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Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat beim Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorliegen, wenn die Fahrunsicherheit des Fahrers, z.B. durch Schlangenlinienfahren nachgewiesen wird. Ohne dass die Fahruntauglichkeit extra nachgewiesen werden muss, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von absoluter Fahruntauglichkeit. Es liegt dann keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Sie haben dann mit einer hohen Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zu den Themen: • Biermann im Bundestag • Reform des Sexualstrafrechts • Promillegrenze für Radfahrer • Sittenwidriger Stundenlohn in Brandenburg • EuGH-Urteil: kein Harzt IV für Rumänin in Deutschland Biermann schimpft im Bundestag auf die Linke Anlässlich der Feierlichkeiten zum Mauerfall im Bundestag sollte der Liedermacher Wolf Biermann auf Einladung von Parlamentspräsident Lammert singen. Er sprach aber zunächst und nutzte die Zeit für eine heftige Verbalattacke gegen die ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Telekommunikationsdaten dürfen nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder bei einer Bedrohung der inneren Sicherheit gesammelt und dann nicht für andere Zwecke zweckentfremdet werden. Daher durfte Litauen solche Daten nicht für verwaltungsinterne Untersuchungen wegen Korruption verwenden, urteilte am Donnerstag, 7. September 2023, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-162/22). Im Streitfall war ein litauischer Staatsanwalt seines Amtes enthoben worden. Im Rahmen von Ermittlungen soll er einem Verdächtigen und dessen Anwalt rechtswidrig Informationen gegeben haben. Dies wurde ihm mittels Daten nachgewiesen, die von Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeichert ... weiter lesen
Vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen - Revision von zwei Journalisten der Wochenzeitung „N." in P. erfolgreich Die beiden Angeklagten (der 46-jährige verantwortliche Herausgeber bzw. ein 42-jähriger Redakteur des in P. erscheinenden „N.“ - einer wöchentlich erscheinenden Zeitung, die kostenlos an etwa 12 000 Haushalte verteilt und über Anzeigen finanziert wird) veröffentlichten in der Ausgabe 19 des „N.“ im Juli 1999 unter der Überschrift „H.: Wer ist schuld am Giftmüll-Skandal?“ einen Beitrag, welcher sich mit Vorgängen um die Pforzheimer Mülldeponie befasste. In diesem war unter anderem die Rede, dass es dort jahrelang zu illegalen Ablagerungen von Giftmüll gekommen sei. Der P. Bürgermeister W. sei für die Deponie ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Angeblicher Todesfall am Berliner Lageso: Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe behauptete den Tod eines Flüchtlings. Der Fall sorgte für erhebliche öffentliche Unruhe in einer Zeit, in der die Berliner Flüchtlingspolitik ohnehin bereits massiv in der Kritik steht. Die Tat des Mannes bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Verbreitung falscher, die Öffentlichkeit aufwiegelnder, Tatsachen ist in Deutschland – anders als zum Beispiel in Österreich – straflos. Lügen an sich sind hier nicht strafbar. Ist das in Ordnung? ... weiter lesen
Wer den Diskurs und die Medienberichte über die Cannabislegalisierung verfolgt hat, kam auch an einem Thema nur schwerlich vorbei: Die Cannabis-Amnestie ! Doch leider sind seit dem 1.4.2024 noch viele Fragen bezüglich der neuen Gesetzeslage offen. Tilgung nach dem KCanG: Der Gesetzesbeschluss lässt zunächst aufhorchen. Der 5. Abschnitt des KCanG soll spezialgesetzliche Regelungen enthalten, welche die Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister regeln. Zum Bedauern der Personen, welche einen Eintrag im Bundeszentralregister haben, der auf einer Tat beruht, die nach der neuen Rechtslage nicht mehr mit Strafe bedroht wird, gelten die Regelungen der §§ 40 ff. KCanG jedoch erst ab dem 1.1.2025. ... weiter lesen
Das Landgericht in Wuppertal hatte den Oberbürgermeister der Stadt, Dr. Kremendahl, vom Vorwurf der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) freigesprochen. Zugleich hatte es den Bauunternehmer Clees unter anderem wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der mit dem Revisionsverfahren befaßte 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil aufgehoben. Der im Raum Wuppertal als Großinvestor tätige Bauunternehmer hatte dem Oberbürgermeister finanzielle Unterstützung für dessen Wahlkampf bei der Oberbürgermei-sterwahl im Jahre 1999 angeboten. Es war ihm ein Anliegen, daß dieser seine investorenfreundliche Politik nach den Wahlen fortsetzen konnte. Beiden war klar, daß konkrete Bauobjekte des Bauunternehmers ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat hat über die Revisionen zweier Angeklagter gegen Urteile des Landgerichts Mühlhausen entschieden, die tödliche Schüsse bei Grenzübertritten an der innerdeutschen Grenze in den Jahren 1950 und 1962 betreffen. Die Verurteilung eines Angeklagten hat der Senat bestätigt, den anderen Angeklagten hat er freigesprochen. Beide Entscheidungen orientieren sich an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. 1. Das Landgericht Mühlhausen hat den Angeklagten H. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war am 13. August 1962 als Postenführer im Rang eines Gefreiten der Grenztruppen der DRR bei Eisenach eingesetzt, als der später getötete J. ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 379/16 Er gehört zu den größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats: Der Zweifelssatz des Strafrechts. Den meisten dürften er eher anhand seiner römisch-rechtlichen Ausprägung in dubio pro reo bekannt sein – im Zweifel für den Angeklagten. Jener muss in einem strafrechtlichen Verfahren, solange als unschludig gelten, bis seine Schuld zur Überzeugung des Gerichts zweifelsfrei bewiesen ist. Abzuleiten ist dieser Grundsatz aus Art. 20 Absatz III GG, aus dem wiederrum das Rechtsstaatsprinzip folgt. Mitunter finden sich anderweitige Begründungsansätze wie die Menschenwürdegarantie des Art. 1 ... weiter lesen
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.06.2018 - Az. 2 BvR 819/18 Freiheitsentzug durch staatliche Einrichtungen stellt gleich welcher Art einen Eingriff in die Grundrechte des Art. 2 Absatz II GG bzw. Art. 104 Absatz I GG. Somit bedarf es stets der Rechtfertigung einer solchen. In der Folge ist die Untersuchungshaft ein klassischer Problemfall des Strafprozessrechts. Denn der Angeklagte ist bislang wegen keiner Straftat verurteilt. Vielmehr soll ein Verdacht genügen. Die Regelungen zur Untersuchungshaft findet sich in §§ 112 ff. StPO. Die Untersuchungshaft darf danach gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Dringender ... weiter lesen