Infos zum Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht stellt alle Tatbestände unter Strafe, die mit dem Bereich Wirtschaft zu tun haben. Ziel des Wirtschaftsstrafrechts ist es, die Wirtschaftsverfassung zu schützen. Strafbare Tatbestände sind zum Beispiel der Diebstahl geistigen Eigentums (Erfindungen), Steuerhinterziehung oder andere Steuervergehen, Korruption, Untreue oder auch Insolvenzdelikte. Für diese Tatbestände des Wirtschaftsstrafrechts gibt es in einigen Bundesländern eigene Schwerpunktstaatsanwälte. Sie beschäftigen sich ausschließlich mit Vergehen und Verbrechen aus diesem Bereich und haben sich auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Erst seit den 90er Jahren taucht der Begriff in Deutschland vermehrt auch in der Gesellschaft auf. Wirtschaftsvergehen oder- verbrechen haben meist eine immense Auswirkung auf die Wirtschaft und somit auch indirekt auf die Gesellschaft.
Hat ein Unternehmer zum Beispiel Steuern hinterzogen und meldet seine Firma dann Konkurs an, kann sich ein Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht mit diesem Fall beschäftigen. Als Strafverteidiger wird der Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht natürlich versuchen, seinem Mandanten ein möglichst geringes Strafmaß zu verschaffen. Dies kann er durch Gutachten und Ladung von Zeugen erreichen. Die Gegenseite, also die Staatsanwaltschaft wird hingegen versuchen zu beweisen, dass der Beschuldigte ganz klar schuldig ist und anstatt seine Firma zu sanktionieren und zu unterstützen in die eigene Tasche gewirtschaftet hat. Prominente Beispiele finden sich beinahe jährlich unter den großen Wirtschaftsbossen dieser Welt.
In der heutigen Zeit ist vor allem der Diebstahl geistigen Eigentums immer wieder ein Tatbestand bei solchen Strafverfahren des Wirtschaftsstrafrechts. Als geistige Eigentum werden vor allem Erfindungen bezeichnet, welche sich in der Zeit des Internets schnell verbreiten, aber auch schnell gestohlen werden können, wenn zum Beispiel Computer gehackt werden.