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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger offener Immobilienfonds wurden in der Vergangenheit oft enttäuscht. Versprochene Renditen wurden nicht erwirtschaftet und es kam in einigen Fällen sogar zu der Schließung von Fonds, so dass die Anleger nicht mehr auf ihr Kapital zugreifen konnten. Häufig wurden die betroffenen Anleger bei der Zeichnung ihrer Fonds nicht ausreichend über die bestehenden Risiken aufgeklärt oder ihnen wurde nichts über an ihre Anlageberater fließende Rückvergütungen (sog. "Kick-Backs") ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Hoffnungen der Anleger von offenen Immobilienfonds sollen in der Vergangenheit häufig enttäuscht worden sein. Anscheinend wurden die versprochenen Renditen nicht erwirtschaftet. In manchen Fällen sollen die Fonds auch geschlossen worden sein. In der Folge soll es manchen Anlegern nicht mehr möglich gewesen sein, auf ihr investiertes Kapital zuzugreifen. In einer Vielzahl von Fällen sollen betroffene Anleger während der Zeichnung der Fonds wohl nicht über etwaige Risiken aufgeklärt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gerade in den letzten Jahren soll die Flaute in der Branche, Anleger von offenen Immobilienfonds frustriert haben. Die negativen Entwicklungen konnten der Erwartungshaltung der Anleger nicht standhalten. Anleger mussten schnell einsehen, dass sie nicht mehr an ihr Geld kommen würden, da beispielsweise die versprochenen Renditen nicht erwirtschaftet und mehrere offene Fonds auch geschlossen worden waren. In vielen Fällen sollen betroffene Anleger im Rahmen der Zeichnung des offenen Fonds unzureichend oder gar nicht ... weiter lesen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Entscheidung vom 25.04.2017 – 9 O 2688/15 – einem von der KSR Rechtsanwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, vertretenen Schrottimmobiliengeschädigten Recht gegeben und den Verkäufer einer solchen Schrottimmobilie zur Rückabwicklung des Kaufes, mithin Schadensersatz und Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten, v.a. gegenüber der finanzierenden Bank, verurteilt. Der Verkäufer der Wohnung hatte im Jahre 2011 ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen in Schwabach zunächst für EUR 160.000,00 von einem Dritten erworben. Eine dieser drei Wohnungen hat er sodann an den arglosen ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin: Was ist beim Kauf einer Immobilie zu beachten? Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste ... weiter lesen
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten ... weiter lesen
VERMEIDBARE FEHLER IN SPANISCHEN IMMOBIILENANGELEGENHEITEN IMMOBILIENSCHENKUNG IM KLEID EINES KAUFVERTRAGES Spanischer Tribunal Supremo verkündet Nichtigkeit der Transaktion Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Wer als Ausländer eine Spanienimmobilie besitzt, unterliegt insoweit der entsprechenden spanischen Gesetzgebung. Wie in Deutschland und anderswo werden die Gesetze verbindlich durch die Gerichte interpretiert und in Urteilen oder Beschlüssen umgesetzt. Was die oberen Gerichte jeweils verlautbaren, ist nicht zuletzt deshalb von Interesse, weil die Untergerichte an die Entscheidungen gebunden sind. Das jüngst erlassene Urteil des Tribunal Supremo vom 21. Dezember 2009 hat die ... weiter lesen
Spanische Notare haben im Vergleich zu deutschen Notaren nur einen sehr begrenzten Aufgabenkreis. Der spanische Notar erstellt auf der Grundlage der Angaben der Vertragsparteien und – sofern vorhanden - des privatschriftlichen Kaufvertrags den Entwurf der Urkunde. Außerdem prüft der spanische Notar, ob Rechte bestimmter Dritter (z.B. Ehegatte) berührt werden. Ferner macht er sich einen Eindruck davon, ob die Erscheinenden geschäftsfähig sind. Schließlich prüft der spanische Notar, dass die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden (Vorlage einer Steuernummer, Nachweis der Zahlung des Kaufpreises). Eine umfassende Prüfungspflicht hinsichtlich von Risiken des Kaufs oder gar eine ... weiter lesen
Einen wichtigen Beitrag zum Anlegerschutz hat der BGH mit einer aktuellen Entscheidung vom 19.12.2014 (V ZR 194/13) geleistet. Nicht selten scheitert eine Inanspruchnahme des Verkäufers einer Immobilie daran, dass dieser Vermittler einsetzt und sich sodann darauf beruft, dass deren (fehlerhafte) Angaben und Auskünfte oder Empfehlungen ihn nichts angingen. Der BGH hat nun in genannter Entscheidung klargestellt, dass im Falle einer Beratung im Zuge der Vermittlung eines Immobilienkaufes, welche einem Makler oder Vermittler überlassen worden ist, der stillschweigende Abschluss eines Beratungsvertrages zwischen dem Käufer und dem Verkäufer in Betracht kommt, insbesondere wenn die individuelle Beratung ... weiter lesen
Neue Grundsätze zur Berechnung durch aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 – VII ZR 172/13). Die Ausgangslage: Wer vom Bauträger kauft, handelt in hohem Maße riskant. Bei Vertragsschluss gibt es das Objekt ja regelmäßig nicht. Im weiteren Verlauf kann viel schief laufen und läuft auch in der Praxis regelmäßig viel schief. Fast ein Klassiker: Das Objekt wird nicht rechtzeitig fertig. In solchen Fällen schuldet der Bauträger grundsätzlich Nutzungsausfallentschädigung wegen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Unter anderem soll der Santander Kapitalprotekt in den SEB Immoinvest und den CS Euroreal investiert haben. Im Zuge der im Mai 2012 bekannt gemachten anstehenden Liquidation dieser beiden Fonds ist anscheinend davon auszugehen, dass sich auch beim Santander Kapitalprotekt Auswirkungen zeigen werden. Bereits im Frühjahr 2012 soll der Vermögensverwaltungsfonds aufgrund der negativen Entwicklungen anderer Fonds geschlossen worden sein. Dies hat die Folge, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Rostock hat in einer aktuellen Entscheidung (10.09.2009 3 U 229/08) über eine durchaus häufiger vorkommende Situation zu entscheiden: Auf einem Grundstück wird ein Gebäude errichtet. Die Fertigstellung des Gebäudes gerät ins Stocken, woraufhin das Bauvorhaben über eine längere Zeit im Rohbau verharrt. Im konkreten Fall wurden erst einige Jahre später die Bauarbeiten beendet und die Immobilie dann verkauft. Der Verkäufer wies auf diesen Umstand nicht hin, sondern war der Meinung, dass die Bezugsfertigstellung als mitzuteilender Zeitpunkt ausreiche. Dem hat das Oberlandesgericht widersprochen und auf die Anfechtung des Käufers hin den Verkäufer ... weiter lesen