STRAFRECHT
Amtsgericht Frankfurt: Entwendung eines Fan-Schals als Nötigung bewertet
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Amtsgericht Frankfurt: Entwendung eines Fan-Schals als Nötigung bewertet © Symbolgrafik:© Zerbor - stock.adobe.com
Das Amtsgericht Frankfurt hat unter dem Aktenzeichen 917 Ls 6443 Js 217242/23 entschieden, dass das Wegnehmen eines Fan-Schals von einem Anhänger der gegnerischen Mannschaft als Nötigung zu bewerten ist, nicht jedoch als Diebstahl. Der Fall drehte sich um einen Eintracht Frankfurt Fan, der während eines Spiels gegen FC Schalke 04 einem gegnerischen Fan den Schal entwendet hatte.
Auseinandersetzung um Fan-Schal im Deutsche Bank Park
Während des Fußballspiels zwischen Eintracht Frankfurt und FC Schalke 04 entwendete der beschuldigte Fan der Heimmannschaft einem Anhänger der Gäste dessen Fan-Schal direkt vom Hals, als er das Stadion verließ. Auf die Aufforderung hin, den Schal zurückzugeben, stieß der beschuldigte Fan den Schalke-Anhänger mit seinen Händen zurück.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sah in dieser Handlung einen räuberischen Diebstahl, vor allem weil der Eintracht-Anhänger Gewalt angewendet habe, um den entwendeten Schal zu behalten, und reichte Anklage ein.
Gerichtliche Entscheidung: Keine Zueignungsabsicht erkennbar
Das Amtsgericht Frankfurt kam jedoch zu einem anderen Schluss.
Es befand, dass die Tat nicht als Diebstahl gewertet werden kann, da dem Angeschuldigten die notwendige Zueignungsabsicht fehlte. Die Intention, den Schal dauerhaft seinem Vermögen einzuverleiben, war nicht nachweisbar. Das Gericht urteilte, dass das einfache Wegnehmen des Schals, um den Besitzer zu ärgern, nicht ausreicht, um von einem Diebstahl zu sprechen.
Somit wurde das Hauptverfahren nicht wegen räuberischen Diebstahls, sondern lediglich aufgrund von Nötigung eingeleitet, da der Angeschuldigte durch das Wegdrücken des Gegners diesen Tatbestand erfüllte.
Tipp: Es ist wichtig, im Falle einer ähnlichen Situation umgehend Beweise zu sammeln und Zeugenaussagen zu sichern. Das genaue Verständnis der rechtlichen Definitionen, wie Zueignungsabsicht, kann entscheidend sein, um die eigene Position in solchen Konflikten klar darzulegen.