SOZIALRECHT
Schwerstbehinderte können Anspruch auf Dauerassistenz haben
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Menschen die aufgrund einer schweren Behinderung eine Dauerassistenz benötigen dürfen nicht einfach wegen der damit verbundenen hohen Kosten in ein Heim abgeschoben werden.
Ein jüngerer Mann litt unter einer schweren Muskelerkrankung in Form der sogenannten Duchenne – Muskeldystrophie und konnte sich daher kaum noch bewegen. Die Erkrankung war so weit fortgeschritten, dass er über eine PEG Sonde ernährt wurde und nichtinvasiv beatmet wurde. Gleichwohl wollte er in eine eigene Wohnung ziehen und wendete sich deshalb an das zuständige Sozialamt. Doch dieses lehnte die Gewährung einer Dauerassistenz über den Zeitraum von 24 Stunden mit der Begründung ab, dass diese viel kostenintensiver sei als ein stationärer Aufenthalt im Pflegeheim. Doch der Mann gab nicht auf und begehrte den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Das sächsische Landessozialgericht stellte sich auf die Seite des schwerbehinderten Menschen und stellte im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes mit Entscheidung vom 12.02.2014 – L 8 SO 132/13 B ER klar, dass der zuständige Sozialhilfeträger zunächst einmal für eine Dauerassistenz aufkommen muss. Denn der Gewährung von Leistungen darf sich nicht nur danach richten, welche Leistungen günstiger sind. Es muss immer geprüft werden, ob die hier günstigere stationäre Unterbringung für den behinderten Menschen überhaupt zumutbar ist. Dies ergibt sich aus § 13 Abs. 1 Satz 6 SGB XII. Zu berücksichtigen ist, dass der Betroffene hier nur in seiner Wohnung und mittels persönlicher Assistenz ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Dieses Recht – das sich letztendlich aus der Menschenwürde ergibt, darf ihm auch im Fall von erheblichen Mehrkosten durch Dauerassistenz nicht einfach genommen werden.
Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Oftmals nehmen Sozialämter hier nicht die gebotene Prüfung der Zumutbarkeit zu, wenn ihnen stationäre Leistungen günstiger erscheinen bei einem Menschen mit einer schweren Behinderung. Dabei sollte bedacht werden, dass die Betroffenen in einem Pflegeheim kaum ein selbstbestimmtes Leben führen können. Vor allem für jüngere Menschen ist dies hart und kann bei der Möglichkeit von Dauerassistenz kaum zugemutet werden. Menschen mit einem solchen Schicksalsschlag sollten frei entscheiden dürfen, ob sie lieber Assistenzleistungen in Anspruch nehmen oder ins Pflegeheim möchten.
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