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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR könnten gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben. Es stellt keine Seltenheit dar, dass die Beteiligungen an dem Debi Select wohl als sichere Investmentform an potentielle Kunden vermittelt worden seien. Es sei damit geworben worden, dass bei einer Beteiligung die Verlustrisiken gleich null wären. Ferner sollen potentielle Anleger damit gelockt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Den Anlegern wurden einerseits Schadenersatzansprüche zugesprochen und andererseits die Leistungsverpflichtungen von CMI aus den abgeschlossenen Verträgen bestätigt. Die Karlsruher Richter (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) urteilten damit eindeutig zum Vorteil der Anleger und bestätigen nahezu alle der in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Kunden. Der BGH verwies einige Verfahren zurück an die Instanzgerichte zur weiteren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Demnach können Treugeber Auskünfte über Namen und Anschriften der weiteren Gesellschafter erfragen. Dafür müsse sich der Treugeber aber als Anleger an einem Filmfonds in der Form einer Publikums-KG beteiligt haben. Zudem müsse den Anlegern im Innenverhältnis der Gesellschaft die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters eingeräumt worden sein. Dies soll aus zwei kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) ergangenen Urteilen hervorgehen (Az.: II ZR 134/11; II ZR 136/11). In dem von dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com informieren: Aktuell soll sich insbesondere der Shipping Select 25 von HCI Capital in einer ernsten Situation befinden. Für die vier Frachter des betroffenen Flottenfonds soll Insolvenzantrag gestellt worden sein. Die betroffenen insgesamt rund 1200 Investoren hatten seit 2007 etwa 50 Millionen Eigenkapital in den Fonds investiert, welches mit der Insolvenz jetzt wohl weitgehend verloren ist. Unter Einbeziehung der genannten vier Massengutfrachter soll der Shipping Select 25 nun schon für insgesamt 15 Schiffe Insolvenz angemeldet haben und ein Ende dieser Tendenz sei auch ... weiter lesen
Mehrere Medien berichten übereinstimmend über Razzien, die vor wenigen Tagen auf Veranlassung des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin, München, Leipzig und der Schweiz den Komplex Picam-Gruppe, Piccor AG, Piccox betreffend durchgeführt worden sind. Zu den insgesamt acht Beschuldigten gehören nach Angaben des Handelsblattes u.a. Thomas Entzeroth, Picam-Vertriebschef und Peter Züllig, Verwaltungsrat der Piccor AG, Baar, Schweiz, ein Anwalt aus Mecklenburg-Vorpommern, ein Wirtschaftsprüfer aus Berlin und ein Bankmanager aus Leipzig. Es besteht der Verdacht der Ermittlungsbehörden, dass die Gelder tausender Anleger, man spricht von bis zu EUR 300 Mio., nicht investiert worden sind. Vielmehr, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Falschberatungen durch Anlegerberater von Banken sind in der Vergangenheit keine Seltenheit gewesen. Diese Fehlberatungen und Aufklärungspflichtverletzungen haben sich auf das Vertrauen der Anleger negativ ausgewirkt und ein schlechtes Licht auf die Finanzinstitute geworfen. Doch nun sollen intensivere Kontrollmaßnahmen helfen, die ablehnende Haltung potenzieller Anleger gegenüber den Banken zu bessern. Es ist vorgesehen, dass die Beschwerden der Anleger künftig innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Bonn hat mit Urteil vom 16.04.2013 (Az.: 8 S 293/12) eine Bank zur Rückzahlung eines "Bearbeitungsentgeltes", dass anlässlich einer Darlehensgewährung gegenüber einem Verbraucher erhoben wurde, verurteilt. Eine Vertragsklausel, die einen vorformulierten Abschnitt enthalte, nach dem für die Kapitalüberlassung aufgrund des Abschlusses eines Verbraucherkreditvertrages ein "Bearbeitungsentgelt" geschuldet sei, könne wegen unangemessener Benachteiligung des Verbrauchers unwirksam ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 30.12.2011 - Kap 1/07 -) hat zu Gunsten vieler Anleger festgestellt, dass der für den Medienfond VIP 4 herausgegebene Prospekt teilweise unvollständig, irreführend und unrichtig sein soll und machte dafür sowohl die UniCreditbank als auch die Fondsinitiatoren verantwortlich. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der am 26.03.2004 durch die VIP Vermögensberatung München GmbH veröffentlichte Prospekt für die Beteiligung am Film & Entertainment Medienfonds VIP 4 GmbH & Co KG, der den Anlegern eine ... weiter lesen
Der BGH hat mit einer unlängst ergangenen Entscheidung vom 26.02.2016 – V ZR 208/14 – seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Bauträgerverträgen bzw. überhaupt zu notariell zu beurkundenden Immobilienkaufverträgen konsequent fortgesetzt. Vor allem bei dem Vertrieb sog. Schrottimmobilien hat sich in den vergangenen Jahren ein Procedere eingebürgert, bei dem Käufer und Verkäufer nicht gemeinsam beim Notar zur Beurkundung erscheinen. Vielmehr sucht der Kaufinteressent zunächst den Notar auf und gibt sein Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages ab. Zu einem späteren Zeitpunkt, oftmals Wochen später, erscheint ein Vertreter des Verkäufers und nimmt dieses ... weiter lesen
Die Überziehung eines Girokontos über den Kreditrahmen hinaus kann zur einseitigen Beendigung der Geschäftsbeziehungen durch die Bank und zu einer Mitteilung an die Schufa führen. Der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatte in einem Berufungsverfahren über die Folgen einer Kontoüberziehung zu entscheiden. Ein Bankkunde hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach den ihm eingeräumten Kreditrahmen überzogen und vergeblich um eine Erhöhung gebeten. Als er den Kreditrahmen durch Ausstellung von 15 Euroschecks erneut überschritt, beendete de Bank die Geschäftsbeziehung und teilte der Schufa den Sachverhalt unter dem Stichwort „Scheckkartenmissbrauch durch den rechtmäßigen Kontoinhaber“ mit. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bereits mit Wirkung zum 27.02.2012 hatte der Verwaltungsrat der SEB Asset Management S.A. den Beschluss gefasst, Rücknahmen der Anteilscheine auszusetzen und Zeichnungen zurückzuweisen. Allem Anschein nach drohen den Anlegern nun noch weitere schlechtere Nachrichten. So soll der Verwaltungsrat nun beschlossen haben, den Fonds "SEB Optimix Ertrag" endgültig zu schließen und somit auch zu liquidieren. Das heißt für die Anleger und Interessenten, dass die Anteilrücknahme gänzlich ausgesetzt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle. Nunmehr sollen insgesamt 1,2 Mrd. aus dem Fondsvermögen an die Anleger ausgezahlt werden. Jeder Anleger erhielte so 10,25 Euro pro Anteil. Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant. Fraglich bleibt in welchem Umfang die Anleger ihr Kapital zurückerhalten. Das Fondsmanagement ... weiter lesen