MPU
Mit Hilfe einer MPU, Medizinisch-Psychologische Untersuchung, wird versucht, die Fahreignung eines Antragstellers zu beurteilen. Besser bekannt ist sie unter der Bezeichnung „Idiotentest“. Offiziell benennt man sie „Begutachtung der Fahreignung“. 1954 wurde sie eingeführt, um bei Führerscheinentzug, aber auch bei Problemen bei der Neuerteilung desselbigen, die Eignung zur verantwortungsvollen Teilnahme im Straßenverkehr zu überprüfen. Es werden die körperlichen, geistigen und verhaltensbedingten Reaktionen des Anwärters begutachtet und beurteilt.
Ist man bei der praktischen oder theoretischen Fahrprüfung insgesamt sechs Mal durchgefallen, wird ebenfalls eine MPU angeordnet. Durch die MPU soll festgestellt und gewährleistet werden, dass der Prüfungsanwärter den teils stressigen Anforderungen des Straßenverkehrs gerecht werden kann. Ist man bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis und werden zu viele Verstöße bzw. schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert, kann es schnell zu einem Führerscheinentzug kommen. Auch die Anordnung einer MPU ist dann keine Seltenheit.
Wurde Ihnen der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet, sollte Sie sich unbedingt von einem Anwalt für MPU unterstützen lassen. Nur so ist es möglich, die Stolpersteine auf dem Weg zum Wiedererlangen der Fahrerlaubnis zu reduzieren. Dennoch: Ist die MPU erst einmal anberaumt, führt kein Weg daran vorbei. Mit Hilfe der verschiedenen, angebotenen Informationsveranstaltungen bezüglich der MPU sowie mit einer ausführlichen Beratung des Rechtsanwaltes für MPU, kann man sich als Betroffener optimal auf die Untersuchung vorbereiten.
Des Weiteren gibt es Möglichkeiten, die Sperrfrist zu verkürzen. Da das Verkehrsrecht jedoch recht umfangreich und kompliziert ist, sollte hierfür grundsätzlich die Unterstützung eines Anwalts für MPU gesucht werden. Gerade bei schweren Verstößen kann es zu einer längeren Sperrfrist, eventuell von mehreren Jahren kommen. Die Kosten für die verschiedenen Tests der MPU sind grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen und nicht verhandelbar.