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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Zur Aufklärungspflicht des Autohändlers darüber, dass der Pkw im Ausland hergestellt und dort auch erstmals zugelassen wurde
Kurzfassung
Ein Gebrauchtwagenhändler muss keine eigenen Erkundigungen anstellen, wo ein Pkw hergestellt und erstmals zugelassen wurde. Wenn er die ausländische Herkunft des Fahrzeuges kennt, muss er den Käufer allerdings ungefragt darauf hinweisen.
Weil eine solche Kenntnis nicht bestand, wies das Landgericht Coburg jetzt die Klage gegen einen Autohändler auf Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 12.700,- DM ab. Allgemeine Untersuchungspflichten zur Herkunft des Wagens seien nicht zu bejahen und ein arglistiges Verschweigen des Verkäufers deshalb zu verneinen. ... weiter lesen
Zur Frage der Mangelhaftigkeit einer Couchgarnitur und eines Polstersitzes
Manchen stören Falten nicht nur im menschlichen Gesicht, sondern auch auf Polstermöbeln. Doch auch bei letztgenannten gilt sinngemäß: was das eine alt macht, macht das andere erst interessant.
Mit dem Faltenwurf von Couch und Polstersitz hatten sich das Amtsgericht Lichtenfels und das Landgericht Coburg zu befassen – deshalb hatten sich nämlich Käufer und Verkäufer überworfen. Der Käufer klagte schließlich den Kaufpreis von ca. 8.000.- DM ein. Für diesen Betrag hatte er bei der Beklagten, einem Möbelhaus, die beiden Polstermöbel der gehobenen Qualitätsklasse erworben.
Was ihm anfangs noch als Schnäppchen erschienen war – es handelte sich um ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Kaufrecht
Informationen zum Sachverhalt:
Das Oberlandesgericht Bamberg hat jüngst in zwei ähnlich gelagerten Fällen zur Offenbarungspflicht von Mängeln beim Immobilienerwerb Stellung genommen. In dem einen Fall ging es um unangenehme, in unterschiedlichen zeitlichen Intervallen auftretende Geruchsbelästigungen, die von einem technisch unzureichend angelegten (zu wenig Gefälle, zu geringer Durchmesser) Abwasserkanal im Keller eines Mehrfamilienwohnhauses ausgingen. Im zweiten Fall handelte es sich um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall der Westseite eines Einfamilienhauses. Beide Mängel waren bei einmaliger und oberflächlicher Besichtigung für den Laien ... weiter lesen
Kurzfassung
Wer seinen Gebrauchten verkauft und dabei auf Fragen des Käufers zu bestimmten Punkten unvollständig antwortet, läuft Gefahr, dass der Käufer den Kaufvertrag auch nach längerer Zeit rückgängig machen kann.
Das geht aus einer nun vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigten Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Die Verkäuferin eines Pkws mit Targadach hatte bei den Verkaufsverhandlungen die Undichtigkeit ihres Autos bagatellisiert. Als die Käuferin dann buchstäblich feuchte Füße bekam, fühlte sie sich nassgemacht und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos. Mit Erfolg – ca. 17.000.- DM wechseln jetzt erneut die Besitzerin.
Sachverhalt
Die Klägerin interessierte sich 1997 ... weiter lesen
Der u.a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Kraftfahrzeughändler für einen Unfallschaden haftet, der durch einen mangelhaften (hier: überalterten) Reifen an einem verkauften Gebrauchtwagen entstanden ist.
Die Beklagte, eine Ferrari-Vertragshändlerin, hatte im Sommer 1998 an dem Ferrari-Sportwagen eines Kunden neue Reifen montiert, die sie zu diesem Zweck von einer Reifenhändlerin bezogen hatte. Einige Monate später nahm sie den PKW, der in der Zwischenzeit nur etwa 2.000 km gefahren war, zurück und verkaufte ihn im Dezember 1998 an eine andere Kundin weiter. Im August 1999 kam es auf der Autobahn zu einem Unfall, bei dem der ... weiter lesen
Kurzfassung
Hauskauf ist Vertrauenssache. Nicht nur das hat er mit dem Autokauf gemein, sondern auch den Umstand, dass beim Verkauf Gebrauchter in den meisten Fällen die Gewährleistung für Mängel im Vertrag wirksam ausgeschlossen wird. Stellt der Käufer später Mängel fest, kann er nicht ohne weiteres den Vertrag rückgängig machen. Vielmehr muss er dem Verkäufer dann Arglist nachweisen.
Und dafür reicht eben nicht aus, dass am Gebäude Holzwurm und Salpeter „nagen“ – der frühere Eigentümer muss das vielmehr auch gewusst und bei den Vertragsverhandlungen verschwiegen haben. Weil eine solche Kenntnis nicht festzustellen war, unterlag ein Hauskäufer nun vor dem Landgericht Coburg mit seiner Klage auf Rückabwicklung des ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hauskäufer müssen aufpassen, dass sie bei der Besichtigung nicht in eine Falle tappen. Denn der Verkäufer kann dann mündlich von Eindrücken abrücken, die zuvor durch die schriftliche Beschreibung geweckt wurden, wie aus einem am Donnerstag, 14. August 2014, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervorgeht (Az.: V ZR 55/13). Wenn der Verkäufer solche Aussagen behauptet, liegt danach die Beweislast letztlich beim Käufer.
Im Streitfall war ein Haus im Münsterland mit einer Wohnfläche von 125 Quadratmetern beworben worden. Mitgerechnet wurden dabei zwei Kellerräume mit zusammen 32 Quadratmetern. Diese hatten allerdings eine ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein noch nicht gefahrener, aber 18 Monate alter Pkw als „Neufahrzeug“ gilt
Kurzfassung
Auch nach 18 Monaten kann ein nicht gefahrenes Auto als „Neuwagen“ verkauft werden. Voraussetzung: Der Pkw ist ausschließlich aus Neuteilen hergestellt worden und durch die Standzeit nicht mangelhaft geworden.
Das entschied das Landgericht Coburg, jetzt bestätigt durch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg, und wies die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises von knapp 30.000,- € ab. Die Zusicherung „Neuwagen“ sei gerade nicht mit „fabrikneu“ gleichzusetzen, so dass das Alter nicht schade.
Sachverhalt
Der Kläger hatte bei einem Autohaus eine neue Limousine ... weiter lesen
Zur Frage der Haftung des privaten Verkäufers eines über das Internet angebotenen gebrauchten Fahrzeuges für angeblich verschwiegene Vorschäden
Kurzfassung
Hat der Veräußerer eines gebrauchten Pkw`s die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, haftet er für später entdeckte Schäden nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat. Sonst kann er von dem Käufer nicht in Anspruch genommen werden.
So entschied nun das Landgericht Coburg und wies die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises nebst diverser Kosten von 8.000 € ab. Der Käufer habe nicht nachweisen können, dass der Verkäufer einen reparierten Unfallschaden arglistig verschwiegen habe.
Sachverhalt
Die beklagte Verkäuferin bot ihren ... weiter lesen
Zu den Folgen der unrichtigen Behauptung des Autoverkäufers „ins Blaue hinein“, der zu verkaufende Gebrauchtwagen sei unfallfrei
Ein Gebrauchtwagenhändler, der trotz einer erkennbaren Nachlackierung des gebrauchten Pkws gegenüber dem Käufer angibt, von einem Unfallschaden nichts zu wissen, geht ein hohes Risiko ein. Stellt sich nämlich ein Vorschaden heraus, so hat er gegen Rücknahme des Wagens den Kaufpreis zurückzuerstatten – und zusätzlich den finanziellen Schaden des Käufers zu ersetzen.
So nachzulesen in einem unlängst gefällten Urteil des Landgerichts Coburg. Ein beklagter Gebrauchtwagenhändler büßte dabei nicht nur den Kaufpreis von 10.500.- DM wieder ein, sondern mußte der Käuferin auch noch ca. 2.000.- DM an ... weiter lesen
Kurzfassung
Die Garden sind die Prunk-Stücke in den gleichnamigen Sitzungen: ohne Gardeauftritt sind Faschingsveranstaltungen kaum denkbar. Dabei beeindrucken die Tänzerinnen nicht nur durch synchronen Schritt, sondern auch durch die farbenfrohen, passgenauen Kostüme. Umso schlimmer, wenn Letztgenannte nicht mit den Gardemaßen übereinstimmen.
Das berechtige die Besteller, den Kostümerwerb rückgängig zu machen, befand das Landgericht Coburg (bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg) auf die Klage eines Karnevalvereins hin. Folge: die Garde-Schneiderin muss nun 17 Kostüme zurücknehmen und zwei Drittel des Preises von knapp 12.000,- DM rückerstatten.
Sachverhalt
Der klagende Karnevalverein wollte seine Garde ... weiter lesen
Hamm (jur). E-Zigarettenhändler dürfen nikotinfreies „Gummibärchenaroma“ an Kinder verkaufen, selbst wenn dieses für E-Zigaretten und E-Shishas verwendet werden kann. Beim Verkauf solcher Aromen müssen Online-Händler keine Altersverifikation durchführen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Donnerstag, 27. April 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 U 162/16).
Im konkreten Fall hatte ein Online-Händler aus dem westfälischen Bünde neben E-Zigaretten zahlreiche „Liquids“ angeboten, die beim Rauchen von bei E-Zigaretten und E-Shishas verdampft werden. Zudem verkaufte er auch zahlreiche Aromen wie das nikotinfreie „Aroma ... weiter lesen