Infos zum Rechtsanwalt für Betäubungsmittelrecht
Das Betäubungsmittelrecht umfasst in Deutschland vor allem das Betäubungsmittelgesetz, in welchem die Betäubungsmittel aufgeführt sind. Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet. Im Betäubungsmittelgesetz ist festgeschrieben, wie die Betäubungsmittel hergestellt, in den Verkehr gebracht und wie damit gehandelt werden darf. Betäubungsmittel sind allerdings nicht mit Drogen gleichzusetzen. Alkohol und Nikotin sind legale Drogen, gehören aber nicht zu den Betäubungsmitteln. Das Betäubungsmittelrecht hat das Ziel, alle Betäubungsmittel aufzulisten und vor allem den Handel mit illegalen Betäubungsmitteln einzuschränken. All diese illegalen Betäubungsmittel werden in Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes aufgelistet. Zu ihnen gehören zum Beispiel Heroin und LSD.
Als Ausnahme kann Cannabis angesehen werden. 1994 wurde der so genannte Cannabis Beschluss erlassen, welcher dazu anhält, bei geringen Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht mit Cannabis von einem Strafverfahren abzusehen. Der Besitz einer geringen Menge ist somit zum Eigenverbrauch zugelassen. Da diese geringe Menge aber Auslegungssache und nicht klar definiert ist, kann es auch bei wenigen Gramm zu einer Anklage kommen. Es gibt jedes Jahr neue Designerdrogen, die ebenfalls in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden.
Ein Rechtsanwalt für Betäubungsmittelrecht befasst sich mit den verschiedenen Aspekten des Betäubungsmittelgesetzes. Er vertritt zum Beispiel Mandanten, die wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln angeklagt sind. Dabei kann es sich um jede Art von Betäubungsmittel handeln, welche den Bestimmungen des Betäubungsmittelrechts unterliegt. Dazu zählen auch gewisse Medikamente, die zum Beispiel einen irreversiblen gesundheitlichen Schaden anrichten. Auch Ärzte können der Verteidigung eines Anwalts für Betäubungsmittelrecht bedürfen, wenn sie etwa ihren Patienten eine zu hohe Dosis eines Medikaments verabreicht haben.