Einkommensteuer
Jedes Einkommen einer natürlichen Person ist in Deutschland zu versteuern. Dies erfolgt über die Einkommensteuer. Als Grundlage dient hierfür das Einkommensteuergesetz. Diese Steuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Personen, die sich in einem unselbstständigen Arbeitsverhältnis befinden, finden auf ihrer monatlichen Abrechnung die Position der Lohnsteuer. Diese wird bereits durch den Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt abgeführt. Hierzu ist er gesetzlich verpflichtet. Die endgültige Veranlagung der zu entrichtenden Einkommensteuer erfolgt nach Abgabe der Einkommensteuererklärung. In ihr sind alle erwirtschafteten Einkünfte aufzuführen. Eventuelle Freibeträge und Ermäßigungen können zu einer Reduzierung der Abgaben führen. Hierzu gehören unter anderem Kosten für die Kinderbetreuung, übermäßige Kosten für medizinische Versorgung, außergewöhnliche Belastungen verschiedener Art. Der Einkommensteuerbescheid bescheinigt den tatsächlich abzuführenden Betrag. Fanden die Steuerzahlungen wie bei der Lohnsteuer bereits im Voraus statt, so kann es zu entsprechenden Rückzahlungen, aber auch Nachzahlungen kommen. Jede Einkommensteuererklärung wird einzeln beim Finanzamt überprüft.
Sind Sie in einen Konflikt mit dem Finanzamt hinsichtlich der Einkommensteuer gekommen, ist es ratsam, sich die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Einkommensteuer zu sichern. Da das deutsche Steuerrecht kompliziert ist, ergeben sich bei eigenständigen Handlungen schnell Stolpersteine. Diese jedoch werden durch die Hilfe eines Anwaltes für Einkommensteuer sofort entdeckt und umgangen. Er hat durch seine fachliche Fortbildung einen schnellen Überblick über den Einzelfall. Daher ist er in der Lage, den Klienten umfassend über die möglichen Vorgehensweisen zur Lösung der Problematik zu informieren. Schließlich ist es von niemandem gewollt, dass die Unstimmigkeiten in einem Gerichtsverfahren geklärt werden. So können viele Auseinandersetzungen bereits früh gelöst werden.