STEUERRECHT
Spanisches Steuerrecht: Kabinett kündigt Maßnahmen zur Förderung der Vermietung und Verkauf von Immobilien an.
Autor: Abogado José Martinez Salinas - Abogado
Mit Kabinettsbeschluss ("Consejo de Ministros") vom 11. Mai 2012 hat die spanische Regierung u.a. neue Maßnahmen angekündigt, um die Vermietung und Verkauf von Immobilien zu fördern.
Nach Darstellung des Sprechers der Regierung auf der Pressekonferenz soll auf Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen („No residentes“) mit Wohnsitz in der EU aus der Vermietung von Immobilien Steuererleichterungen von bis zum 70 % bzw. 100 % für Steuerpflichtige vor dem 31. Lebensjahr gewährt werden.
Mit sofortiger Wirkung wir bei Veräußerung von Immobilien in der Zeit vom 11. Mai bis zum 31. Dezember 2012 eine Vergünstigung von bis zum 50 % der Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn ("Ganancia Patrimonial") gewährt. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige in der Zeit vom 11. Mai bis zum 31. Dezember die Immobilie erwirbt und veräußert. Darüber hinaus darf es zwischen Käufer und Verkäufer kein Verwandtschafts- oder Geschäftsverhältnis existieren. Die Vergünstigung wird unbeschränkt Steuerpflichtigen („Residentes“) also auch beschränkt Steuerpflichtigen („No residentes“) gewährt.
Darüber hinaus hat die spanische Regierung im Rahmen der steuerlichen Gleichstellung von Residente und Nichtresidente angekündigt, im Gesetz neue Steuermaßnahmen verabschieden zu wollen. Insbesondere hinsichtlich der Steuervergünstigungen im Bereich der Einkommenssteuerrecht.
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