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Jena/Berlin (DAV). Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Fährt er schneller als geboten und kollidiert mit einem Hindernis, so trägt er die alleinige Verantwortung. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Thüringen vom 20. März 2009 (AZ: 4 U 155/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall fuhr der Fahrer eines Leihwagens bei Dunkelheit in eine Sperrschranke, die durch die spätere Beklagte zur Absicherung einer Baustelle aufgestellt worden war. Die Eigentümerin des Wagens machte geltend, dass die Baustelle zum einen unzureichend ausgeschildert gewesen sei, zum anderen eine nur mangelhafte Beleuchtung an der Sperrschranke angebracht gewesen sei. ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer ohne erkennbaren Grund von der Straße in den Graben fährt, ist dies nicht immer grob fahrlässig. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 7. Februar 2007 (Az: 20 U 134/06) entschieden, dass die Vollkaskoversicherung zahlen muss. Bisher mussten Autofahrer immer nachweisen, dass sie keinen solchen schwerwiegenden Fehler begangen haben. Nach diesem Urteil haben die Versicherungen die Beweispflicht, so die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall weigerte sich die Beklagte, dem Kläger seinen Unfallschaden in Höhe von 7.350,00 EUR im Rahmen seiner Vollkasko-Versicherung zu zahlen, da dieser grob fahrlässig gehandelt habe. Der Kläger war während einer ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch ein 10jähriges Kind, das Fahrrad fährt, kann bei einem Unfall haften, wenn es ohne Helm fährt. Davor warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Krefeld vom 22. Dezember 2005 (Az: 3 0 179/05). Mit seinen Freunden war der Junge auf einem privaten Garagenhof mit einem BMX-Rad gefahren. Einen Fahrradhelm trug er dabei nicht. Da der Platz im Zufahrtsbereich durch eine 1,6 Meter hohe Hecke begrenzt war, konnte man die Kinder von der Straße aus nicht sehen. Als der Fahrer eines mit 30 km/h fahrenden Transporters auf den Hof fuhr, prallte er mit dem Kind zusammen. Das Gericht legte den Anteil des Mitverschuldens bei beiden mit 50% fest. Diese ... weiter lesen
Celle/Berlin (DAV). Versteckt eine Mutter den Autoschlüssel unter ihrem Kopfkissen, damit der Sohn nicht mit dem Wagen verbotenermaßen fahren kann, reicht das als Vorsichtsmaßnahme aus. Nimmt er während der Nacht den Schlüssel trotzdem weg und verursacht dann einen Unfall, muss die Versicherung zahlen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15. November 2007 (Az: 8 U 75/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Da der 18jährige Sohn bereits in der Vergangenheit das Auto der Mutter mehrfach unbefugt und ohne Führerschein benutzt hatte, versteckte sie den Autoschlüssel nachts unter ihrem Kopfkissen. Trotzdem gelang es ihm, den Schlüssel zu entwenden, und er verursachte ... weiter lesen
Berlin (DAV). Fahrlehrer haften für Schäden, die ein Fahrschüler anlässlich der ersten praktischen Fahrstunde erleidet, wenn sie diese nicht ausreichend darauf vorbereiten. Dies entscheid das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 24. April 2002 (AZ 9 O 3071/01), wie die Deutschen Anwaltauskunft mitteilt. Die Klägerin war schon im Rahmen der ersten praktischen Ausbildung von dem Fahrlehrer veranlasst worden, sich mit einem Motorrad in den öffentlichen Straßenverkehr zu begeben. Der Fahrlehrer selbst fuhr mit seinem Fahrschul-PKW hinter ihr her, wobei er über Funk Anweisen erteilte. Die Klägerin wurde angewiesen an einer Kreuzung links abzubiegen. Sie musste aufgrund von Gegenverkehr zunächst anhalten wobei ihr sodann beim anfahren der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer vor einem Reh auf der Fahrbahn ausweicht und dabei von der Straße abkommt, bekommt den Schaden ersetzt. Wie das Landgericht Frankfurt am Main am 21. Dezember 2005 entschied (AZ.: 2-23 O 301/05), muss der Autofahrer in diesem Fall auch nicht den Unfall bei der Polizei anzeigen. In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall war ein Autofahrer auf einer Landstraße von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Baum kollidiert. Er war einem Reh ausgewichen, das auf die Fahrbahn gesprungen war. Dabei hatte er die Kontrolle über seinen Wagen verloren. Obwohl an dem Auto ein Totalschaden entstand, ersetzte die Versicherung nur den Glasschaden. Der Autofahrer wollte gerichtlich ... weiter lesen
KARLSRUHE (DAV). Der Schutz der Vollkasko-Versicherung umfasst auch die Teilnahme an einem Fahrsicherheits-Training und die hierbei entstandenen Schäden. Dies betont das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einer Entscheidung, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt wurde. Der Kläger war in dem zu Grunde liegenden Fall mit seinem Maserati bei einem Sicherheitstraining auf dem Hockenheim-Ring verunglückt. Das exklusive Fahrzeug erlitt dabei einen Totalschaden. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Das OLG Karlsruhe sprach dem Eigentümer jedoch Schadensersatz zu. Die Richter unterschieden in ihrem Urteil zwischen einem Training zu einer Veranstaltung, "bei der es auf Erzielung ... weiter lesen
Wie groß muss der Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Messung sein? Im Folgenden wird die Frage behandelt, welcher Abstand zwischen einem Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Ort der Geschwindigkeitsmessung zu bestehen hat. Diese Abstandsregelung ist in den Richtlinien zur Verkehrsüberwachung durch die Polizei geregelt, unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. So sieht die Richtlinie für Brandenburg beispielsweise vor, dass Geschwindigkeitsmessungen in der Regel 150 m vom Beginn bzw. Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt erfolgen müssen. Diese für Ortschaften und Bundesautobahnen einheitliche Regelung wirft besonders auf Autobahnen Probleme auf. ... weiter lesen
Brandenburg/Berlin (DAV). Fahren Motorradfahrer im Pulk und haben vorher verabredet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, bekommen Sie bei einem Auffahrunfall innerhalb der Gruppe keinen Schadensersatz. In solchen Fällen ist von einem gegenseitigen Haftungsverzicht auszugehen. Auf dieses Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. Juni 2007 (AZ: 12 U 2009/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Vier Motorradfahrer hatten einen Pulk gebildet und waren in versetzter Formation über eine Bundesstraße gefahren. Dabei überschritten sie die vorgeschriebene Höchst?geschwindigkeit erheblich. Als eines der Fahrzeuge plötzlich scharf abbremste, kam der nachfolgende Fahrer bei dem ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Selbst bei übermäßigem Alkoholkonsum darf der Führerschein nicht automatisch entzogen werden. Nur bei Trunkenheit mit Bezug zum Straßenverkehr oder im Falle einer Alkoholabhängigkeit sei ein Fahrerlaubnisentzug rechtens, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland/Pfalz mit seinem Urteil (AZ: 10 A 10062/07.OVG) vom 5. Juni 2007, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Geklagt hatte ein Gastwirt, der bei einem Streit in seiner Wohnung seiner Stieftochter grundlos ins Gesicht geschlagen haben soll. Die herbeigerufene Polizei hatte bei ihm einen Alkoholwert von drei Promille festgestellt. Daraufhin holte die Verkehrsbehörde ein verkehrsmedizinisches Gutachten ein und entzog dem Gastwirt seinen ... weiter lesen
Geschwindigkeitsmessung ProViDa 2000 Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen ist keine Seltenheit. Zur Feststellung der Geschwindigkeitsübertretung greift die Polizei häufig auf zivile Einsatzfahrzeuge zurück, die die Betroffenen verfolgen. Die Geschwindigkeitsmessanlage ProViDa 2000 wird dabei in Einsatzfahrzeugen der Polizei zur Geschwindigkeitsmessung häufig verwendet. Die Anlage kann die Geschwindigkeit vom stehenden wie auch vom bewegten Einsatzfahrzeug bestimmen. Die Beweissicherung erfolgt hierbei in der Regel durch Videoaufzeichnung (in diesem Zusammenhang: Problem der permanenten Videoüberwachung). Angebracht in den Einsatzfahrzeugen sind stets eine Front- und Heckkamera. Das ... weiter lesen
Koblenz/Berlin (DAV). Ein über die Straße verlegter Gartenschlauch von wenigen Zentimetern Durchmesser stellt ein geringfügiges und von jedermann erkennbares Hindernis dar. Kommt es gleichwohl zum Sturz eines Inlineskaters, kann dieser ? ebenso wie ein Fußgänger ? keinen Schadensersatz verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 15. Januar 2008 (AZ: 5 W 15/08) hervor, über das die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Eine Inlineskaterin kam auf einem über die Straße verlegten Gartenschlauch zu Fall. Sie verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld von den Eigentümern des anliegenden Grundstückes, die den Gartenschlauch verlegt hatten. Jedoch ohne Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts war der Gartenschlauch ... weiter lesen