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Berlin (DAV). Eine Gemeinde haftet für einen Glatteisunfall, wenn eine Gefahrenstelle nicht ausreichend bestreut wurde. Gegebenenfalls müsse nachgestreut werden, wenn das Streusalz wegen Schmelzwasser nicht mehr wirkt, entschied das Oberlandesgerichts Hamm am 20. Januar 2006 (AZ - 9 U 169/04). Den Autofahrer trifft aber ein erhebliches Mitverschulden, wenn er zu schnell gefahren ist, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Taxifahrer kam nachts auf einer Brücke wegen Glätte ins Schleudern und prallte gegen eine Laterne. Er zog sich unter anderem einen komplizierten Trümmerbruch eines Unterschenkels zu. Die Gemeinde hatte die Brücke am Morgen davor gestreut. Tagsüber verdünnte sich das Streusalz mit ... weiter lesen
Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana / Slowenien fordert 177,43 Euro wegen widerrechtlicher Parkplatznutzung in Mali Lošinj / Kroatien Sind Parkplatzverstöße wirklich so teuer? Worum geht es? Uns erreichen Forderungsschreiben der Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana, Slowenien, namentlich des RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler, im Namen der Firma Lošinj usluge d.o.o. wegen eines angeblichen Parkverstoßes, welcher in Mali Lošinj / Kroatien stattgefunden haben soll. Wer ist RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler / Kanzlei MST & Partner? Die Kanzlei MST & Partner hat ihren Hauptsitz in Ljubljana / Slowenien, zudem eine Niederlassung in ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer nachts einen unbeleuchteten, schwer wahrnehmbaren Sperrpfosten auf einen neben der Fahrbahn verlaufenen Fuß- und Radgehweg aufstellt, verletzt die Verkehrssicherungspflicht und haftet für den daraus entstehenden Unfall. So entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 09. November 2001 (AZ 9 U 252/98), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Allerdings gelte auch für Radfahrer das Sichtfahrgebot. Daher treffe den Radfahrer ein Mitverschulden, welches seine Einsprüche um ein Drittel vermindert. Im vorliegenden Fall stürze die Klägerin mit ihrem Fahrrad gegen ein - auf dem Fuß- und Radweg neben der Straße eingesetzten - unbeleuchteten, rot-weiß lackierten Sperrpfosten. Dabei stürzte sie und verletzte sich. ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer sein Auto ? ob im Urlaub oder zu Hause - so abstellt, dass sich Autodiebe nur noch bedienen müssen, handelt grob fahrlässig und verliert den Schutz seiner Teilkasko-Versicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz festgestellt, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichten. Ein in Deutschland lebender Jugoslawe war auf Heimat-Urlaub gefahren und hatte deshalb vorher für einen Monat eine Auslands-Teilkaskoversicherung abgeschlossen. In Belgrad ereignete sich nach Schilderung des Mannes folgendes Missgeschick: Er wollte auf einem Parkplatz einen Parkschein ziehen, stieg aus, ließ den Wagen mit laufendem Motor und steckendem Zündschlüssel stehen und ging zum Automaten, von wo aus er das ... weiter lesen
SOLINGEN (DAV). Eine auf der Fahrbahn sitzende Taube rechtfertigt kein riskantes Bremsmanöver. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Solingen in einem Urteil das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Ähnlich haben Oberlandesgerichte entschieden in Fällen, in denen ein Igel, eine Katze oder eine Wildente auf der Fahrbahn Anlass für ein Bremsmanöver mit Unfallfolge waren. In dem Solinger Fall war eine Autofahrerin an einer Kreuzung losgefahren, nachdem die Ampel auf ?Grün? umgesprungen war. Unmittelbar danach hatte sie jedoch abrupt gebremst, um eine auf der Straße sitzende Taube nicht zu überrollen. Eine nachfolgende Fahrerin konnte nicht mehr stoppen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer betrunken mit mehr als 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs einschläft und einen Unfall verursacht, haftet allein, - auch wenn das liegengebliebene Fahrzeug, auf das er auffährt, nicht mit einer Warnblinkanlage gesichert war. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 12. September 2006 (AZ.: 1 O 308/05). Ein Autofahrer war auf der Autobahn auf ein liegengebliebenes Fahrzeug aufgefahren, dass am rechten Fahrbahnrand stand. An dieser Stelle verfügte die Autobahn über keinen Seitenstreifen. Allerdings war die Stelle mehrere Hundert Meter weit aus der Richtung des ankommenden Autofahrers gesehen einsehbar. Der ... weiter lesen
ROSTOCK (DAV). Wer trotz unklarer Verkehrslage eine Autokolonne überholt und dabei in einen Unfall verwickelt wird, handelt grob fahrlässig. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Rostock in einem Beschluss, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. In dem entschiedenen Fall war der Beklagte hinter einer Kolonne hergefahren, die aus drei Personenwagen, einem Lastzug und einer für ihn nicht sichtbaren Radfahrerin bestand. Der Lkw-Fahrer entschloss sich, die Radfahrerin zu überholen und setzte den linken Blinker, wechselte aber nicht sofort auf die Überholspur. Der als letzter der Kolonne fahrende Beklagte seinerseits meinte, der Lkw-Fahrer wolle ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer bei anhaltender überfrierender Nässe den Gehweg nicht regelmäßig streut, muss gegebenenfalls für Behandlungskosten und Schmerzensgeld aufkommen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit. Dies geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30. April 2004 hervor (Az.: 14 U 159/02) . Der Kläger war auf Grund von Glätte um 11 Uhr vor dem Haus des Beklagten gestürzt. Zwar hatte der mit der Räum- und Streupflicht Beauftragte morgens um 6 Uhr drei Säcke Granulat auf dem Bürgersteig verstreut, doch anhaltender Eisregen verwandelte die Fläche in eine Rutschbahn. Nach Angaben der beklagten Eigentümergemeinschaft sei ein erneutes Streuen zur Verhinderung von Glatteisbindung sinnlos gewesen, so dass auf weitere ... weiter lesen
Nach einem Unfall haben Geschädigte - sofern ein Reparaturschaden vorliegt - die Möglichkeit zu entscheiden, ob das Fahrzeug repariert wird oder ob fiktiv (Gutachterbasis) abgerechnet werden soll. Bei der fiktiven Abrechnung wird dem Geschädigten der Netto-Reparaturbetrag ausbezahlt. Sobald der Geschädigte allerdings nach einem Verkehrsunfall sein Schadensgutachten bei der Haftpflichtversicherung einreicht und mitteilt, er würde auf Gutachterbasis abrechnen, wird von Seiten der Haftpflichtversicherung oft versucht, den Schaden durch Vorlage eigener Gutachten zu mindern. Hierzu bedienen sich Haftpflichtversicherung diverser Unternehmen (ua. HP Claim, Dekra, car expert...) Das Amtsgericht Berlin Mitte ... weiter lesen
Berlin (DAV). Tierliebe kann bei einem Auffahrunfall zu einer Mithaftung gegenüber dem auffahrenden Autofahrer führen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 23. September 2005 (AZ.: 13 C 4238/05). Im betreffenden Fall hatte ein Autofahrer abrupt gebremst, als ihm ein Eichhörnchen in die Fahrbahn lief. Unmittelbar auf dieses Bremsen hin war ein folgendes Fahrzeug aufgefahren. Der tierliebende Autofahrer wollte von der Versicherung des Gegners seinen gesamten Schaden ersetzt haben. Die Richter sahen die Rechtslage aber anders. Zwar liege das Verschulden hauptsächlich bei dem nachfahrenden Autofahrer, der keinen genügenden ... weiter lesen
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf der BAB 10 bei Kilometer 166,4 in Fahrtrichtung Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 22 km/h überschritten zu haben. Hierfür drohte ihm ein Bußgeld von 125 € (Erhöhung aufgrund Voreintragungen) sowie ein Punkt. Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt. Gemessen wurde hier mit dem Messgerät Poliscan Speed . Während der Hauptverhandlung wurde seitens der Vereidigung eingewandt, dass die Messung nicht korrekt erfolgte. So war auffällig, dass der Auswerterahmen nach rechts verschoben war. Im Übrigen wurde bemängelt, dass die Rahmenhöhe die herstellerseitig angegebene ... weiter lesen
Stuttgart/Berlin (DAV). Sicherheitstrainings dienen der Verbesserung der Fahrsicherheit, es sind keine Rennen. Die Teilnehmer sind zudem über eine Kfz-Versicherung versichert. Eine stillschweigende Vereinbarung des Haftungsausschlusses unter den Teilnehmern des Trainings, auch wenn sie in den AGB´s des Veranstalters steht, ist daher unwirksam. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 21. Juli 2008 (AZ: 5 U 44/08). Bei einer Kollision zweier Teilnehmer gelten für die Haftung die üblichen Regeln, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Kläger und der Beklagte nahmen an einem Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer teil. Bei dem Training kollidierten die beiden bei einer Rechtskurve, ... weiter lesen