Fahruntüchtigkeit
Die Verkehrssicherheit ist das Wichtigste, was es im Straßenverkehr neben vernünftigen Straßen gibt. Verkehrssicherheit bedeutet, dass der Fahrer sein Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt sicher zu führen vermag. Ist dies nicht mehr gegeben, wird von einer Fahruntüchtigkeit gesprochen. Jedoch wird dieser Begriff nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch im Luft-, Schienen- und Wasserverkehr für Fahrzeugführer verwendet. Mit Fahruntüchtigkeit wird ein kurzfristiger Zustand beschrieben, der durch Übermüdung, Krankheit, aber auch den Gebrauch von Medikamenten oder Rauschmitteln hervorgerufen sein kann. Handelt es sich um eine dauerhafte Verfassung, die durch die o.g. Ursachen, aber auch durch mangelnde Anwendung der StVo ausgelöst wurde, so wird der Begriff der Fahreignung verwendet. Da Verstöße, die wegen Fahruntüchtigkeit bzw. Fahreignung entstanden sind, nicht nur das eigene, sondern auch das Leben anderer gefährden, werden sie streng verfolgt. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille wird in Deutschland von einer absoluten Fahruntüchtigkeit gesprochen. Doch bereits unter diesem Wert kann eine relative Fahruntüchtigkeit festgestellt werden. Sie äußert sich etwa in Bewegungsanomalien wie Torkeln oder in Schlangenlinien gehen, Aussprachschwierigkeiten, verzögerter Reaktionsfähigkeit.
Es kommt leider schnell zu einer Fahruntüchtigkeit, da die Promillegrenze in Deutschland schnell und leider zu oft überschritten wird. Da jedoch gerade Delikte, die aufgrund von Fahruntüchtigkeit entstanden sind, sehr streng geahndet werden, finden sich mittlerweile flächendeckend Rechtsanwälte für Fahruntüchtigkeit. Es gibt verschiedene Abstufungen der Strafbarkeit derartiger Verstöße. Diese hängen von der Schwere des Verstoßes, aber auch von der eventuell festgestellten Blutalkoholkonzentration ab. Um sich in diesem Gewirr von Paragrafen und Werten sicher bewegen zu können, bedient man sich am besten der Hilfe eines Rechtsanwalts für Fahruntüchtigkeit. Sein Fachwissen kann eventuell das Schlimmste verhindern.