Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte über die Frage zu entscheiden, ob Erbenermittler (Genealogen) durch Tätigkeiten, die sie, ohne über eine entsprechende Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz zu verfügen, im Anschluß an das Auffinden von zunächst unbekannten Erben für diese im Rahmen der Nachlaßregelung und gegebenenfalls -auseinandersetzung vornehmen, gegen das genannte Gesetz verstoßen.
Anlaß zum Streit gab der Entwurf einer Honorarvereinbarung nebst Vollmacht, den die Beklagten einer ermittelten Erbin übersandt hatten. Die Vollmacht sah u.a. eine Ermächtigung der Beklagten vor, Eigentumshandlung jeder Art vorzunehmen, Eintragungen in das Grundbuch zu bewilligen und zu ... weiter lesen