STRAFRECHT
Gefälschte Studienbescheinigung führt vor Gericht
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Gefälschte Studienbescheinigung führt vor Gericht © Symbolgrafik:© Zerbor - stock.adobe.com
München (jur). Wenn junge Menschen ohne Wissen der Eltern ihre Ausbildung abbrechen, ist die Vorlage eines gefälschten Ausbildungsnachweises eine schlechte Idee. Nicht nur, dass den Eltern später hohe Rückforderungen beim Kindergeld drohen, der Nachwuchs landet dann schnell vor Gericht, wie ein am Montag, 13. November 2023, bekanntgegebenes Urteil des Amtsgerichts München zeigt (Az.: 1114 Ds 68 Js 21916/22). Es verurteilte einen jungen Mann wegen Urkundenfälschung und „versuchter Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft“ zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro.
Der Angeklagte besuchte ab September 2018 eine Berufsoberschule in München, brach die Ausbildung aber bereits im April 2019 wieder ab. Seinem Vater verheimlichte er dies, so dass der Vater in gutem Glauben weiterhin Kindergeld erhielt. Auch als die Familienkasse im Februar 2021 eine neue Studienbescheinigung anforderte, wollte der Sohn das Ende seiner Ausbildung nicht offenbaren. Stattdessen fälschte er das Datum seines letzten Zwischenzeugnisses.
Weiterhin in gutem Glauben reichte sein Vater das gefälschte Zeugnis bei der Familienkasse ein. Dort flog die Sache aber auf. Der Vater musste Kindergeld für 20 Monate zurückzahlen. Und der Sohn erhielt eine Ladung vor das Amtsgericht München.
Dort wurde dem jungen Mann nicht nur die Fälschung des Zwischenzeugnisses als Urkundenfälschung angelastet. Zudem habe sein ahnungsloser Vater zu Unrecht weiterhin Kindergeld bezogen. Weil das Kindergeld rechtlich dem Steuerrecht zugeordnet ist, lautete hier der Vorwurf „versuchte Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft“.
Das Amtsgericht bestätigte beide Vorwürfe, entließ den Angeklagten aber mit einer vergleichsweise milden Strafe. Dazu führte nicht nur „das von Reue und Schuldeinsicht getragene Geständnis“, sondern auch der „familiäre Kontext“ der Taten. Der junge Mann habe nicht aus kriminellen Motiven heraus gehandelt, sondern „maßgeblich aus Scham“, so das Amtsgericht in seinem bereits rechtskräftigen Urteil vom 13. März 2023.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock