


Rechtsanwälte und Kanzleien
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Das Strafverfahren ist vorbei und der Verurteilte atmet erst einmal durch. Oft können jedoch auch die Folgen der Verurteilung erhebliche Auswirkungen haben und das „Luftanhalten“ geht erneut los.
Die bekannteste Folge einer Verurteilung sind freilich die Kosten des Verfahrens und für seinen Verteidiger. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Eintragung in das Führungszeugnis. Ein weiteres Thema sind zumeist, sollte dies nicht schon im Strafverfahren geschehen sein, das begleichen von Schmerzensgeldansprüche, welche anschließend an das Strafverfahren, in einer zivilgerichtlichen Verhandlung geltend gemacht werden können.
Manchmal meldet sich dann auch noch die ... weiter lesen
Die Umsatzsteuer aus strafrechtlicher Sicht
Die Umsatzsteuer eignet sich aufgrund ihrer systembedingten Schwächen in besonderem Maße für Hinterziehungsdelikte.
Durch unrichtige Erklärung von Umsätzen kann der Beschuldigte einen Vorsteuererstattungsanspruch vortäuschen, der vom Fiskus bar ausgezahlt werden kann.
Die Umsatzsteuerkriminalität ist daher vorwiegend auf die Erlangung von Vorsteuererstattungen und daneben auf die schlichte Nichtentrichtung von Umsatzsteuern auf Ausgangsumsätze gerichtet.
Laut Bericht Bundesrechnungshofs für das Jahr 2000 kann man mit einem Steuerschaden von bis zu 10 Mrd. € pro Jahr allein in ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
Das Landgericht Köln hat die Angeklagten Y und O wegen Verabredung der in Tateinheit stehenden Verbrechen des schweren Raubes und der schweren räuberischen Erpressung und den Angeklagten Y zugleich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu drei bzw. fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts verabredeten die Angeklagten Y und O sowie ein weiterer nicht näher identifizierter Mittäter, in der Nacht vom 20./21. März 2001 ein türkisches Vereinslokal in Hürth während eines illegalen Würfelspiels zu überfallen. Die Angeklagten beabsichtigten, unter Einsatz geladener Schußwaffen das auf dem Spieltisch liegende Geld wegzunehmen und die Spieler zur Herausgabe weiteren mitgeführten Bargelds zu ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darf eine offensichtlich unbegründete Revision auch ohne mündliche Verhandlung verwerfen. Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verletzt insbesondere nicht das rechtliche Gehör der verurteilten Straftäter, heißt es in einem am Dienstag, 15. Juli 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 2 BvR 792/11).
Laut Strafprozessordnung ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Die Karlsruher Richter können die Revision dann nur einstimmig verwerfen. Ist nur einer der fünf Richter eines Strafsenats anderer Meinung, muss es eine ... weiter lesen