Infos zum Rechtsanwalt für Opferhilfe
Die Opferhilfe ist ein sehr bedeutendes Thema in unserem Rechtsstaat. Sie ist im Wesentlichen im Opferentschädigungsgesetz geregelt. Opferhilfe, das bedeutet die Wahrung der Interessen des oder der Geschädigten im Rahmen einer Straftat. Dazu gehört insbesondere der Anspruch auf Schadensersatz ebenso wie Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz. Auch das eventuelle Recht auf Wiedergutmachung des Opfers einer Straftat wird von der Opferhilfe berücksichtigt.
Weiter ist es so, dass Sie, wenn Sie durch eine Straftat geschädigt wurden, ein besonderes Interesse daran haben, dass gegen den Straftäter ein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft geführt wird. Natürlich soll der Täter einer angemessen Bestrafung zugeführt werden und Ihr eigenes rechtliches Gehör ist ebenfalls von großer Bedeutung. All diese Dinge sind im Rahmen der Opferhilfe und im Opferentschädigungsgesetz geregelt.
Sollte es Ihnen widerfahren, dass Sie zum Opfer einer Straftat werden, ist es für Ihre persönliche Zukunft sehr wichtig, die Hilfen die Ihnen angeboten werden, auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Eine solche Straftat kann schwerwiegende psychische Folgen für Sie selber als Geschädigte oder Geschädigter haben. Sind Sie beispielsweise bei einer Bank angestellt und müssen einen Banküberfall miterleben, dann kann es durchaus sein, dass Sie im Anschluss an dieses Erlebnis mit Angststörungen oder auch schweren Depressionen zu kämpfen haben. Von einem Tag auf den anderen wird Ihr berufliches wie auch das private Leben auf den Kopf gestellt – und Sie sollten in einem solchen Fall unbedingt einen Rechtsanwalt für Opferhilfe aufsuchen. Dieser kann Ihnen helfen, entsprechende psychologische Beratung zu finden. Des Weiteren wird dieser sich mit den entsprechenden Stellen in Verbindung setzen, wenn es um Schmerzensgeldansprüche geht, die Ihnen möglicherweise zustehen können. Es kann passieren, dass Sie Ihren Beruf fortan nicht mehr ausüben können – und wenn diese Situation eintritt, muss die entsprechende Berufsgenossenschaft eingeschaltet werden, damit die Ihnen zustehenden Ansprüche unbedingt gewahrt und durchgesetzt werden. Für diese Durchsetzung ist ein Anwalt zur Opferhilfe der kompetente Ansprechpartner. Er ist informiert über die Möglichkeiten im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes, er kann Sie auch – wenn es zu einem Strafverfahren kommt – als Nebenkläger vertreten. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, die Ihnen zustehenden Rechte voll und ganz und auszuschöpfen. Eine kompetente Rechtsberatung ist dabei unumgänglich.