BANKRECHT / KAPITALMARKTRECHT
Die Schifffahrtskrise reißt nicht ab
Autor: GRP Rainer LLP
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com informieren: Aktuell soll sich insbesondere der Shipping Select 25 von HCI Capital in einer ernsten Situation befinden. Für die vier Frachter des betroffenen Flottenfonds soll Insolvenzantrag gestellt worden sein. Die betroffenen insgesamt rund 1200 Investoren hatten seit 2007 etwa 50 Millionen Eigenkapital in den Fonds investiert, welches mit der Insolvenz jetzt wohl weitgehend verloren ist.
Unter Einbeziehung der genannten vier Massengutfrachter soll der Shipping Select 25 nun schon für insgesamt 15 Schiffe Insolvenz angemeldet haben und ein Ende dieser Tendenz sei auch nicht absehbar. Für weitere 120 der 320 Fondsschiffe der HCI Capital mussten bereits unterstützende Konzepte entwickelt werden, damit weitere Insolvenzen möglichst vermieden werden könnten.
Die ca. achtzehn Prozent Ausschüttungen, die bislang an die Anleger ausgezahlt worden waren, werden diese wohl behalten dürfen, da nach Angaben des HCI die Ausschüttungen nicht mehr zurück gefordert werden können.
Auch der Dachfonds HCI Schiffsfonds VIII soll überaus sanierungsbedürftig sein. Wann und ob es für Anleger überhaupt wieder Ausschüttungen geben werde, ist derzeit völlig offen.
Die Krise soll zahlreichen Gründen geschuldet sein. Neben hohen Instandhaltungskosten sowie fehlender Auslastung der Schiffe, trugen die viel zu niedrigen Charterraten dazu bei, dass sich die Liquidität der Fonds verringerte. Die Banken sollen nun auch nicht mehr auf die ausbleibenden Zins- und Tilgungsleistungen verzichten, was dazu führt, dass teilweise die Insolvenz der einzig gangbare Weg ist. Die Leidtragenden sind in erster Linie jedenfalls die betroffenen Anleger. Diesen soll nun sogar der Totalverlust ihrer Einlagen drohen.
Wenn die vermittelnde Bank oder Versicherung ihre Beratungspflichten verletzt hat, kann den betroffenen Anlegern unter anderem ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen.
Dies ist der Fall, wenn der Anleger nicht über die unternehmerische Beteiligung aufgeklärt wurde oder die etwaigen Nachschusspflichten verschwiegen wurden. Im Falle des Ausbleibens einer solchen Aufklärung, kann sich der Vermittler einer Falschberatung schuldig machen.
Die Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl fondsgeschädigter Anleger. Sie befassen sich mit Ihrer Fondsbeteiligung und prüfen diese auf mögliche Schadensersatzansprüche.
Es ist zu beachten, dass die Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, welche deren Durchsetzung entgegenstehen kann. Es ist demzufolge ratsam, sich schnellstmöglich um eine kompetente Beratung zu bemühen.
Zögern Sie deshalb nicht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei an einem unserer Standorte Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart!
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