Infos zum Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten sind kleinere Verstöße gegen geltendes deutsches Recht. In Deutschland machen den Großteil der Ordnungswidrigkeiten Verkehrsdelikte oder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung aus. Ordnungswidrigkeiten werden in Deutschland meist mit Geldbußen sanktioniert. Handelt es sich bei dem Verstoß allerdings gleichzeitig um eine Ordnungswidrigkeit und eine Straftat, so wird er als Straftat behandelt und auch verhandelt. Hierbei kann es dann im schlimmsten Fall auch zu Freiheitsstrafen kommen. Fällt einem Beamten einer Vollzugsanstalt eine Ordnungswidrigkeit auf, so kann, muss er sie aber nicht melden. Dies liegt im Ermessen des Beamten. Es kann auch erst einmal nur eine Verwarnung ausgesprochen werden.
Sollte es zu einer gemeldeten Ordnungswidrigkeit kommen und der Beschuldigte bezahlt die Geldbuße nicht innerhalb der gesetzten Frist, so ergeht ein Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt ein Einspruch eingelegt werden. Nach dem Einspruch wird der ausgestellte Bescheid entweder zurückgenommen, oder der Fall wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. In diesem Fall kommt es zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht.
Wird eine Ordnungswidrigkeit vor Gericht verhandelt, empfiehlt es sich für den Beschuldigten auf jeden Fall einen Anwalt für Ordnungswidrigkeiten zu konsultieren. Mit dessen Hilfe kann zum Beispiel ein Einspruch formuliert werden und der Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeiten begleitet seinen Mandanten dann ebenfalls, sollte es zum Prozess vor dem Amtsgericht kommen. In einem solchen Verfahren muss die Staatsanwaltschaft nicht präsent sein, allerdings sollte der Beschuldigte die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen, da er so bessere Chancen auf einen Freispruch oder eine mildere Strafe hat. Kann ein Beschuldigter trotz Verurteilung das Bußgeld nicht aufbringen, kann Ratenzahlung oder Erzwingungshaft angeordnet werden.