Infos zum Rechtsanwalt für Umweltstrafrecht
Im deutschen Strafgesetzbuch beschäftigen sich die Paragraphen 324 und folgende mit so genannten Straftaten gegen die Umwelt. Hierzu zählen vor allem die Straftatbestände des Nebenstrafrechts wie zum Beispiel Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, gegen die Gefahrenstoffverordnung oder das Chemikaliengesetz und auch gegen das Pflanzenschutzgesetz. Strafbar macht sich ein jeder, der gegen diese Gesetze verstößt. Je nach Schwere der Tat wird entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vom Gericht angeordnet. Wird zum Beispiel im Wald ein Lagerfeuer angezündet, so verstößt dies, falls es nicht auf einem eigens dafür ausgelegten Platz errichtet wurde, gegen das Naturschutzgesetz. Werden die Beschuldigten auf frischer Tat ertappt und zeigen sie sich einsichtig, kann auch zuerst einmal nur eine Verwarnung ausgesprochen werden. Dies liegt ganz im Ermessen der Vollzugsbeamten. Sollte es sich aber um ein Lagerfeuer handeln, welches trotz Warnung vor trockenen Wäldern angezündet wurde und womöglich einen Waldbrand verursacht, kann dies sogar mit einer erheblichen Freiheitsstrafe geahndet werden.
Ein Rechtsanwalt für Umweltstrafrecht verteidigt sowohl beschuldigte Privatpersonen, als auch Firmen, die gegen die Umweltgesetze verstoßen haben und deshalb angeklagt sind. Ein Verstoß einer solchen Firma kann zum Beispiel sein, dass Chemikalien in Flüsse geleitet werden, ohne vorher entsprechend aufbereitet worden zu sein. Dies wäre ein besonders schwerer Fall, denn hier muss der Rechtsanwalt für Umweltstrafrecht ein Vergehen gegen die Gesellschaft verteidigen, was nicht einfach ist. Weitere Bereiche, in welchen sich sowohl Privatpersonen, als auch Firmen strafbar machen können sind etwa Verstöße gegen den Schutz des Bodens, gegen den Strahlenschutz und den Immissionsschutz, oder der unsachgemäße Umgang mit Abfällen.