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Ein Immobilienerwerb wird oft durch einen Makler vermittelt. Theoretisch möglich ist es aber auch, einen Grundstückserwerb ohne Hinzuziehung eines Maklers durchzuführen. Der Immobilienerwerb hat im Wesentlichen 3 Bestandteile: •Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (Auflassung) •Notarielle Beurkundung •Eintragung in das Grundbuch Einigkeit über den Eigentumsübergang (Auflassung): Käufer und Eigentümer müssen sich über die wesentlichen Inhalte des Grundstückserwerbs einig sein. Es gelten die allgemeinen Regeln über die Voraussetzungen eines Vertragsabschlusses ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Mieter eines Hausanwesens eine Hundezucht – mit der der Vermieter eigentlich einverstanden ist – in den Wohnräumen betreiben darf Kurzfassung Als Mieter eines Hausanwesens sollte man Hundezucht nur außerhalb von Wohnräumen betreiben. Selbst wenn nämlich der Vermieter eigentlich nichts gegen die Ausübung dieses Hobbys auf dem Mietgrundstück einzuwenden hat, kann er – nach Abmahnung – kündigen, wenn die Tiere im Wohnbereich gehalten werden. Das entschied jetzt das Amtsgericht Coburg, bestätigt durch das Landgericht Coburg. Ein tierliebender Mieter wurde verurteilt, das Anwesen zu räumen und herauszugeben. Bei der mit Sägespänen bzw. Tierstreu verbundenen Unterbringung von Hunden im Wohnbereich ... weiter lesen
1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Zieht der Mieter in die Wohnung ein und überweist dem Vermieter die monatlichen Mietzahlungen mehrmals, ohne dass der Vermieter hier ausdrücklich widerspricht, ist in der Regel ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Ein solcher Mietvertrag ist für den Mieter häufig günstiger, da in solchen Fällen die gesetzlichen Regelungen gelten. Diese sind mieterfreundlich. Fachanwaltstipp Mieter: Wenn Sie einige Zeit in der Wohnung wohnen und die Miete überwiesen haben, ohne dass der Vermieter dem widersprochen hat: Unterzeichnen Sie keinen schriftlichen Mietvertrag, ohne ... weiter lesen
Zum Urteil des Landgerichts Potsdam (LG Potsdam, Urteil vom 10. September 2014 – 4 S 163/11) ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der Vermieter hat, wenn ihm die Wohnung oder das Haus gehört, welches er vermietet hat, ein Kündigungsrecht nach § 573 Abs. 1 BGB, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Abs. 2 Nr. 3 BGB bestimmt dann, dass der Vermieter u.a. ein berechtigtes Interesse hat, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Fall: ... weiter lesen
Wann hat der Vermieter deshalb ein außerordentliches Kündigungsrecht? Grundsätzlich kann der Mieter sein Wohnumfeld so gestalten, wie ihm das passt. Ein Mieter ist sicherlich nicht dazu verpflichtet, seine Wohnung aufzuräumen. Sollte die Vernachlässigung der Wohnung allerdings dazu führen, dass strenge Gerüche aus der Wohnung dringen und die Nachbarschaft belasten, kann ein fristloser Kündigungsgrund wegen Störung des Hausfriedens nach vorheriger erfolgloser Abmahnung gegeben sein (siehe hierzu etwa ein altes Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 29.10.1993, Aktenzeichen: 37 C 267/93) Landgericht Siegen,). Im Einzelfall kann dies auch anders gesehen werden. Wenn es aus der Wohnung ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mieter von Eigentumswohnungen besser vor verspäteten Betriebskosten-Nachforderungen geschützt. Um Versäumnisse der Hausverwaltung müssen sich die Vermieter zeitnah kümmern, urteilte der BGH am Mittwoch, 25. Januar 2017 in Karlsruhe (Az.: 10 ABR 43/15). Nur dann kann er den Vermieter auch noch später als nach einem Jahr mit einer Abrechnung belasten. Laut Gesetz haben Vermieter für ihre Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zwölf Monate Zeit, bei einer Abrechnung nach Kalenderjahren also bis Ende des Folgejahres. Für Häuser mit Eigentumswohnungen wird die Abrechnung üblich von der Hausverwaltung erstellt und dann von der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen Wenn sich in der Wohnung Schimmelpilz bildet, müssen Mieter aufpassen. Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht, Aufwandsentschädigung, Aufwendungsersatz und Schadensersatz hängen vom richtigen Verhalten des Mieters ab. Fehler können umgekehrt dazu führen, dass der Mieter am Ende Schadensersatz zahlen muss oder sogar seine Wohnung verliert. Richtig lüften: Der Mieter muss die Wohnung richtig lüften. Vorsorglich sollte mindestens viermal am Tag für fünf Minuten durch vollständiges Öffnen sämtlicher Fenster der Wohnung gelüftet werden. Ein Ankippen ... weiter lesen
Bei einer asbestbelasteten Wohnung kann der Mieter eine geringfügige Mietminderung (hier: 15 % des Mietzinses) ab Kenntnis der Asbestbelastung auch dann verlangen, wenn eine konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung nicht nachgewiesen ist. Die Kläger waren seit 1997 Mieter einer 4-Zimmer-Wohnung in der W.straße in München. Mit Rundschreiben der Hausverwaltung vom 25.07.2000 wurden die Kläger darüber informiert, dass ihre Wohnung asbestbelastet sei und die Hausverwaltung deshalb einen Sachverständigen zur umgehenden Beseitigung zugezogen haben. Der Sachverständige habe bei anderen Wohnungen festgestellt, dass an den Heizkörperverkleidungen asbesthaltige Pappen angebracht seien. Im August/September 2000 wurden die notwendigen ... weiter lesen
Berlin (jur). Die Bezirksämter in Berlin müssen die vorübergehende Vermietung von Zweitwohnungen an Hauptstadt-Urlauber in der Regel genehmigen. Denn Wohnraum geht dadurch nicht verloren, wie das Verwaltungsgericht Berlin in drei am Dienstag, 9. August 2016 verkündeten Urteilen betont (Az.: 6 K 91.16, 6 K 151/16 und 6 K 153/15). Es gab damit drei Eigentümern recht, die ihren Hauptwohnsitz in Dänemark, Italien beziehungsweise Rostock haben. Sie nutzen ihre teils kreditfinanzierten Zweitwohnungen für berufliche oder private Aufenthalte in Berlin. Beim jeweiligen Bezirksamt hatten sie beantragt, die Berliner Wohnungen an den von ihnen nicht genutzten Tagen an Feriengäste vermieten zu ... weiter lesen
• Instandsetzungsmaßnahmen, die der Mieter stets dulden muss, sind nur solche Maßnahmen, die der Herstellung des vom Vermieter geschuldeten Zustandes dienen. • Modernisierungsmaßnahmen muss der Mieter nur dulden, wenn der Vermieter die Maßnahmen, deren Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung drei Monate zuvor schriftlich mitgeteilt hat. • Der Mieter kann der Modernisierung wiedersprechen, wenn sie für ihn eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellt. • Wird durch die Modernisierungsmaßnahmen nur ein allgemein üblicher Zustand geschaffen, ist die nach der Modernisierung zu erwartende Miethöhe keine Härte, auf die sich der Mieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2015 – XII ZR 65/14 . Ausgangslage: Der Vermieter kann nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a Alt. 2 BGB eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist. Wann aber ist ein solcher nicht unerheblicher Teil der Miete erreicht, der zur Kündigung berechtigt? Ist dafür bereits ein Rückstand in Höhe von einer Mietzahlung oder gar noch weniger ausreichend? Urteil: Der BGH stellt zunächst ... weiter lesen
Es ist wieder soweit, die jährliche Abrechnung über Ihre geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen kommen ins Haus geflattert und Sie stellen sich wie alle Jahre wieder die gleiche Frage: Ist diese Abrechnung wirklich richtig? Und muss ich tatsächlich diese Nachforderung bezahlen? Betriebskostenabrechnungen, auch Nebenkostenabrechnungen genannt, müssen rechtzeitig bei Ihnen eingehen und in formeller sowie in materieller Hinsicht korrekt sein. Rechtzeitig bedeutet dabei, dass der Vermieter Ihnen innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung über Ihre gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen zukommen lässt. Gesetzlich geregelt ist dies in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. ... weiter lesen