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Experten-Ratgeber
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Stuttgart/Berlin (DAV). Sicherheitstrainings dienen der Verbesserung der Fahrsicherheit, es sind keine Rennen. Die Teilnehmer sind zudem über eine Kfz-Versicherung versichert. Eine stillschweigende Vereinbarung des Haftungsausschlusses unter den Teilnehmern des Trainings, auch wenn sie in den AGB´s des Veranstalters steht, ist daher unwirksam. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 21. Juli 2008 (AZ: 5 U 44/08). Bei einer Kollision zweier Teilnehmer gelten für die Haftung die üblichen Regeln, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Kläger und der Beklagte nahmen an einem Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer teil. Bei dem Training kollidierten die beiden bei einer Rechtskurve, ... weiter lesen
PFORZHEIM (DAV). Ein Unfallgeschädigter hat in aller Regel Anspruch darauf, zur Wahrung seiner Interessen einen Anwalt einzuschalten. Die Kosten dafür müsse die Haftpflichtversicherung des Verursachers tragen, entschied das Amtsgericht Pforzheim. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht. Im zu Grunde liegenden Fall waren zwei Autos zusammengestoßen. Die Einstandspflicht des Verursachers und seiner Versicherung zu 100 Prozent war unstreitig. Allerdings weigerte sich der Versicherer, die Anwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen. Das Gericht sprach ihm jedoch das Recht zu, einen Anwalt zu nehmen. Dies sei "schon aus dem Gesichtspunkt der ... weiter lesen
Es gibt heutzutage viel Versicherungen, deren Nutzen teilweise nicht zu Unrecht angezweifelt wird. Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsangelegenheiten stellt sich häufig jedoch als sehr sinnvoll dar. Zum einen ist eine solche Versicherung häufig schon für unter 100 € pro Jahr abzuschließen, zum anderen wird man als Autofahrer rein statistisch nicht selten in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sollte man gänzlich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, so hat man in der Regel meist auch nicht mit Kosten zu rechnen. In der Praxis wird allerdings häufig die Schuldfrage in Zweifel gezogen, so dass in dem folgenden Gerichtsverfahren durch Sachverständige und Gutachten ... weiter lesen
Köln (jur). Wer ohne Führerschein immer wieder Auto fährt und zahlreiche Verkehrsverstöße begeht, kann sein Fahrzeug verlieren. Die Polizei darf das Auto sicherstellen, wenn damit „eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer“ abgewendet wird, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Dienstag, 7. Februar 2017, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 20 L 3178/16). Im konkreten Fall nannte ein 18-Jähriger einen BMW Z 4 und einen Nissan Z 350 sein Eigen. Nur einen Führerschein hatte der stolze Autoeigentümer nicht. Dies hielt ihn jedoch nicht davon ab, regelmäßig seine Sportwagen zu fahren. Seit September 2014 ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Auch für ein Luxusmotorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Der Kläger fuhr ein Motorrad der Luxusklasse (Harley Davidson), welches bei einem Unfall schwer beschädigt wurde. Wegen der langen Reparatur verlangte er einen Nutzungsausfall für 78 Tage zu je 66 Euro. Er begründete dies damit, dass er das Motorrad nicht nur für reine Freizeitfahrten verwende, sondern ? je nach Witterung ? damit unter anderem auch zur Arbeit fahre. Die gegnerische Versicherung ... weiter lesen
Berlin (DAV). Die Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung lässt sich auch für Oldtimer anhand aktueller Tabellen feststellen: Für ein sehr gut gepflegtes, 42 Jahre altes Modell kann man den niedrigsten Tabellenwert eines vergleichbaren Modells zugrunde legen, wenn man diesen um zwei Gruppen herabstuft. Auf dieses Urteil des Landgerichts Berlin vom 08. Januar 2007 (AZ.: 58 S 142/06) machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Bei einem Verkehrsunfall wurde ein Porsche Baujahr 1961 beschädigt. Der Beklagte, der den Schaden vollständig ersetzen musste, war nicht bereit, die Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen: Der Kläger benötige den Wagen nicht. Außerdem hätte die Erstellung des Gutachtens und die ... weiter lesen
Grundsätzlich besteht gemäß den §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Gefährdungshaftung des Halters eines jeden PKW. Diese Gefährdungshaftung greift im Verkehr, unter Vorbehalt der Ausschlussgründe des § 8 StVG, immer dann ein, wenn es auf öffentlichen Straßen gekracht hat und sorgt so für einen Ausgleichsanspruch des Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung den Schädiger gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 Versicherungsvertragsgesetz. Dies ist auch gut so, denn durch diese Normen wird in den meisten Fällen eine schnelle und unkomplizierte Klärung der Schadensersatzansprüche erzeugt. ... weiter lesen
Alkoholfahrt ist nicht gleich Alkoholfahrt. Unter Umständen kann auch bei absoluter Fahruntüchtigkeit trotz Alkoholfahrt von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden. So entschied das Amtsgericht Westerstede mit seinem Urteil vom 10. April 2012. Hier hat der Kraftfahrer bei absoluter Fahruntüchtigkeit sein Kraftfahrzeug von einem Behindertenparkplatz umgeparkt. Die Fahrtstrecke betrug hier 25 m. Das Gericht hat hier lediglich ein dreimonatige Fahrverbot verhängt. Aus den Gründen: …Zu Gunsten des Angeklagten war seine geständige Einlassung zu berücksichtigen und dass er bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis ist ... weiter lesen
Nutzungsausfallentschädigung im Totalschadenfall Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, sofern dieser auf einen Mietwagen verzichtet. Bei einem Reparaturschaden steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung bis zur Fertigstellung der Reparatur zu. Im Totalschadenfall bemisst sich die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nach der so genannten Wiederbeschaffungszeit. Diese wird in Sachverständigengutachten in der Regel mit 12 - 14 Tagen angegeben. Streit entsteht immer dann, wenn der Geschädigte auf eine Ersatzbeschaffung verzichtet. Die Haftpflichtversicherungen lehnen dann stets ... weiter lesen
Wenn man mit dem eigenen Auto ins Ausland fährt, bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto Versicherungsschutz in ganz Europa und in Anliegerstaaten des Mittelmeers. Folglich hat sie sämtliche Schäden auszugleichen, die der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug in einem dieser Länder verursacht und verschuldet. Hält man sich mit einem deutschen Auto außerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung auf, sollte man sich entsprechenden Versicherungsschutz verschaffen, empfiehlt die Deutsche Anwaltauskunft. Während die Haftpflichtversicherung dafür sorgt, dass Schäden, die Versicherungsnehmer verursachen, gegenüber dem Geschädigten reguliert werden, dient die Kaskoversicherung dem Ausgleich ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Falschparken einen Zettel mit Aufenthaltsort und Telefonnummer hinterlässt, kann trotzdem abgeschleppt werden, so das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg mit Urteil vom 22. Februar 2005 (Az.: 3 Bf 25/02). Eine Pflicht des Polizisten zur Nachforschung bestehe im Regelfall nicht, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. Die Klägerin hatte ihren Wagen unerlaubt halb auf dem Gehweg geparkt, wodurch dieser erheblich eingeengt und Fußgänger behindert wurden. Sie hatte einen universell einsetzbaren Vordruck mit ihrer Adresse und Telefonnummer hinterlassen. Eine Firma wurde mit dem Abschleppen des Wagens beauftragt. Zum Abschleppen kam es jedoch nicht mehr, da die Klägerin während der Vorbereitung auftauchte und den Wagen ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Wer auf einem ländlichen Nebenweg mit Schlaglöchern sein Auto beschädigt, kann von der Gemeinde keinen Schadensersatz verlangen, wenn er zu schnell gefahren ist. Über ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg vom 29. August 2008 (AZ: 13 O 17/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Klägerin und ihr Sohn wohnen in einem kleinen Weiler, der über eine schmale Ortsverbindungsstraße erschlossen ist. Der Sohn fuhr bei Dunkelheit und Regen in eines der zahlreichen Schlaglöcher und beschädigte dabei eine Felge. Den Schaden von rund 600 Euro wollte die Klägerin von der zuständigen Gemeinde ersetzt bekommen. Sie gab an, ihr Sohn sei nur Schrittgeschwindigkeit gefahren. ... weiter lesen