesen
Viele Schuldner stecken sprichwörtlich den „Kopf in den Sand“, ignorieren ihre Post und sind gerne auch einmal nicht postalisch erreichbar. Dies muss sich ändern, wenn sie ihre Situation bereinigen und ein Insolvenzverfahren beantragen möchten. Denn nach Einreichung des Insolvenzantrags müssen sie dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO Auskünfte erteilen, wozu auch der Wechsel des Wohnsitzes gehört. Dieselbe Pflicht ordnet § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO für die sog. Wohlverhaltensphase nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens an. Hier muss ein Wohnsitzwechsel innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden. Zieht der Schuldner um und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In ihrer Entscheidungsbegründung führten die Richter in Karlsruhe aus, dass es unabdingbar sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Nur dann könne von einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden, die sich als völlig bedenkenlos darstellt. Ferner legte der BFH fest, dass die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht heranzuziehen seien, wenn Forderung und Gegenforderung in gleicher zeitlicher Abfolge entstehen würden. Dem ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat den Anspruch von Arbeitnehmern auf Insolvenzgeld gestärkt, die erst kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt wurden. Nach dem am Dienstag, 14. Jun. 2016, veröffentlichten Urteil ist es unschädlich, wenn das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren zuvor schon durch „vorläufige Maßnahmen“ eingeleitet hatte (Az.: L 13 AL 1503/15). Insolvenzverwalter bekommen dadurch bessere Möglichkeiten, für das Unternehmen wichtige Posten noch kurzfristig zu besetzen. Im konkreten Fall hatten mehrere Gläubiger eines Handelsunternehmens die Einleitung eines Insolvenzverfahrens eröffnet. Zur ... weiter lesen