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Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 02.09.2020 zu den Aktenzeichen 5 Sa 295/20 und 5 Sa 14/20 entschieden, dass die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, mit denen er ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-) Arbeitsvolumen abdeckt. Aus der Pressemitteilung des LArbG Köln Nr. 6/2020 vom 30.10.2020 ergibt sich: Die Beklagte, ein Automobilzulieferer, beschäftigt neben 106 Arbeitnehmern auch Leiharbeitnehmer. Weil ihr Auftraggeber das Volumen seiner Autoproduktion reduzierte, sprach sie wegen des dadurch bei ihr entstehenden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin Befristete Arbeitsverhältnisse erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Von vielen Arbeitgebern wird der Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse als risikoärmer empfunden; häufig wird als Argument auch angeführt, dass dies eine Flexibilisierung in der Personalpolitik bedeutet. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Befristung mit Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz und der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Eine sachgrundlose Befristung ist nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG nur bis zur Dauer von zwei Jahren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Damit bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Nach dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Art. v. 16.09.2011, Az. 6 Sa 909/11) könne ein Ausbildungsverhältnis auch vor Beginn der Probezeit gekündigt werden. Hintergrund des zu entscheidenden Falles des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf sei ein zuvor geschlossener schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen der Klägerin und der beklagten Bank. Noch vor Beginn der Ausbildungszeit sei der Beklagten im Rahmen einer ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.1.2004, 2 AZR 237/03 Kündigungsschutz Leitsätze Bei der Berechnung des Schwellenwerts nach § 23 Abs 1 Satz 2 KSchG ist der gekündigte Arbeitnehmer auch dann mit zu berücksichtigen, wenn Kündigungsgrund die unternehmerische Entscheidung ist, den betreffenden Arbeitsplatz nicht mehr neu zu besetzen. Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. November 2002 - 11 Sa 342/02 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten ... weiter lesen
Miele , der bekannte deutsche Hersteller von Haushaltsgeräten, steht vor großen Veränderungen. In den letzten Monaten wurden mehrere Ankündigungen über Stellenabbau und Restrukturierungen veröffentlicht, die das Unternehmen betreffen. Nun werden bei Miele insgesamt 1300 Stellen abgebaut, was etwa jeder neunten Stelle entspricht. Diese Maßnahme ist Teil der langfristigen strategischen Planung des Unternehmens, um wettbewerbsfähig zu bleiben und sich an die sich ständig ändernden Marktbedingungen anzupassen. Der Stellenabbau betrifft nicht nur Deutschland, sondern auch andere Standorte von Miele, wie zum Beispiel in Polen. In den kommenden Jahren sollen bis zu 1000 Arbeitsplätze in Deutschland und bis zu 400 ... weiter lesen
Berlin (jur). Eine HIV-Infektion rechtfertigt nicht die generelle Ablehnung als Feuerwehrbeamter. Weil die Erkrankung als Behinderung gilt, können abgelehnte Bewerber gegebenenfalls eine Diskriminierungsentschädigung verlangen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 19. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 K 322.18). Es sprach dem Kläger eine Entschädigung von 2.500 Euro zu. Der Kläger hatte sich 2018 mit 23 Jahren als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin beworben. Zwei Monate zuvor hatte er erfahren, dass er HIV-positiv ist. Ein Test, den das Land bei allen Bewerbern routinemäßig durchgeführt hatte, fiel dann ebenfalls ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 23.10.2019 zum Aktenzeichen 17 Sa 2297/18 entschieden, dass die vom Arbeitgeber vorgenommene Rückgruppierung von der zunächst gewährten Eingruppierung nach Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (E 14 TVöD) in die als zutreffend anzusehende nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (E 6 TVöD) ohne Änderungskündigung gerechtfertigt ist, wenn ein freigestelltes Personalratsmitglied zu hoch eingruppiert worden ist. Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 29/2019 vom 19.11.2019 ergibt sich: Die Beklagte betreibt als Anstalt des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kürzlich hat sich eine Vielzahl von Piloten von Air Berlin beinahe zeitgleich krankschreiben lassen. Das war vielfach als Protest der Mitarbeiter bzw. als Streik aufgefasst worden. Um einen Streik handelte es sich dabei aber wohl nicht. Die Gewerkschaft hat verlauten lassen, dass sie nicht zu einem Streik aufgerufen habe. Es dürfte sich deshalb vielmehr um einen vielfachen Verstoß der entsprechenden Mitarbeiter gegen ihren Arbeitsvertrag handeln. Kein Verstoß bei tatsächlicher Arbeitsunfähigkeit Wer nun tatsächlich nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen und auch nicht an ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Die Frage, ob das Umkleiden eigentlich mit zur Arbeitszeit gehört, ist für Arbeitnehmer in Berufen, in denen das täglich dazu gehört, ja durchaus interessant im Hinblick darauf, ob sie dafür auch vergütet werden müssen. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck : Mit der Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht schon wiederholt beschäftigt. Im Zuge dessen hat es z.B. klargestellt, dass es Arbeitnehmern nicht zuzumuten ist, bereits in Dienstkleidung auf der Arbeit zu erscheinen, wenn es sich dabei um besonders ... weiter lesen
• Ein Arbeitnehmer ist dann teilzeitbeschäftigt, wenn seine reguläre Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Selbst dann, wenn bei einer im Betrieb üblichen 35-Stunden-Woche der Arbeitnehmer nur 34 Stunden beschäftigt wird, gilt er schon als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. • Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen seiner Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Arbeitsentgelt und andere teilbare Leistungen sind dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner ... weiter lesen
Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang kann ein Arbeitnehmer Pflegezeit beantragen oder aufgrund einer plötzlich auftretenden Pflegesituation der Arbeit fernbleiben? In der Folge wird auf die wichtigsten Aspekte zum Thema Pflegezeit hingewiesen. Unvorhergesehenes Pflegeerfordernis: Für den Fall, dass ein naher Angehöriger des Arbeitnehmers plötzlich pflegebedürftig wird und dieser in der Folge eine angemessene Pflege organisieren oder garantieren muss, kann er der Arbeit bis zu zehn Tage fernbleiben. Für den Arbeitnehmer besteht jedoch die Verpflichtung, diesen Umstand sowie die voraussichtliche Dauer des Arbeitsausfalles dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Sondern ... weiter lesen
Seit über 80 Jahren galt in Deutschland die in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB enthaltene Regelung, dass zur Ermittlung der Kündigungsfrist die Berechnung der Betriebszugehörigkeit von Arbeitnehmern erst ab deren 25. Lebensjahr begann. Dies hatte zur Folge, dass jemand, der unmittelbar nach seinem Schulabschluss mit 16 Jahren eine Lehre begonnen hat und von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen wurde, auch nach zehn Jahren, also mit 26 bei Berechnung der Kündigungsfristen lediglich eine Betriebszugehörigkeit von einem Jahr vorzuweisen hatte und somit - bei Anwendung der gesetzlichen Kündigungsvorschriften - mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden konnte. Ein ... weiter lesen