STRAFRECHT
Bundesverfassunsgericht bestätigt Haft wegen gestreckter Medikamente
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Bundesverfassunsgericht bestätigt Haft wegen gestreckter Medikamente © Symbolgrafik:© Dan Race - stock.adobe.com
Karlsruhe (jur). Im Bottroper Skandal um massenhaft gepanschte Krebsmedikamente ist der frühere Apotheker Peter S. rechtmäßig zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Essen konnte in nicht zu beanstandender Weise davon ausgehen, dass der Angeklagte als Apotheker in mindestens 14.564 Fällen ärztlich verschriebene Krebsmedikamente unterdosiert und diese abgegeben hat, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 22. August 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 1373/20). Der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass jede Strafe eine nachweisbare Schuld voraussetzt, sei nicht verletzt worden, so die Karlsruher Richter.
Peter S. hatte nach den Feststellungen des Landgerichts Essen zwischen Januar 2012 und November 2016 patientenindividuelle Infusionslösungen für die Krebsbehandlung hergestellt. Die Arzneimittel wurden an onkologische Praxen und Krankenhäuser geliefert. Als zwei Mitarbeiter von Peter S. den Verdacht hatten, dass die lebenswichtigen Krebsmedikamente gestreckt wurden, informierten sie die Staatsanwaltschaft.
Das Landgericht Essen konnte in 66 Fällen die Unterdosierung konkret nachweisen. In weiteren 14.498 Fällen hatte das Gericht die Unterdosierung nur rechenweise feststellen können. Welcher Patient ein Krebsmedikament mit zu geringem Wirstoffgehalt erhalten hatte und möglicherweise deshalb daran sogar verstorben ist, konnte nicht festgestellt werden.
Mit den gesetzlichen Krankenkassen habe der Apotheker die ärzlich verordneten Krebsmedikamente in ordnungsgemäßer Dosierung abgerechnet. Mit dem Gewinn aus der Unterdosierung habe er seinen privaten Lebensstil finanzieren wollen, so das Landgericht zum Motiv des Apothekers. Gericht verhängte eine zwölfjährige Freiheitsstrafe, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in 14.564 Fällen. Es sprach zudem ein lebenslanges Berufsverbot aus und ordnete die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 17 Millionen Euro an.
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten.
Die gegen das Strafurteil nun eingelegte Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Auch wenn nicht in jedem Einzelfall die Unterdosierung nachweisbar sei, habe das Landgericht in nicht zu beanstandener Weise die Zahl der Unterdosierungen bestimmt, so das Bundesverfassungsgericht. Auch die Fälle, in denen der Apotheker die Herstellung der Arzneimittel Mitarbeitern überließ, müsse er sich anrechnen lassen. Denn er habe dies so angeordnet. Der verfassungsrechtliche Schuldgrundsatz, nach dem eine Strafe nur nach nachgewiesener Schuld erfolgen dürfe, sei nicht verletzt worden. Andere Grundrechtsverletzungen seien auch nicht erkennbar.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock