STEUERRECHT
Spanisches Steuerrecht: Steuern beim Kauf einer Immobilie in Spanien
Autor: Abogado José Martinez Salinas - Abogado
Der Artikel gibt einen Überblick über die beim Kauf einer Immobilie in Spanien anfallenden Steuern.
Mehrwertsteuer („Impuesto sobre el Valor anadido", kurz „IVA")
Beim Kauf einer neuen Immobilie von einem gewerblichen Unternehmen fällt spanische Mehrwertsteuer an. Der Steuersatz beträgt beim Verkauf von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen 8 %. Für 201 und 2012 wurde der Betrag auf 4 % ermäßigt.
Stempelsteuer („Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados")
Unterliegt der Verkauf einer Immobilie der Mehrwertsteuer, so fällt zusätzlich die sogenannte Stempelsteuer an. Der Steuersatz ist regional unterschiedlich und liegt zwischen 0,1 % und 1% des beurkundeten Betrages. Einige autonome Gemeinschaften (z.B. Valencia) haben aber angekündigt, die Stempelsteuer zu erhöhen.
Grunderwerbsteuer („Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales")
Bei einem Kauf von Privatpersonen fällt anstelle der Mehrwertsteuer Grunderwerbsteuer an. Der Steuersatz beträgt 7 %. Auf den Kanarischen Inseln beträgt der Steuersatz 6,5 %.
Einkommensteuer beim Verkauf einer Immobilie
Beim Verkauf einer Immobilie fällt Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn an. Eine Spekulationsfrist wie im deutschen Steuerrecht gibt es dabei nicht.
Besteuert wird der Wertzuwachs zwischen Erwerb (z.B. durch Kauf oder Erbschaft) und Veräußerung, wobei der in der notariellen Urkunde (z.B. „escritura de compraventa" oder „aceptacion de herencia") erklärte Wert maßgeblich ist. Vom Veräußerungserlös abgezogen können bestimmte Verkaufskosten. Ab dem zweiten Jahr wird der Anschaffungswert zudem mit einem Koeffizienten zur Wertanpassung angehoben.
Der Steuersatz beträgt für Beurkundungen bis zum 1.1.2010 18 %. Seit dem 1. 1. 2010 beträgt der Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn einer Immobilie 19 %. Bei Residenten beträgt der Steuersatz, wenn der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn 6.000,00 Euro übersteigt, 21 %. Für 2012 und 2013 beträgt der Steuersatz für Veräußerungsgewinne von Nichtresidenten einheiltich 21 %. Für Residente beträgt der Steuersatz für Veräußerungsgewinne bis 6.000,00 Euro 21 %, für Veräußerungsgewinne zwischen 6.000,00 Euro und 24.000 Euro 24 % und für Veräußerungsgewinne über 24.000 Euro 27 %.
Nichtresidente müssen zur Sicherung der Steuerzahlung binnen eines Monats ab Beurkundung des Kaufvertrags 3 % des beurkundeten Kaufpreises abführen (Retención). Der Betrag wird von dem Kaufpreis einbehalten und vom Käufer unmittelbar abgeführt.
Plusvalía („Impuesto Municipal sobre el Incremento del valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana")
Die Plusvalía oder (Plus Valor) ist eine gemeindliche Wertzuwachssteuer, die den Wertzuwachs von städtischem Grund und Boden besteuert. Die Höhe der Plus Valia hängt von dem gemeindlich festgesetzten Bodenwert („Valor del Terreno"), der Dauer des Besitzes und der Einwohnerzahl der Gemeinde, zu der die Immobilie gehört, ab. Steuerpflichtig ist der Verkäufer.