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Experten-Ratgeber
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Knapp fünf Wochen vor Eröffnung des Strafprozesses wurden die nächsten Insolvenzen im S&K Skandal bekannt. Die S&K Immobilienhandels GmbH und die S&K Sachwert AG haben nach Informationen des Handelsblatts Insolvenzantrag gestellt. Ebenfalls von einer Insolvenz bedroht scheint die S&K Real Estate Value GmbH zu sein. Der Schaden soll insgesamt bei rund 50 Millionen Euro liegen. Für die Anleger bedeutet das, dass ihnen das gleiche Schicksal bevorstehen könnte wie den Anlegern, die über verschiedene Fonds in Immobilien der S&K-Gruppe investiert haben. Dies würde den Totalverlust der angelegten Gelder bedeuten. Um das zu verhindern, sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ... weiter lesen
Welche Sperrfrist muss eingehalten werden, wenn der Antrag auf Restschuldbefreiung zurückgenommen wird? BGH vom 12.05.2011, IX ZB 221/09 Für viele Schuldner ist die Einleitung und Durchführung des Insolvenzverfahrens eine enorme seelische Belastung. Hinzu kommt, dass sie sich oft keinen Rechtsrat einholen können, weil die finanziellen Mittel hierzu fehlen, und mit den komplexen Anforderungen überfordert sind. Dies kann dazu führen, dass sie sich im Insolvenzverfahren falsch verhalten, so dass ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung droht, etwa wegen Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Folge hiervon ist, dass zwar das ... weiter lesen
Viele Beteiligte eines Insolvenzverfahrens haben es bereits erlebt: Der Insolvenzverwalter erhebt Klage und beantragt Prozesskostenhilfe, früher als Armenrecht bekannt. Diese wird ihm oft gewährt, so dass die Staatskasse die Gebühren für den Anwalt des Insolvenzverwalters, der oft aus der gleichen Kanzlei stammt, und die Gerichtskosten trägt. Aber auch hierfür gibt es Grenzen. Eine solche wurde vom Bundesgerichtshof z.B. in seiner Entscheidung vom 06.12.2010, AZ II ZB 13/09 aufgezeigt. Hierüber habe ich schon berichtet. Aber auch ein anderer Senat des BGH hatte bereits ein paar Tage vorher in seiner Entscheidung vom 25.11.2010, VII ZB 71/08, einem Insolvenzverwalter einen Strich durch die Rechnung ... weiter lesen
Schuldnern dürfte es bereits bekannt sein: Sie haben im Insolvenzverfahren umfassend mitzuwirken und dem Insolvenzverwalter die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Verletzung dieser Pflicht führt regelmäßig zur Versagung der Restschuldbefreiung. Die Schuldner werden ihre Schulden also nicht los und müssen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch Pfändungen usw. hinnehmen. Bis ein neues Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, ist eine Frist von mehreren Jahren abzuwarten. Im Regelinsolvenzverfahren ist allerdings manchmal möglich, die Restschuldbefreiung auch während des Insolvenzverfahrens noch zu retten, wenn man die falschen Auskünfte korrigiert bzw. die fehlenden ... weiter lesen
Geschäftspartner von insolventen Unternehmen dürfen seit dem Urteil des BGH vom 22.02.2011, XI ZR 261/09, einmal mehr darauf hoffen, per Lastschrift vor der Insolvenz eingezogene Gelder zu behalten. In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte das Gericht bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, die Lastschrift zu widerrufen. Hierüber hatte ich bereits berichtet. Jetzt hat der BGH in einem weiteren Urteil die Aussichten der Banken verschlechtert, nach einem von der Bank akzeptierten Widerruf des Insolvenzverwalters in einem Prozess gegen Lastschrifteinreicher das Geld zurück zu erhalten. Die Instanzgerichte sprachen der Bank die Forderung aus ... weiter lesen
Deikon GmbH i.L. – anlegerfreundliche Urteile gegen die Sicherheitentreuhänderin OLG Dresden, Urteil vom 13.04.2015, Az. I-9 U 175/13 Bereits mehrfach hat das Oberlandesgericht Dresden die Kanzlei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB als Sicherheitstreuhänderin der Deikon Anleihen zu Schadensersatz verurteilt.Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass diese Beklagte gemäß §§ 328, 311 Abs. 2 Nr. 1, 280 Abs. 1 BGB auf Ersatz des Zeichnungsschadens unter Anrechnung der Zinsausschüttungen sowie auf entgangenen Gewinn und Ersatz von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten haftet, weil sie nicht für die ... weiter lesen
Während der sog. Wohlverhaltensphase treffen den Insolvenzschuldner verschiedenen Obliegenheiten. Er muss z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich um eine solche bemühen, geerbtes Vermögen zur Hälfte herausgeben, den Wechsel seines Wohnsitzes und seiner Beschäftigungsstelle anzeigen sowie Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger nur an den Treuhänder leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil verschaffen. Verletzt der Schuldner seine Pflichten, kann ein Insolvenzgläubiger die Versagung der Rest-schuldbefreiung beantragen. Hierfür reicht die bloße Pflichtverletzung nicht aus. § 296 Abs. 1 S. 1 InsO legt eindeutig fest, dass der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dieser Grundsatz geht aus der Insolvenzordnung (InsO) hervor. Die Anfechtung von Rechtshandlungen kann dabei nur nach Maßgabe bestimmter Vorschriften erfolgen. Bei einer Anfechtung von Rechtshandlungen in einem Insolvenzverfahren ist zunächst zwischen einer kongruenten und inkongruenten Deckung zu unterscheiden. Bei einer kongruenten Deckung erhält der Gläubiger eine Sicherung, die er zu dieser Zeit auch beanspruchen konnte. Im Gegensatz dazu erhält der Gläubiger bei einer inkongruenten Deckung ... weiter lesen
Immer mehr Unternehmer, gerade im Bereich der KMU, kennen das: Erst wird bestellte Ware geliefert und ggf. eingebaut, dann wird vom Kunden nur schleppend, etwa nach vorheriger Mahnung oder Ratenzahlungsvereinbarung gezahlt, und zum Schluss besteht noch die Gefahr, alles an einen Insolvenzverwalter zurückbezahlen zu müssen. Der Lieferant hat dann das Nachsehen. Er musste Vorleistungen für Material, Löhne, Vertrieb etc. verauslagen und wird nach Insolvenz des Schuldners anschließend selbst auf Rückzahlung des Erhaltenen in Anspruch genommen. Was vielen bislang nicht bekannt war: Gerade Ratenzahlungsvereinbarungen konnten bislang schon als Indiz dafür gesehen werden, dass der Lieferant von der ... weiter lesen
Der u.a. für Insolvenzsachen zuständige IX. Zivilsenat hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) bei masselosen Verfahren geltende regelmäßige Mindestvergütung den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Gemäß § 2 Abs. 2 InsVV soll die Vergütung des Insolvenzverwalters in der Regel mindestens 500,00 € betragen. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV sieht für den Treuhänder eine Mindestvergütung von 250,00 € vor. In den zugrunde liegenden Verfahren haben Insolvenzverwalter und Treuhänder geltend gemacht, daß die Vergütung angesichts des entstandenen Bearbeitungsaufwandes bei weitem nicht kostendeckend sei. Bei den Gerichten der Vorinstanzen hatten sie damit keinen Erfolg. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In ihrer Entscheidungsbegründung führten die Richter in Karlsruhe aus, dass es unabdingbar sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Nur dann könne von einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden, die sich als völlig bedenkenlos darstellt. Ferner legte der BFH fest, dass die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht heranzuziehen seien, wenn Forderung und Gegenforderung in gleicher zeitlicher Abfolge entstehen würden. Dem ... weiter lesen
Urlaubsgeld ist bei einer Gehaltspfändung ausgenommen, soweit es den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Diese Regelung für die Gehaltspfändung gilt auch im Insolvenzverfahren entsprechend. Der Bundesgerichtshof musste sich in einem kürzlich erlassenen Beschluss mit den Voraussetzungen und den Einschränkungen dieser Vorschrift auseinandersetzen. Das Gericht hat klargestellt, dass der Maßstab für die Üblichkeit von Urlaubsgeld sich nicht an dem allgemein in Deutschland durchschnittlich gezahlten Urlaubsgeld orientiert. Vielmehr ist die Üblichkeit in Einzelfall anhand der Verhältnisse in jeweils gleichartigen Unternehmen zu prüfen. Auch kann nicht die ... weiter lesen