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Nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechtes wird oftmals vermutet, dass ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau nach Scheidung bei kinderloser Ehe gar nicht mehr bzw. bei einem gemeinschaftlichen Kind nur so lange besteht, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Richtig ist jedoch, dass das neue Unterhaltsrecht eine Einzelfallbetrachtung vornimmt und sehr wohl in vielen Fällen ein Unterhaltsanspruch auch noch nach Scheidung einer Ehe besteht:
1. Bei einer kinderlosen Ehe kommt es zum einen auf die Dauer der Ehezeit an sowie auf den Umstand, ob während der Ehe sog. „ehebedingte Nachteile" entstanden sind. Das Oberlandesgericht Koblenz (maßgebend für Rheinland Pfalz beispielsweise) vertritt die ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Der zuständige 7. ( Familien - ) Senat des Oberlandesgerichts Bamberg hat entschieden, dass der Versuch der grundsätzlich unterhaltsberechtigten Ehefrau, durch falsche Angaben im Unterhaltsprozeß einen höheren Unterhaltsbetrag gerichtlich zugesprochen zu bekommen als ihr tatsächlich zusteht, zur Herabsetzung des monatlichen Unterhaltsbetrages führt.
Informationen zum Sachverhalt:
Die Klägerin hatte gegen ihren getrenntlebenden Ehemann Unterhalt eingeklagt. Sie hatte dabei mehrfach schriftsätzlich durch ihre Prozessbevollmächtigte vortragen lassen, dass sie zwar Mieteinnahmen aus einem ererbten Zweifamilienhaus habe, diese jedoch durch ... weiter lesen
München (jur). Bildet ein unverheiratetes Paar mit Kindern aus anderen Beziehungen eine kinderreiche Patchworkfamilie, gibt es deshalb noch kein höheres Kindergeld ab dem dritten Kind. Nur wenn das Paar verheiratet ist, kann der Kindergeldberechtigte die Kinder des anderen Partners für ein höheres Kindergeld mitzählen lassen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 24/17).
Im konkreten Fall hatte ein Vater wegen sechs Euro höheres Kindergeld geklagt. Der nicht verheiratete Mann aus Nordrhein-Westfalen lebt mit seiner Lebensgefährtin, ihren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Will ein getrennt lebender Elternteil das Umgangsrecht mit seinem Kind gerichtlich klären lassen, muss er nicht vorab das Jugendamt um Vermittlung mit seinem Ex-Partner bitten. Das Familiengericht darf daher nicht pauschal den Antrag des Elternteils auf eine Umgangsregelung als „mutwillig“ ablehnen, nur weil das Jugendamt nicht zuvor konsultiert wurde, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Beschluss vom 7. Januar 2016 (Az.: 20 WF 209/15). Anders sei dies nur bei einem absehbaren Erfolg solcher Vermittlungsgespräche.
Konkret ging es um einen getrennt lebenden, nicht verheirateten Vater, der den Umgang mit seinem 2011 geborenen Kind gerichtlich festlegen lassen wollte. ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof äußerte sich am 18.03.2009 erstmals grundlegend zu dem seit 01.01.2008 neu gefassten Unterhaltsrecht.
Grundsätzlich betont der Bundesgerichtshof, dass ein geschiedener Ehegatte (dies gilt aber auch für die nicht verheiratete Kindesmutter) grundsätzlich nur für drei Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhalt verlangen kann. Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs ist aber möglich, wobei es hier immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen. Weiterhin verlängert sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn dies unter ... weiter lesen
Am 13.01.2014 hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden, dass ein Scheidungsantrag, in welchem relevante Angaben fehlen, als unzulässig zurückzuweisen ist (AZ.: 9 WF 4/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert:
Nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) muss im Scheidungsantrag die Erklärung abgegeben werden, ob die Ehegatten eine Vereinbarung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen minderjährigen Kindern, deren Namen und Aufenthaltsorte ebenfalls angegeben werden müssen, oder über die eheliche ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Der zuständige 7. ( Familien - ) Senat des Oberlandesgerichts Bamberg hat eine Entscheidung des Familiengerichts Würzburg bestätigt, wonach es zwischen getrenntlebenden Ehegatten kein „Recht zum persönlichen Umgang“ mit einem früher gemeinsam gehaltenen Hund – etwa entsprechend den Umgangsregeln mit einem gemeinsamen Kind – gibt.
Informationen zum Sachverhalt:
Die Parteien sind in Scheidung lebende Eheleute, die während der Ehezeit zwei Labradorhündinnen hielten. Der Ehemann, der sich zunächst mit einem Verbleib beider Hunde bei der Ehefrau einverstanden erklärt hatte, begehrte nunmehr ein alle zwei Wochen von Freitag Abend bis Sonntag Abend auszuübendes ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil nach Ansicht des BGH ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter auf Unterhalt geklagt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags seien die Kinder in der Schule gewesen. An den Nachmittagen sollen die Kinder regelmäßig an ... weiter lesen
Befreit das Wechselmodell vom Kindesunterhalt?
In seiner Entscheidung vom 05.11.2014 hatte der Bundesgerichtshof darüber zu befinden, welche Auswirkungen das Wechselmodell auf den Kindesunterhalt hat. Der geschiedene Ehemann betreute die beiden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder (10 und 8 Jahre alt) an 6 von 14 Tagen. Er war vom Amtsgericht und Oberlandesgericht dennoch zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt worden.
Grundsätzlich stellte der BGH fest, dass bei einem Wechselmodell kein Elternteil vom Barunterhalt für das Kind befreit wird. Andernfalls wären beide Elternteile vom Barunterhalt befreit, obwohl nur der Betreuungsbedarf des Kindes gedeckt wäre.
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Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern
Beim Kindesunterhalt wird unterschieden zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt. Barunterhalt leistet derjenige, der seinen Unterhaltspflichten durch Geldzahlungen nachkommt. Er wird von demjenigen Elternteil geschuldet, der nicht die Betreuung des Kindes übernommen hat. Im Gegensatz dazu leistet Naturalunterhalt, wer das Kind betreut, in der Regel sind das die Frauen.
Meistens trifft man im Alltag die folgenden Konstellationen: Nach der Trennung oder der Scheidung der Eltern verbleibt das minderjährige Kind bei einem Elternteil, welcher die Erziehung übernimmt und sich auch sonst um die Bedürfnisse und das Wohlergehen des Kindes kümmert. Der ... weiter lesen
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Anspruch einer geschiedenen Ehefrau auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt zu entscheiden. Die heute 50-jährige Klägerin, die mit dem Beklagten von 1968 bis 1997 verheiratet war, versorgte während der Ehe den Haushalt, betreute die 1979 geborene gemeinsame Tochter und war daneben halbtags als selbständige Fußpflegerin tätig. Die Eheleute lebten in einem ihr gehörenden Haus, welches sie 1998 verkaufte. Nach Ablösung von Schulden und Zahlung eines Zugewinnausgleichs an den Beklagten verblieb ihr ein Restkapital, aus dem sie Zinsen erzielt. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts kann sie eine leichte vollschichtige ... weiter lesen
Düsseldorfer Tabelle 2011-Was ist neu?
Zum 01.01.2011 erscheint die neue Düsseldorfer Tabelle mit einigen Änderungen:
1. Der notwendige Selbstbehalt erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger wird gegenüber den bedürftigen Kinder auf 950 EUR heraufgesetzt. Bislang betrug der Selbstbehalt 900 EUR. Was die nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten betrifft, verbleibt es bei dem bislang geltenden Selbstbehalt i.H.v. 770 EUR.
2. Ebenfalls angehoben werden die Selbstbehalte derjenigen, die gegenüber ihren Ehegatten , gegenüber den Müttern oder Vätern eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes, gegenüber volljährigen Kindern und gegenüber Eltern zu ... weiter lesen